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Landschaftsbauarbeiten - Landesgartenschau Oberhessen 2027 gGmbH
VO: VOB Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
19.09.2025
30.09.2025 12:00 Uhr
30.09.2025 12:01 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Landesgartenschau Oberhessen 2027 gGmbH
DE350560988
Kurstraße 2b
63667
Nidda Bad Salzhausen
Deutschland
DE71E
a.schneider@fps-law.de
+49959573-113

Angaben zum Auftraggeber

Von einer Landesbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen
Freizeit, Sport, Kultur und Religion

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

1. und 2. Vergabekammer bei dem Regierungspräsidium Darmstadt
t:06151126603
Wilhelminenstraße 1 - 3 (Wilhelminenhaus)
64283
Darmstadt
Deutschland
DE711
vergabekammer@rpda.hessen.de
+49 6151126-603
+49 6151125-816

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Bauleistung

CPV-Codes

45112700-2
45112710-5
45112711-2
45112723-9
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Im Zuge der interkommunalen Landesgartenschau Oberhessen 2027 entsteht auf der Sportplatzfläche der ehemaligen Bruchwiese ein neuer Stadtpark als öffentliche Grün- und Freifläche.
Die Außenanlage bietet Sitz- und Aufenthaltsbereiche, Spiel- und Sportflächen, Geh- und Fahrwege sowie Rasen- und Wiesenflächen. Die Wegeflächen werden durch 3 Stegkonstruktionen miteinander
verbunden. Auf dem Rathausplatz sowie entlang des Seemenbachs entstehen Sitzterrassen, die zum Verweilen einladen.
Die Fläche wird nach Norden durch die Eberhard-Bauner-Allee und nach Süden durch den Seemenbach begrenzt. Im Westen grenzt ein Gebäudekomplex aus Rathaus, Mehrzweckhalle und Stadtbücherei an.
Im Osten befinden sich eine KiTa sowie Wohnbebauung mit Gärten.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Dieses Leistungsverzeichnis umfasst die Landschaftsbauarbeiten.
Die Abbrucharbeiten einschließlich der Herstellung eines Grobplanums wurden bereits ausgeschrieben und vergeben. Der Übergabehorizont kann aus dem Auftragsplan entnommen werden.
Die Ausschreibung erfolgte auf Grundlage der beigefügten Ausführungsplanung.
Die ausgeschriebenen Leistungen werden gem. des beigefügten Übersichtsplans in 7 Förderzonen eingeteilt. In den Abrechnungen müssen diese 7 Förderzonen gesondert berücksichtigt werden.
Die Massen wurden entsprechend der Förderzoneneinteilung in den Mengenansätzen der einzelnen Positionen getrennt berücksichtigt. Nach Auftragsvergabe können diese Mengenansätze als DA12
Datei als Grundlage für die Abrechnungen zur Verfügung gestellt werden.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
03.11.2025
15.12.2026
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Eberhard-Bauner-Allee 16
63654
Büdingen
Deutschland
DE71E

Die Fläche wird nach Norden durch die Eberhard-Bauner-Allee und nach Süden durch den Seemenbach begrenzt. Im Westen grenzt ein Gebäudekomplex aus Rathaus, Mehrzweckhalle und Stadtbücherei an.
Im Osten befinden sich eine KiTa sowie Wohnbebauung mit Gärten.

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Preis

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Mit dem Angebot einzureichen sind:
1. Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A, §§ 123, 124 GWB nicht vorliegen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzel-nachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen.

2. Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt (HVTG)

3. Eigenerklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der aktuellen Fassung.

4. Bietergemeinschaften
Bietergemeinschaften sind zugelassen und werden wie Einzelbieter behandelt, § 6 Abs. 2 Nr. 2 EU VOB/A. Einer Bietergemeinschaft können maximal drei Wirtschaftsteilnehmer angehören. Sofern Bietergemeinschaften in den Vergabeunterlagen nicht ausdrücklich genannt werden, sind unter dem Begriff Bieter auch Bietergemeinschaften zu verstehen. Die nachträgliche Bildung von Bietergemeinschaften aus zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bietern/Bietergemeinschaften führt in jedem Fall zwingend zum Angebotsausschluss.

5. Nachforderung fehlender/fehlerhafter Erklärungen/Nachweise:
Die Auftraggeberin behält es sich vor, fehlende oder unvollständige Unterlagen nachzufordern, § 16a Abs. 1 EU VOB/A.

6. Eignungsleihe: Für den Fall, dass Bieter zum Nachweis der eigenen Eignung auf die Ressourcen/Mittel von dritten Unternehmen verweisen, ist das Formblatt "Verzeichnis der Leistungen / Kapazitäten anderer Unternehmen" und/oder "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" zu verwenden.

8. Die elektronische Einreichung des Angebotes samt Anlagen muss bis zum 15.09.2025 um 12 Uhr über das Bietertool des DTVP erfolgen. Bieterfragen dürfen bis zum 05.09.2025 über das Kommunikationstool des DTVP gestellt werden. Die Auftraggeberin behält sich vor, später eingehende Nachrichten nicht zu beantworten. Die Auftraggeberin empfiehlt dringend, die Angebote mit angemessenem zeitlichen Vorlauf hochzuladen und eventuelle Restriktionen durch die bietereigene IT-Infrastruktur (Kapazität des zur Verwendung vorgesehenen Internetanschlusses, Firewalls, etc.) vorab zu prüfen.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YNA57XA

Einlegung von Rechtsbehelfen

Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gelten u. a. die §§ 160 f. GWB. Diese haben folgenden Wortlaut:
"§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist dar-zulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

§ 161 Form, Inhalt
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen."

Ferner wird auf die Frist gemäß § 135 Abs. 2 GWB hingewiesen. Hiernach kann die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags wegen eines Verstoßes gegen § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) oder wegen einer Vergabe ohne vorheriger Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU nur in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Das Leistungsverzeichnis umfasst ein Los. Im Rahmen der vorliegenden Bauausschreibung stehen bestimmte Teile unter Finanzierungsvorbehalt. Diese Entscheidung ist notwendig, da die Maßnahme durch Fördermittel unterstützt wird, die jedoch an spezifische Bedingungen und eine begrenzte Budget-höhe gebunden sind. Das Gesamtbudget, einschließlich der Fördermittel, ist gedeckelt, was bedeutet, dass die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel nicht überschritten werden dürfen. Um Transparenz zu gewährleisten und potenzielle Bieter über die finanziellen Rahmenbedingungen zu informieren, werden die Teile der Ausschreibung, die unter Finanzierungsvorbehalt stehen, besonders gekennzeichnet. Dies ermöglicht es den Bietern, die finanziellen Risiken und die Unsicherheiten, die mit diesen Positionen verbunden sind, besser einzuschätzen. Der Auftraggeber ist bestrebt, die Maßnahme erfolgreich umzusetzen und gleichzeitig die Vorgaben der Fördermittelgeber einzuhalten. Daher ist es wichtig, dass alle Beteiligten sich der finanziellen Rahmenbedingungen bewusst sind und entsprechend planen.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

60
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Es gilt § 16a EU VOB/A.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzel-nachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte "124 - Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen des Formblatts 124 auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bedingungen zuständigen Stelle zu bestätigen

Vorlage eines Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer.

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte "124 - Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen des Formblatts 124 auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bedingungen zuständigen Stelle zu bestätigen

Eigenerklärung zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (Einzelheiten siehe Formblatt 124 - Eigenerklärung Eignung) soweit es Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind.
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MINDESTANFORDERUNG: Der Bieter muss einen Mindestjahresumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre von 2.500.000 EUR im Tätigkeitsbereich des Auftrages nachweisen.
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Der Nachweis zur Einhaltung der Mindestanforderungen kann durch die im PQ-Verzeichnis hinterlegten Dokumente erfolgen. Sollten die dort hinterlegten Dokumente die Erfüllung der Mindestanforderungen nicht nachweisen, sind die Nachweise als gesonderte Anlagen dem Angebot beizufügen.
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Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.

Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzel-nachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte "124 - Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen des Formblatts 124 auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bedingungen zuständigen Stelle zu bestätigen.

Diese Nachweise sind ebenfalls von präqualifizierten Unternehmen einzureichen, wenn das jeweilige Angebot in die engere Wahl kommt. Dies beinhaltet:

- eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen,
- für 3 vergleichbare Referenzen je eine Referenzbescheinigung mit Angaben entsprechend VHB-Formblatt 444,
- die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal angeben,
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer,
- eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse , eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bzw. Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG oder
- eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.

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MINDESTANFORDERUNG: Der Bieter muss mindestens drei fachlich vergleichbare Referenzen aus den letzten fünf Jahren mit einem Mindestauftragswert von 1.500.000 EUR netto je Auftrag einreichen.

Fachlich vergleichbar ist eine Referenz, wenn sie Landschaftsbauarbeiten mit dem unbedingten Schwerpunkt im Herstellen von Freianlagen zum Inhalt hatte. Mindestens 20% der Arbeiten sind in vegetationstechnischen Arbeiten aufzuzeigen. Weiterhin muss die Referenz einen hohen Komplexitätsgrad unter der Einbindung unterschiedlicher relevanter Gewerke aufweisen.

Der Nachweis über die Einhaltung der Mindestanforderungen muss mit dem Angebot eingereicht werden. Bieter, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
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Der Nachweis zur Einhaltung der Mindestanforderungen kann durch die im PQ-Verzeichnis hinterlegten Dokumente erfolgen. Sollten die dort hinterlegten Dokumente die Erfüllung der Mindestanforderungen nicht nachweisen, sind die Nachweise als gesonderte Anlagen dem Angebot beizufügen.
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Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 ff. GWB i.V.m § 6e EU VOB/A und Erklärung zur Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 in der jeweils geltenden Fassung und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, insbesondere § 22 LKSG, und HVTG.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Noch nicht bekannt

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung