Die Badestelle an der Husumer Dockkoogspitze soll im Zuge der Maßnahme "Neugestaltung der Dockkoogspitze" aufgewertet und um zeitgemäße Nutzungen und Funktionen erweitert werden. Die bauliche Umsetzung der Gesamtmaßnahme ist in mehrere Bauabschnitte unterteilt. In dem 1. Bauabschnitt ist der Neubau eines Badesteges mit einer barrierefreien Baderampe und einer Rampe für die DLRG sowie die Erneuerung des Deckwerks vorgesehen. Die weiteren Bauabschnitte umfassen die Neugestaltung und -strukturierung der Promenaden mit Ausrüstungsgegenständen sowie der Freiflächen mit einer zentralen Multifunktionsfläche. Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist der 1. Bauabschnitt der Gesamtbaumaßnahme (Erneuerung Badesteg und Deckwerk). Die Stadt Husum schreibt infolge der vorgenannten Veranlassung die Baumaßnahme mit den nachfolgend genannten Hauptleistungen aus.Badesteg und Rampen:1 St. Bestandskonstruktion zurückbauen, rd. 65 t Stahlrohrpfähle liefern und einbauen, rd. 20 m³ Betonwiderlager einbauen, rd. 60 t Stahlträger liefern, beschichten und einbauen, 2 Stck. Stahltreppen liefern und einbauen, rd. 130 m Stahlgeländer herstellen und einbauen, rd. 300 m² Holzbohlenbelag liefern und einbauen, rd. 150 m² Gitterrostabdeckung liefern und einbauen, rd. 150 m Holzgeländer herstellen und einbauen.
Deckwerk: rd. 750 m² Deckwerk aufnehmen und entsorgen, rd. 185 m Fußspundwand ausbauen, rd. 185 m neue Fußspundwand herstellen, rd. 185 m obere Keilfalzplatte herstellen, rd. 950 m² Betonsteindeckwerk herstellen, 3 Stck. Deckwerkstreppen herstellen.
Durchführung von Bauleistungen
Die Maßnahme ist an der Husumer Dockkoogspitze im Westen des Stadtgebietes (Dockkoogstraße).
Der Preis ist das alleinige Wertungsmerkmal.
Fristen: Beginn der Ausführung: 15.04.2026; Ende der Ausführung: 15.09.2026
Ist ein Bewerber oder Bieter der Auffassung, dass der Auftraggeber die Bestimmungen über dasVergabeverfahren nicht einhält oder nicht eingehalten hat, kann er bei der unter in der Auftragsbekanntmachung genannten Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren beantragen. Ein Antrag ist nur zulässig, wenn der Verstoß gegen die Vergabevorschriften unverzüglich beim Auftraggeber gerügt wird. Im Übrigen wird auf die einschlägigen Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.