Verfahrensangaben

civillent GmbH - Softwarelösung zur automatisierten Rechnungsprüfung in der Eingli...

VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
23.06.2026
03.07.2026 12:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

civillent GmbH
HRB 352440
72770
Reutlingen
Deutschland
DE141
kommone-elixier@menoldbezler.de
+49 711 86040-00

Angaben zum Auftraggeber

Öffentliches Unternehmen
Wirtschaftliche Angelegenheiten

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister

Adresse

Menold Bezler Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Partnerschaft mbB
PR 155 (Registergericht Stuttgart)
Stresemannstr. 79
70191
Stuttgart
Deutschland
DE111
kommone-elixier@menoldbezler.de
+49 711 86040-00
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
08-A9866-40
Kapellenstr. 17
76131
Karlsruhe
Deutschland
DE122
vergabekammer@rpk.bwl.de
+49 721926-8730
+49 721926-3985

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

72200000-7
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Softwarelösung zur automatisierten Rechnungsprüfung in der Eingliederungshilfe (BTHG)

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Gegenstand des Ausschreibungsverfahrens ist die Beschaffung einer Softwarelösung ("Prüfkomponente") zur standardisierten und automatisierten Prüfung von Leistungsabrechnungen in der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX unter Berücksichtigung der Anforderungen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG).

Ziel der Beschaffung ist es, die Verarbeitung und Prüfung eingehender Abrechnungsdaten durch den Einsatz einer digital gestützten, regelbasierten Lösung zu vereinheitlichen, transparenter zu gestalten und den manuellen Prüfaufwand nachhaltig zu reduzieren.

Der Leistungsumfang umfasst insbesondere die Entwicklung einer leistungsfähigen Prüfkomponente im Rahmen eines agilen, iterativen Vorgehensmodells, welche die strukturierte Entgegennahme, Validierung, Transformation, fachliche Prüfung sowie die nachvollziehbare Protokollierung und Weiterleitung von Prüfergebnissen gewährleistet.

Darüber hinaus umfasst der Auftrag die Erbringung von Leistungen zur Softwarepflege, Fehlerbehebung, zum Support sowie zur Weiterentwicklung der Lösung über einen Zeitraum von acht Jahren im Rahmen eines Softwareservice unter Berücksichtigung definierter Service-Level-Agreements (SLA).

Optional ist die Bereitstellung und der Betrieb der Softwarelösung im Rahmen eines Hosting-Modells vorgesehen, einschließlich der erforderlichen Infrastrukturleistungen, des Systemmonitorings sowie der Einhaltung anerkannter Informationssicherheitsstandards (z. B. ISO/IEC 27001).

Bezüglich der Einzelheiten zum Leistungsumfang wird auf die übrigen Vergabeunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung verwiesen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
8
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Deutschland
DE141

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis

Preis

Gewichtung
40,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Zuschlagskriterien inhaltliche Anforderungen

- Kann-Kriterien (10 %)
- Entwicklungs- und Projektplan (inkl. Zeit- und Ressourcenplanung) (20 %)
- Technisches Umsetzungs- und Innovationskonzept (30 %)

Gewichtung
60,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZMZ9K

Einlegung von Rechtsbehelfen

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bewerbern die Nachreichung, Vervollständigung und/oder Korrektur von Unterlagen im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen zu verlangen. Werden Unterlagen nicht fristgemäß nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
5
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Eigenerklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz mit vergleichbaren IT-Liefer- und Dienstleistungen im Bereich Softwareentwicklung und Rechnungsprüfungssysteme in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie 500.000 EUR für Vermögensschäden bzw. Eigenerklärung, dass im Auftragsfalle eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei Jahren ersichtlich ist.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Eigenerklärungen über erbrachte vergleichbare IT-Liefer- und Dienstleistungen des Unternehmens im Zusammenhang mit der Entwicklung von Softwarelösungen zur automatisierten Datenprüfung und -validierung, insbesondere im Bereich der Rechnungsprüfung und Abrechnungssysteme in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe.

Es gelten folgende Mindestanforderungen:
Eigenerklärungen über mindestens drei geeignete Referenzprojekte des Unternehmens über erbrachte vergleichbare IT-Liefer- und Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Entwicklung von Softwarelösungen zur automatisierten Datenprüfung und -validierung, insbesondere im Bereich der Rechnungsprüfung und Abrechnungssysteme in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe.
Die Erklärungen über die Referenzleistungen müssen zudem jeweils folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung des Auftrags
- Beschreibung des Leistungsumfangs
- Name des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner
- Zeitraum der Leistungserbringung
- Volumen der Leistungserbringung in EUR netto für den gesamten Leistungszeitraum

Für die Bewerberauswahl relevante Aspekte der vorzulegenden Mindestreferenzen:
Darüber hinaus soll bei der Beschreibung des jeweiligen Referenzprojekts ("Beschreibung des Leistungsumfangs") insbesondere auf folgende Aspekte eingegangen werden:
- Wurden die Leistungen für einen öffentlichen Auftraggeber erbracht?
- Welche Leistungen wurden im Einzelnen erbracht?
o Wie hoch war der Eigenentwicklungsanteil?
o Welche Rolle hat der Bewerber im Projekt übernommen?
o Wie wurde die Lösung betrieben, gewartet und weiterentwickelt?
- Welche Software-Features und Funktionalitäten wurden dabei implementiert?
- Wie hoch ist die Anzahl aktiver User im Referenzprojekt?
- Wurde bei der Umsetzung ein agiles Projektmanagement- und Entwicklungsmodell angewandt? Falls ja, welche Methoden und Prozesse kamen dabei zum Einsatz?
- Welcher Innovationsansatz wurde im Rahmen des Projekts verfolgt? Welche innovativen Technologien, Funktionen oder Lösungsansätze wurden implementiert?

Für den Fall, dass sich mehr als 3 grundsätzlich geeignete Unternehmen beworben haben, wird unter den Bewerbern anhand der o. g. Mindestreferenzen beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. In diesem Zusammenhang wird die besondere Vergleichbarkeit zu den hier ausgeschriebenen Leistungen unter Heranziehung der soeben genannten Aspekte im Rahmen der Bewertung der Mindestreferenzen berücksichtigt.
Werden mehr als die drei geforderten Mindestreferenzen vorgelegt, zieht der Auftraggeber für die Bewerberauswahl jeweils die drei Referenzen heran, welche innerhalb der vorgelegten Referenzen am stärksten für die besondere Vergleichbarkeit mit dem Auftragsgegenstand sprechen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Höchstanzahl erfolgreicher Angebote
5

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Am 1. Juli 2013 ist das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG) in Kraft getreten. Danach dürfen öffentliche Aufträge ab einem geschätzten Auftragswert von EUR 20.000,00 (netto) nur an Unternehmen vergeben werden, die sich bei der Angebotsabgabe schriftlich verpflichten, die Tariftreuepflichten nach § 3 LTMG zu erfüllen und die Zahlung des Mindestentgelts nach § 4 LTMG zu gewährleisten.
Bei der Angebotsabgabe ist eine schriftliche Verpflichtungserklärung des Bieters gemäß § 3 Abs. 1 bis 3 (Tariftreueerklärung) sowohl für den Bieter als auch für die Nachunternehmen und Verleihunternehmen, die der Bieter bei der Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen einbinden möchte, abzugeben. Hierzu sind die den Vergabeunterlagen beigefügten Erklärungen zu verwenden.
Darüber hinaus sind die Vorgaben des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) zu beachten.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung