Die Stadt Holzgerlingen beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung mit einem Dienstleister bzw. einer Leasinggesellschaft im Bereich Dienstradleasing gemäß TV-Fahrradleasing abzuschließen.
Einzelheiten zum Leistungsgegenstand sind den Vergabeunterlagen, insbesondere dem Verfahrensleitfaden und der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Die Rahmenvereinbarung verlängert sich einmalig automatisch um zwölf Monate, sofern sie nicht mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Vertragsende von dem Auftraggeber in Textform gekündigt wird.
Siehe Vergabeunterlagen
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bewerbern die Nachreichung, Vervollständigung und/oder Korrektur von Unterlagen im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen zu verlangen. Werden Unterlagen nicht fristgemäß nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.
Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen.
Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind
Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer für die vertragsgegenständlichen Leistungen angemessenen Deckungssumme von mindestens EUR 2 Mio. pro Personenschaden für jede einzelne Person, mindestens EUR 2 Mio. für Sachschäden und EUR 500.000,00 für Vermögensschäden, jeweils pro Schadensfall, bzw. Eigenerklärung, dass im Auftragsfalle eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
Mit dem Angebot ist neben dieser Eigenerklärung noch keine Erklärung / Bescheinigung einer Versicherungsgesellschaft vorzulegen.Hinweis: Diese Erklärung ist im Falle einer Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft nur einmal vorzulegen.
Der Bieter hat folgende Mindestreferenzen vorzulegen:Vorlage von mindestens zwei Referenzen über erbrachte vergleichbare Leistungen für einen öffentlichen Auftraggeber in den letzten drei Jahren. Wesentliche Teile der Leistungen müssen nach dem 01.01.2023 erbracht worden sein.
Die Erklärungen über Referenzleistungen müssen jeweils folgende Angaben enthalten:- Bezeichnung des Auftrags- kurze Beschreibung des Leistungsumfangs (insbesondere Angabe zur Vergleichbarkeit des Referenzprojekts, z.B. Anzahl abgeschlossener Einzelleasing?verträge)- Name des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner- Art des Auftraggebers (öffentlicher Auftraggeber ja/nein) - Zeitraum der Leistungserbringung