Verfahrensangaben

Tourismus Marketing GmbH Baden-Württemberg - Vergabe einer Rahmenvereinbarung für ...

VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
23.07.2026
03.08.2026 12:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Tourismus Marketing GmbH Baden-Württemberg
DE154755718
Marktstr. 2
70173
Stuttgart
Deutschland
DE111
tmbw-agenturleistungen@menoldbezler.de
071186040730

Angaben zum Auftraggeber

Von einer Landesbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen
Freizeit, Sport, Kultur und Religion

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister

Adresse

Menold Bezler Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Partnerschaft mbB
DE232078089
Stresemannstraße 79
70191
Stuttgart
Deutschland
DE111
Menold Bezler Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Partnerschaft mbB
tmbw-agenturleistungen@menoldbezler.de
071186040730
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
08-A9866-40
Kapellenstraße 17
76131
Karlsruhe
Deutschland
DE122
vergabekammer@rpk.bwl.de
+49 721926-8730
+49 721926-3985

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

79340000-9
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die Tourismus Marketing GmbH Baden-Württemberg (TMBW) sucht einen langfristigen, strategischen Agenturpartner. Gemeinsam soll mit diesem durch den immer komplexer werdenden digitalen Raum in einem immer volatileren Marktumfeld navigiert werden. Die Agentur soll die TMBW strategisch für das digitale B2C-Marketing beraten und geeignete Maßnahmen umsetzen.
Dies betrifft das gesamte digitale Ökosystem der TMBW (Kampagnen, Website, Social Media, Newsletter), welches orchestriert und optimiert werden soll. Das Urlaubsland Baden-Württemberg soll digital eine optimale Sichtbarkeit erreichen. Ein kanalübergreifender Ansatz ist unbedingt gewünscht.
In diesem Vergabeverfahren soll der Bieter mit der entsprechend den Zuschlagskriterien überzeugenden Preis- Leistungsverhältnis für die Ausführung von digitalen Marketingmaßnahmen für das Urlaubsland Baden-Württemberg ermittelt und ausgewählt werden.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

(1) Rahmenbedingungen der Agenturleistung

Die Leistungen umfassen insbesondere
- Strategische Beratung für die digitale Positionierung beispielsweise in Form von Strategieworkshops, Trendreports oder Schulungen.

- Digitale Marketingkampagnen zur Bewerbung unserer touristischen Produkte. Dies beinhaltet den gesamten Prozess von der Planung über die Produktion bis hin zum Reporting inklusive Webanalytics.
Weitere Einzelheiten zur ausgeschriebenen Leistung und zum Leistungsumfang sind dem als Anlage 2 beigefügten Agenturbriefing zu entnehmen.

(2) Angaben zur Rahmenvereinbarung

Die TMBW ist berechtigt, nicht jedoch verpflichtet, Leistungen auf Grundlage der Rahmenvereinbarung zu vergeben. Der Partner der Rahmenvereinbarung ist verpflichtet, die von TMBW auf Grundlage der Rahmenvereinbarung beauftragten Leistungen zu erbringen.
Der Rahmen für die Rahmenvereinbarung für alle digitalen Maßnahmen aus allen Bereichen liegt bei bis zu 500.000 EUR netto pro Jahr. Für das konkrete Digitalmaßnahmen-Marketingpaket steht im ersten Jahr innerhalb dieses Rahmens ein Budget von ca. 150.000 EUR netto zur Verfügung.
Sofern sich die Rahmenvereinbarung nach Ablauf des ersten Jahres verlängert, sind für die folgenden Jahre ebenfalls jeweils bis zu 500.000 EUR netto vorgesehen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.01.2027
31.12.2028

Die Rahmenvereinbarung kommt mit Zuschlagserteilung zustande. Die Leistungen für die Jahreskampagne nach Ziffer 1.1 sind unmittelbar nach Auftragserteilung entsprechend der vertraglichen Vorgaben ab Januar 2027 zu erbringen.
Die Rahmenvereinbarung wird zunächst für einen Zeitraum von zwei Jahren geschlossen. Leistungsbeginn ist voraussichtlich der 01. Januar 2027. Die Rahmenvereinbarung endet am 31. Dezember 2028. Zum Zeitpunkt der Beendigung der Rahmenvereinbarung bereits abgerufene Leistungen sind durch den Auftragnehmer auszuführen.
Zugunsten des Auftraggebers bestehen zwei einseitige Vertragsverlängerungsoptionen von jeweils einem Jahr. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Ausübung der Optionen besteht nicht.

2
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
70173
Stuttgart
Deutschland
DE111

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Die für die Angebotsphase ausgewählten Bieter erhalten nähere Informationen zu den Zuschlagskriterien und möglichen Unterkriterien. Die Vergabestelle behält sich eine geringfügige Modifikation der Zuschlagskriterien vor.

Gewichtung
30,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Innovationsgrad: Neuigkeitsgehalt unter Berücksichtigung von Trends und aktuellen Entwicklungen

Die für die Angebotsphase ausgewählten Bieter erhalten nähere Informationen zu den Zuschlagskriterien und möglichen Unterkriterien. Die Vergabestelle behält sich eine geringfügige Modifikation der Zuschlagskriterien vor.

Gewichtung
15,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Logik und Plausibilität der Analyse und der daraus abgeleiteten Maßnahmenempfehlungen inklusive Budgetverteilung

Die für die Angebotsphase ausgewählten Bieter erhalten nähere Informationen zu den Zuschlagskriterien und möglichen Unterkriterien. Die Vergabestelle behält sich eine geringfügige Modifikation der Zuschlagskriterien vor.

Gewichtung
35,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Skalierbarkeit: Konzept zur Verlängerung für weitere Partnern wie Regionen oder spezifische Produkte

Die für die Angebotsphase ausgewählten Bieter erhalten nähere Informationen zu den Zuschlagskriterien und möglichen Unterkriterien. Die Vergabestelle behält sich eine geringfügige Modifikation der Zuschlagskriterien vor.

Gewichtung
10,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Profil / Weitere Leistungen

Die für die Angebotsphase ausgewählten Bieter erhalten nähere Informationen zu den Zuschlagskriterien und möglichen Unterkriterien. Die Vergabestelle behält sich eine geringfügige Modifikation der Zuschlagskriterien vor.

Gewichtung
10,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

1
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZMXNZ

Einlegung von Rechtsbehelfen

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

(1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten;
(2) Die Teilnahmeformulare sind unter der für den Abruf der Unterlagen angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter dieser Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags
sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bewerbern die Nachreichung, Vervollständigung und/oder Korrektur von Unterlagen im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen zu verlangen. Werden Unterlagen nicht fristgemäß nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
5
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen.

Folgender Mindestumsatz ist vorzuweisen:
Der durchschnittliche Netto-Gesamtjahresumsatz der vergangenen drei Geschäftsjahre muss mindestens EUR 250.000 netto betragen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 3 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie mind. 1 Mio. EUR für Vermögensschäden oder Eigenerklärung, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsvertrag zu schließen.

Hinweise der Vergabestelle:
Die geforderte Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung ist von Bewerbergemein-schaften nur einmal vorzulegen.
Mit dem Teilnahmeantrag ist neben dieser Eigenerklärung noch keine Erklärung einer Versicherungsgesellschaft vorzulegen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Referenzen über vergleichbare Leistungen

Mindestanforderungen:

1) Konzeption und Durchführung digitale Werbekampagne
Nachweis einer Referenz über Konzeption und Durchführung einer digitalen Werbekampagne für touristische Akteure mit einem Budget von mindestens 100.000 EUR netto*. Die Kampagne ist in den ersten Phasen der Customer Journey (Awareness, Consideration, Decision) angesiedelt. Die Leistungserbringung muss zumindest teilweise nach dem 31. Dezember 2021 erfolgt sein;

*Neben dem Honorar zählen auch folgende Kosten zum Budgetumfang: Medialeistungen, jegliche Produktionskosten, Kosten für Kreativleistungen, Kosten für die Belegung von Werbeflächen Agenturleistungen, Kosten für Leistungen von Drittagenturen zur Umsetzung.

2) Strategieberatung / Innovationsprojekt
Nachweis einer Referenz über Strategieberatung und/oder Innovationsprojekt im digitalen Marketing für einen touristischen Akteur. Die Leistungserbringung muss zumindest teilweise nach dem 31. Dezember 2021 erfolgt sein;

Hinweis zu 1) und 2) :
Die Referenzen zu 1) und 2) können durch dieselbe Kampagne oder durch zwei unterschiedliche Kampagnen nachgewiesen werden.

Die Erklärung muss folgende Angaben enthalten:

- Angaben zum Auftraggeber
- Art des Auftraggebers
- Gegenstand und Umfang der Leistung
- Beschreibung der Phasen der Customer Journey (nur bei Referenz der Kategorie 1)
- Angaben zur Partnerbeteiligung/-integration auf Seiten des Auftraggebers (Vergleichbarkeit)
- Zeitraum der Leistungserbringung
- Budgetumfang in EUR netto
- Kurze Projektbeschreibung in Wort und Bild (fakultativ)

Die Vorlage von mehr als insgesamt drei Referenzen ist nicht erwünscht.

Auswahl der Bewerber:

Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.

Stufe 1:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.

Stufe 2:
Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.

Stufe 3:
Schließlich wird unter den Bewerbern anhand von max. drei Referenzen (Mindestreferenz(en) in den Referenzkategorien 1) und 2) gem. EU-Auftragsbekanntmachung und ggf. einer weiteren Referenz in der Kategorie 1) Konzeption und Durchführung digitale Werbekampagne) beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.

Für die Auswahl werden nur die als priorisiert gekennzeichneten maximal drei Referenzen bewertet. Hierzu sind die Referenzen durch den Bewerber zu priorisieren. Erfolgt, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung durch den Bewerber, so wird die Vergabestelle die Referenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen.

Die Vorlage von insgesamt mehr als drei Referenzen ist nicht erwünscht.

Die Referenzen werden wie folgt bewertet (je Referenz max. 15 Punkte, insgesamt max. 45 Punkte möglich):
Die Referenzen in den Referenzkategorien 1) und 2) sowie die ggf. weitere Referenz werden jeweils wie folgt bewertet:

Kriterium "Vergleichbarkeit"
Leistungserbringung innerhalb des Referenzprojekts erfolgte für einen Kunden mit Partnerbeteiligung / -integration auf Seiten des Auftraggebers (bspw. weitere touristische Akteure) 5 Punkte
Keine Erbringung einer Kampagne für einen Kunden mit Partnerbeteiligung / -integration auf Seiten des Auftraggebers 0 Punkte

Kriterium "Auftraggeber"
Leistungserbringung erfolgte für eine Destinationsmanagementorganisation (DMO) 5 Punkte
Leistungserbringung erfolgte für einen öffentlichen Auftraggeber im touristischen Bereich 3 Punkte
Leistungserbringung erfolgte nicht für einen öffentlichen Auftraggeber, sondern einen sonstigen Auftraggeber im touristischen Bereich 0 Punkte

Kriterium "Aktualität"
Die Leistungserbringung erfolgte zumindest teilweise nach dem 31. Dezember 2024 5 Punkte
Die Leistungserbringung erfolgte vor dem 31. Dezember 2024 0 Punkte

Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, entscheidet das Los.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
45,00

Finanzierung

Siehe Vertragsentwurf. Dieser wird den ausgewählten Bietern zur Verfügung gestellt.

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen bei der Auftragsausführung, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten. Bei Angebotsabgabe hat jeder Bieter eine entsprechende Verpflichtungserklärung abzugeben.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung