Verfahrensangaben

Zweckverband Gruppenklärwerk Wendlingen am Neckar - Europaweite Vergabe von Planun...

VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
15.07.2026
27.07.2026 12:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Zweckverband Gruppenklärwerk Wendlingen am Neckar
t:+49 7024 4055-0
73240
Wendlingen am Neckar
Deutschland
DE113
gkw-aichschiess@menoldbezler.de
+4971186040251

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister

Adresse

Menold Bezler Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Partnerschaft mbB
PR 155 (Registergericht Stuttgart)
Stresemannstr. 79
70191
Stuttgart
Deutschland
DE111
gkw-aichschiess@menoldbezler.de
+4971186040251
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
08-A9866-40
Kapellenstr. 17
76137
Karlsruhe
Deutschland
DE122
vergabekammer@rpk.bwl.de
+49 721926-8730
+49 721926-3985

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71322000-1
71240000-2
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Im Rahmen des Projekts "Sanierung der Kläranlage Aichwald-Aichschieß" plant der Zweckverband Gruppenklärwerk die Sanierung, teilweise Erneuerung und betriebliche Optimierung der Kläranlage. Gegenstand der Vergabe sind die Leistungen der Generalplanung für die Planung, Vorbereitung und bauliche Umsetzung der Maßnahme.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Im Rahmen des Projekts "Sanierung der Kläranlage Aichwald-Aichschieß" plant der Zweckverband Gruppenklärwerk die Sanierung, teilweise Erneuerung und betriebliche Optimierung der Kläranlage.

Die Kläranlage Aichwald-Aichschieß weist derzeit eine Ausbaugröße von 5.200 EW auf. Aufgrund erhöhter Anforderungen an die Abwasserreinigung wurde die Anlage 1983 umgebaut und erweitert. Dabei wurde das Nachklärbecken des bestehenden Gegenstromrundbeckens zu einer Denitrifikationszone umfunktioniert und ein weiteres Kombibecken mit Nitrifikation und Nachklärbecken errichtet.
Zusätzlich wurde eine Schlammentwässerung ergänzt, um auch den Schlammanfall der beiden anderen auf der Gemarkung Aichwald befindlichen Kläranlagen Schanbach und Aichelberg auf der Kläranlage Aichschieß mit entwässern zu können. Um den Schlammanfall der beiden anderen Kläranlagen bis zur Entwässerung aufzunehmen und ggf. zwischenzulagern, wurde im Jahr 1990 ein zweites Schlammsilo erstellt.
Im Jahr 2000 wurde die Kläranlage um eine Phosphatfällung erweitert.
Unter anderem aufgrund des hohen Betriebsalters sowie einer fehlenden Fernwirktechnik wird die Sanierung, teilweise Erneuerung und betriebliche Optimierung der Kläranlage Aichschieß hinsichtlich Bau-, Maschinen- und EMSR-Technik erforderlich.
Aktuell wird auf der Kläranlage Aichschieß das Abwasser der Teilorte Aichschieß und Krummhardt sowie eines Teilgebiets des Ortsteils Schanbach der Gemeinde Aichwald behandelt, wobei die Entwässerung vorwiegend im Mischsystem erfolgt.

Gegenstand der Vergabe sind die Leistungen der Generalplanung für die Planung, Vorbereitung und bauliche Umsetzung der Maßnahme. Hierzu gehören die Leistungsbilder Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung (AG 7.2 Prozess- und Verfahrenstechnik sowie AG 8.2 Automation/EMSR) sowie die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination nach BaustellV.
Die Leistungsphasen 1 und 2 sind für alle drei Varianten in allen zu planenden Disziplinen zu erbringen. Die weiteren Leistungsphasen werden nach Festlegung der Vorzugsvariante am Ende der Leistungsphase 2 abschnittsweise beauftragt.
Für Ingenieurbauwerke und Technische Ausrüstung sind die Leistungsphasen 3 bis 8 für die Vorzugsvariante vorgesehen.
Die Tragwerksplanung ist in den Leistungsphasen 3 bis 6 nur im Fall der Varianten 2 oder 3 zu erbringen.

Weitere Einzelheiten zum Leistungsumfang der zu erbringenden Leistungen erhalten die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerber mit Aufforderung zur Angebotsabgabe

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
3
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Deutschland
DE113

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Honorar

Siehe Vergabeunterlagen.

Gewichtung
500,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Konzept zur Herangehensweise

Siehe Vergabeunterlagen.

Gewichtung
200,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Personalkonzept inkl. Qualifikation und Erfahrung des Projektteams

Siehe Vergabeunterlagen.

Gewichtung
300,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZMXH2

Einlegung von Rechtsbehelfen

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

(1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten;
(2) Die Teilnahmeformulare sind unter der für den Abruf der Unterlagen angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter dieser Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags
sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bewerbern die Nachreichung, Vervollständigung und/oder Korrektur von Unterlagen im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen zu verlangen. Werden Unterlagen nicht fristgemäß nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
5
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf
Ausschlussgründe einzureichen: (1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123
GWB nicht vorliegen, (2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §
124 GWB, (3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG), (4) Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt (5) Eigenerklärung zu Russland-Verbindungen

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Es gelten folgende Mindestanforderungen:
Nachweis von mindestens einer Referenz über vergleichbare Planungsleistungen im Bereich von wasserwirtschaftlichen Infrastrukturmaßnahme zur Sanierung und betrieblichen Optimierung von Kläranlagen im laufenden Betrieb in den letzten 15 abgeschlossenen Geschäftsjahren mit folgenden Mindestanforderungen:
- enthaltene Planungsdisziplinen:
o Objektplanung Ingenieurbauwerke
- Sanierung/Erneuerung von kommunalen Kläranlagen (Neubauten, Umbauten und/oder Instandsetzung) im laufenden Betrieb
o TA für Prozess- und Verfahrenstechnik
- Sanierung/Erneuerung von kommunalen Kläranlagen (Neubauten, Umbauten und/oder Instandsetzung) im laufenden Betrieb
o TA EMSR-Technik
- Sanierung/Erneuerung von kommunalen Kläranlagen im laufenden Betrieb
- Die Planungsleistungen umfassen mind. die Leistungen der Leistungsphasen 2, 3 und Leistungsphasen 5 bis 8.
- Bauvolumen der wasserwirtschaftlichen Infrastrukturmaßnahme beträgt mindestens 1 Mio. EUR netto.
- Die Inbetriebnahme muss erfolgt sein. Der Zeitpunkt der Inbetriebnahme darf nicht vor dem 01.01.2011 liegen.
Die Referenzanforderung kann entweder durch eine Referenz über die gesamthafte Beauftragung mit mind. allen vorgenannten Planungsdisziplinen nachgewiesen werden oder mit verschiedenen Referenzen über die genannten Einzeldisziplinen, wobei sich diese nicht auf dasselbe Projekt beziehen müssen (kumulierte Referenz).
Die Erklärung über Referenzleistungen muss jeweils folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung des Auftrags,
- Auftragnehmer der Referenzleistung
- Auftraggeber (Anschrift, Projektansprechpartner, Telefonnummer, E-Mail-Adresse),
- Kurze Beschreibung des Projekts, insb. Vergleichbarkeit der wasserwirtschaftlichen Infrastrukturmaßnahme (Sanierung/Erneuerung von Kläranlagen im laufenden Betrieb etc.)
- Bauvolumen in EUR netto,
- Erbrachte Leistungsphasen nach HOAI,
- Zeitraum der Leistungserbringung,
- Zeitpunkt Inbetriebnahme,
- Planungsumfang (Ohne "Tragwerksplanung" / Mit "Tragwerksplanung")
- "Zusammenhang der Beauftragungen und Planungsleistungen innerhalb eines Projekts"
- Ausbaugröße der Kläranlage
- Kurze Projektbeschreibung in Wort und Bild (je Projekt max. 2 DIN A4 Seiten in Form von Text, Fotos oder Skizzen),
- fakultativ: Referenzschreiben des Auftraggebers.

Die Vorlage von mehr als drei Referenzen ist nicht erwünscht. Die Referenzen sind von Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen
Die Bewertung der Teilnahmeanträge im Rahmen der Phase 1 (Teilnahmewettbewerb) und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2:
Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3:
Schließlich wird für den Fall, dass mehr als drei bis fünf grundsätzlich geeignete Unternehmen sich beworben haben, unter den Bewerbern anhand der (ggf. kumulierten) Mindestreferenz beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.

Die (ggf. kumulierte) Referenz wird wie folgt bewertet:

Kriterium "Bauvolumen der wasserwirtschaftlichen Infrastrukturmaßnahme"*
- > 1 Mio. EUR netto bis 2 Mio. EUR netto: 1 Punkt
- > 2 Mio. EUR netto bis 5 Mio. EUR netto: 2 Punkte
- > 5 Mio. EUR netto: 3 Punkte

Kriterium "Aktualität"*
- Inbetriebnahme vor dem 01.01.2015 1 Punkt
- Inbetriebnahme zwischen 01.01.2015 und 31.12.2020: 2 Punkte
- Inbetriebnahme nach 31.12.2020: 3 Punkte

Kriterium 1 "Planungsumfang"*
- Zusätzlich zur Mindestanforderung an LPH wurde die
Leistungsphasen 1 oder 4 erbracht: 1 Punkt
- Zusätzlich zur Mindestanforderung an LPH wurden die
Leistungsphasen 1 und 4 erbracht: 2 Punkte

Kriterium 2 "Planungsumfang"*
- Ohne "Tragwerksplanung" 0 Punkt
- Mit "Tragwerksplanung" 3 Punkt

Kriterium "Zusammenhang der Beauftragungen und Planungsleistungen innerhalb eines Projekts"
- Leistungen wurden mittels getrennter Beauftragungen in
unterschiedlichen Projekten erbracht (kumulierte Referenz) 0 Punkte
- Leistungen wurden mittels getrennter Beauftragungen, jedoch im
Rahmen desselben Projekts erbracht oder Leistungen wurden mit
allen Planungsdisziplinen im Rahmen eines Generalplanerauftrags
für dasselbe Projekt erbracht 1 Punkt

Kriterium "Ausbaugröße der Kläranlage"*
- Ausbaugröße < 5.000 EW oder > 20.000 EW 1 Punkt
- Ausbaugröße 10.000 EW - 20.000 EW 2 Punkte
- Ausbaugröße 5.000-10.000 EW 3 Punkte

Für den Fall, dass die Erfüllung der Mindestanforderungen durch mehrere kumulierte Referenzen nachgewiesen wird, erfolgt die Bewertung der Auswahlkriterien anhand derjenigen Referenz, die nach Auffassung des Auftraggebers im Hinblick auf Art, Umfang, Komplexität und Aufgabenstellung der ausgeschriebenen Leistung die größte Vergleichbarkeit mit dem vorliegenden Projekt aufweist. Die Auswahl dieser Referenz erfolgt auf Grundlage der vom Bewerber eingereichten Referenzen. Ein Anspruch des Bewerbers auf Heranziehung einer bestimmten Referenz für die Wertung besteht nicht.

Es können somit im Rahmen der Bewerberauswahl max. 15 Punkte erzielt werden.
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, entscheidet ggf. das Los.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
15,00

Eignungskriterium

Durchschnittlicher Jahresumsatz

Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen (Planungsleistungen im Zusammenhang mit Kläranlagen).

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Erklärung, aus der die durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahlen des Unternehmens in den letzten drei Jahren ersichtlich sind.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. EUR 5.000.000 für Personen-, Sach- und Vermögensschäden bzw. Eigenerklärung, dass im Auftragsfalle eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

siehe Vergabeunterlagen

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung