Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2:
Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3:
Schließlich wird für den Fall, dass mehr als drei grundsätzlich geeignete Unternehmen sich beworben haben, unter den Bewerbern anhand der Referenzen gem. der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Damit eine vorgelegte Referenz im Rahmen der Auswahlentscheidung berücksichtigt wer-den kann, müssen kumulativ folgende Voraussetzungen vorliegen:
1. Die Referenz muss in der Referenztabelle im Teilnahmeformular (vgl. Seite 24 ff.) als priorisiert gekennzeichnet werden. Erfolgt, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung durch den Bewerber, so wird die Vergabestelle die Referenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen.
2. Die als priorisiert gekennzeichnete Referenz muss die Mindestanforderungen an die Referenz erfüllen.
Je Bewerber werden lediglich die drei als priorisiert gekennzeichneten Referenzen für den Bereich "Schlüsselfertige Realisierung eines Hochbaus in Holz- oder Holzmodulbauweise" sowie eine als priorisiert gekennzeichnete Referenz "Generalplanungsleistungen für ein Hochbau Holz- oder Holzmodulbauweise" herangezogen. Insgesamt werden also maximal vier Referenzen bewertet.
Dabei werden diese Referenzen wie folgt bewertet:
Mindestreferenz "Schlüsselfertige Realisierung von einem Hochbau in Holz- oder Holzmodulbauweise"
- Bewertet wird die Art der Realisierung des Referenzvorhabens nach folgender Maßgabe:
Realisierung eines sonstigen öffentlichen Gebäudes: 1 Punkt
Realisierung eines eingeschossigen Betreuungs- oder Schulgebäudes: 2 Punkte
Realisierung eines mindestens zweigeschossigen Betreuungs- oder Schulgebäudes: 4 Punkte
- Bewertet wird das Investitionsvolumen in EUR netto (KG 300 und 400 nach DIN 276) nach folgender Maßgabe:
> EUR 4 Mio. bis EUR 5 Mio.: 1 Punkt
> EUR 5 Mio. bis EUR 6 Mio.: 2 Punkte
> EUR 6 Mio.: 3 Punkte
- Bewertet wird bei dieser Referenzleistung das Fertigstellungsdatum (Abnahme und Inbetriebnahme) nach folgender Maßgabe:
vor dem 1. Januar 2022: 1 Punkt
zwischen dem 1. Januar 2022 und dem 30. Juni 2024: 2 Punkte
ab dem 1. Juli 2024: 3 Punkte
Mindestreferenz "Generalplanungsleistungen für einen Hochbau in Holz- oder Holz-modulbauweise"
- Bewertet wird die Art der Realisierung des Referenzvorhabens nach folgender Maßgabe:
Realisierung eines sonstigen öffentlichen Gebäudes: 1 Punkt
Realisierung eines eingeschossigen Betreuungs- oder Schulgebäudes: 2 Punkte
Realisierung eines mindestens zweigeschossigen Betreuungs- oder Schulgebäudes: 4 Punkte
- Bewertet wird das Investitionsvolumen in EUR netto (KG 300 und 400 nach DIN 276) nach folgender Maßgabe:
> EUR 4 Mio. bis EUR 5 Mio.: 1 Punkt
> EUR 5 Mio. bis EUR 6 Mio.: 2 Punkte
> EUR 6 Mio.: 3 Punkte
- Bewertet wird bei dieser Referenzleistung das Fertigstellungsdatum (Abnahme und Inbetriebnahme) nach folgender Maßgabe:
vor dem 1. Januar 2022: 1 Punkt
zwischen dem 1. Januar 2022 und dem 30. Juni 2024: 2 Punkte
ab dem 1. Juli 2024: 3 Punkte
Im Rahmen der Auswahlentscheidung können maximal 40 Punkte (max. 10 Punkte je Mindestreferenz) erzielt werden.
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punkte-gleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter über-schritten wird, entscheidet das Los.