Für das CircEcon ist eine voll funktionsfähige Entstaubungsanlage erforderlich, die sämtliche an den Pilotanlagen entstehenden Stäube und Schadstoffe erfasst, sammelt und abführt. Außerdem werden neben der Zufuhr ausreichender unbelasteter Frischluft die Steuerung benötigt, die die errichteten Anlagen integriert und betreibt.
Der Bieter schuldet die dafür erforderliche Werkplanungsleistungen und deren Errichtung sowie eine umfassende Dokumentation. Zum erwarteten Leistungsumfang gehört jedoch auch die Gesamtheit der erforderlichen Anpassungsaufgaben zwischen vorhandener Baukonstruktion und Gebäudetechnik und allen Maschineneinbauten, einschließlich der Datenerfassung und Steuerung der Systemkomponenten sowie die erforderliche Projektsteuerung und Gewerkkoordination des Projekts, soweit sie die angebotene Leistung direkt oder indirekt betreffen.
Gegenstand der Vergabe ist die Planung und bauliche Umsetzung der Entstaubungsanlage im Projekt CircEcon in der Halle V.
Der Auftragnehmer schuldet die funktionsbereite Herstellung der Entstaubungsanlage auf Grundlage der beigefügten Konzeptplanung als integrierte Gesamtleistung aus Planung, Lieferung, Montage, baulicher Umsetzung, Inbetriebnahme und Dokumentation.
Der Auftragnehmer übernimmt die eigenverantwortliche Ausführungs- und Detailplanung der Gesamtanlage auf Grundlage der Konzeptplanung sowie der in den Vergabeunterlagen festgelegten funktionalen Leistungs- und Qualitätsanforderungen. Die Konzeptplanung stellt dabei die planerische Grundlage der Ausschreibung dar und entbindet den Auftragnehmer nicht von der Verantwortung für die technische, funktionale und konstruktive Durcharbeitung und Optimierung seiner Leistung.Der Auftragnehmer schuldet eine ausführungsreife, normgerechte, sichere und dauerhaft betreibbare Gesamtlösung, welche sämtliche in den funktionalen Leistungs- und Qualitätsanforderungen festgelegten Funktionen und Anforderungen erfüllt.
Die Fertigstellung der Anlage ist bis spätestens 31.12.2026 vorgesehen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die vereinbarten Projektfristen einzuhalten und die Anlage im Rahmen einer einjährigen Probebetriebsphase zu testen und zu optimieren.
Optional ist ein einjähriger Wartungs- und Servicevertrag mit zweimaliger einjähriger Verlängerungsoption anzubieten. Der optionale Wartungs- und Servicevertrag schließt sich an die Probebetriebsphase an.
Es werden alle Bewerber zur Abgabe eines Angebots aufgefordert, soweit diese die Mindestanforderungen erfüllen. Es wird auf eine Auswahl der Bewerber anhand von Auswahlkriterien verzichtet
Bedingt durch die Aufhebung des ersten Vergabeverfahrens wird aufgrund der Dringlichkeit und der geplanten Einhaltung des Terminplans das Vergabeverfahren als sogenanntes beschleunigtes Verfahren durchgeführt.
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Die Teilnahmeformulare sind unter der für den Abruf der Unterlagen angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter dieser Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantragssowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bewerbern die Nachreichung, Vervollständigung und/oder Korrektur von Unterlagen im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen zu verlangen. Werden Unterlagen nicht fristgemäß nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:(1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 6e EU Abs. 1 bis Abs. 4 VOB/A nicht vorliegen(2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU Abs. 6 VOB/A(3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Mindestlohngesetzes (MiLoG)(4) Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt(5) Eigenerklärung Russland-Sanktionen
Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind.
Eigenerklärung zu in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten Umsätzen, die Bauleistungen und andere Leistungen betreffen, welche mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und den Anteil bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen einschließen.
Nachweis von zwei Referenzprojekten über den Einbau einer Entstaubungsanlage mit einem Volumenstrom von mindestens 10.000 m³/h in den vergangenen fünf Jahren (seit 1.1.2021). Eines dieser Referenzprojekte muss zusätzlich die Werkplanung der Ent-staubungsanlage enthalten.
Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowieVermögensschäden oder Eigenerklärung, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsvertrag zu schließen.
Für Bewerbergemeinschaften gilt:Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts:(1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft,(2) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft,(3) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt,(4) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen,(5) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.