Gegenstand des vorliegenden Verfahrens sind Planung sowie die anschließende schlüsselfertige Errichtung des Neubaus der Erich Kästner Grundschule in Postbauer-Heng.
Der Markt Postbauer-Heng ist eine lebenswerte und zukunftsorientierte Marktgemeinde im Landkreis Neumarkt i.d.OPf. mit rund 8.000 Einwohnern. Der Markt Postbauer-Heng richtet seine kommunale Entwicklung an den Grundsätzen der Gemeinwohl-Ökonomie (GWÖ) aus und wurde im Oktober 2021 als "Gemeinwohl-Gemeinde" ausgezeichnet (Gemeinden - Gemeinwohl-Ökonomie Deutschland). Im Rahmen der Gemeinwohl-Bilanzierung werden insbesondere die Werte Menschenwürde, Solidarität und soziale Gerechtigkeit, ökologische Nachhaltigkeit sowie Transparenz und demokratische Mitbestimmung bewertet. Die Auszeichnung beruht unter anderem auf dem Engagement des Marktes für eine nachhaltige Ortsentwicklung, die aktive Bürgerbeteiligung, die Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts sowie die generationengerechte Weiterentwicklung der kommunalen Infrastruktur.Der Markt Postbauer-Heng plant die Errichtung einer neuen Grundschule mit Ganztagsräumlichkeiten (Erich Kästner Grundschule, nachfolgend auch "EKS"). Die Investition in eine moderne Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur versteht der Markt zugleich als konkreten Beitrag zur Umsetzung seiner gemeinwohlorientierten Entwicklungsziele.Das Vorhaben dient der Deckung des bereits heute für die erste Klasse bestehenden Be-darfs an Ganztagsbetreuungsplätzen und der Sicherstellung des ab dem Schuljahr 2029/2030 für alle vier Jahrgangsstufen geltenden Anspruchs auf Ganztagsbetreuung. Mit dem Neubau soll ein zukunftsfähiger Bildungsstandort geschaffen werden, der Bildung, Betreuung, Nachhaltigkeit und gesellschaftliche Teilhabe gleichermaßen fördert.Der Markt Postbauer-Heng hat bezüglich des Vorhabens "Erich Kästner Grundschule" eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben, um verschiedene Varianten zur Realisierung der erforderlichen Räumlichkeiten zu untersuchen. Die Machbarkeitsstudie des beauftragten Architekturbüros Theo Nutz wurde im Januar 2026 vorgelegt. Der Gemeinderat des Markts Postbauer-Heng hat auf dieser Grundlage entschieden, Variante 2 der Machbarkeitsstudie zu realisieren. Von den in der Machbarkeitsstudie untersuchten Varianten wurde Variante 2 als Grundlage für die weitere Projektentwicklung ausgewählt. Diese sieht im Grundsatz die Verlagerung der Grundschule an den Standort der bestehenden Erich Kästner Mittelschule sowie die Schaffung der erforderlichen Räumlichkeiten für die Ganztagesbetreuung vor.Das Architekturbüro Theo Nutz geht in der Machbarkeitsstudie von einer zu realisierenden Hauptnutzfläche von ca. 1.386 m² sowie von Planungs- und Baukosten (KG 300 - 700) in Höhe von ca. 9,4 Mio. EUR brutto aus. Darüber hinaus wurden die der Variante 2 zugrundeliegenden Planungen zwischenzeitlich fortentwickelt. Hierbei wurden insbesondere die Klassenzimmerflächen gegenüber der ursprünglichen Machbarkeitsstudie vergrößert.Die vorgenannten Unterlagen dienen jedoch ausschließlich der Information über den bisherigen Stand der Planungen. Um den Bietern möglichst umfassende Gestaltungs- und Optimierungsmöglichkeiten zu geben, hat der Auftraggeber entschieden, dass die Variante 2 der Machbarkeitsstudie nicht als bindende Verfahrensvorgabe/ Orientierungsplanung in diesem Verfahren dienen soll. Die Bieter sind vielmehr frei darin, auch eine grundlegend neue Planung auf Grundlage der Funktionalen Leistungsbeschreibung sowie den weiteren Vergabeunterlagen zu erarbeiten.Für die Planungen der Bieter wird allerdings verbindlich vorgegeben, dass der Neubau als Erweiterungsneubau zur bestehenden Mittelschule umzusetzen ist und Räumlichkeiten der Erich Kästner Grundschule sowie der Ganztagsbetreuung beinhalten muss.Der Markt Postbauer-Heng beabsichtigt, den Neubau der der Erich Kästner Grundschule mit Ganztagsräumlichkeiten im Rahmen einer kombinierten Vergabe von Planungs- und Bauleistungen umzusetzen. Dies ist Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens.Weiterhin sind die Erbringung der Freianlagenplanung auch für das Areal der Erich Kästner Mittelschule ebenfalls Gegenstand der ausgeschriebenen Leistungen. Zuletzt ist auch die Wartung einzelner Anlagen und Einbauten optionaler Gegenstand der zu erbringenden Leistungen.Notwendige Anpassungsmaßnahmen des Bestandsgebäudes sind konzeptbedingt durch den Auftragnehmer zu planen, jedoch nicht Teil der zu erbringenden Bauleistung. Der Umbau des Bestandsgebäudes der Mittelschule ist somit nicht Gegenstand der ausgeschriebenen Leistungen.Im Rahmen des Vergabeverfahrens soll unter den gegebenen Voraussetzungen die annehmbarste, d.h. die wirtschaftlich, technisch, funktional und gestalterisch beste Lösung zur schnellstmöglichen Umsetzung der Baumaßnahme bei gleichzeitiger voller Funktionsfähigkeit des Gebäudes in seiner Nutzung gefunden werden. Neben den funktionalen Anforderungen des Neubaus steht die Wirtschaftlichkeit des Projekts im Vordergrund. Der Auftragnehmer ist dazu aufgefordert, seine Planungen unter Lebenszyklusgesichtspunkten zu optimieren.Über das Vergabeverfahren soll unter den gegebenen Voraussetzungen die wirtschaftlichste, d.h. die im Hinblick auf die Zuschlagskriterien beste Angebot für die Planung und Errichtung des Neubaus gefunden werden.Mit Durchführung der gesamthaften Vergabe von Bau- und Planungsleistungen erwartet der Markt Postbauer-Heng ein planerisch, baulich und wirtschaftlich abgestimmtes Angebot, welches bereits zu einem frühen Zeitpunkt Kosten- und Terminsicherheit gewährleistet und insbesondere durch das Know-how der Bieter Einsparpotential generiert. Die Marktgemeinde strebt mit dem vorliegenden Verfahren zugleich die Auswahl eines Auftragnehmers an, dessen Unternehmenswerte und Grundsätze mit den von der Marktgemeinde verfolgten Zielen der Nachhaltigkeit, sozialen Verantwortung und Gemeinwohlorientierung korrespondieren.Der im Rahmen des Vergabeverfahrens auszuwählende Auftragnehmer ist verpflichtet, Planung und Errichtung der Erich Kästner Schule nach den Vorgaben der Vergabeunterlagen zu planen und schlüsselfertig zu errichten.
Die für die Angebotsphase ausgewählten Bieter erhalten nähere Informationen zu den Zuschlagskriterien.
Die Wartung einzelner Anlagen und Einbauten ist optionaler Gegenstand der zu erbringenden Leistungen.
Für die zu erbringenden planerischen und baulichen Leistungen sollen durch den Auftraggeber Haushaltsmittel von derzeit höchstens EUR 13,00 Mio. (brutto) bereitgestellt werden. Der Betrag sollte unterschritten werden und beinhaltet sämtliche Nebenkosten. Vor diesem Hintergrund soll im Rahmen des in diesem Ausschreibungsverfahrens vorzunehmenden Optimierungsprozesses ("Design to Cost-Prozesses") gewährleistet werden, dass die benannte Haushaltsmittelobergrenze Beachtung findet. Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren aufzuheben, sollte das Ausschreibungsergebnis dazu führen, dass die zur Bereitstellung beabsichtigten Haushaltsmittel überschritten werden.
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind,5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
(1) Die Teilnahmeformulare sind unter der für den Abruf der Unterlagen angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. Unter dieser Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bewerbern die Nachreichung, Vervollständigung und/oder Korrektur von Unterlagen im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen zu verlangen. Werden Unterlagen nicht fristgemäß nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.
(1) Hinweise: Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU Abs. 1-4, 6 VOB/A vorzulegen. Sofern ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt (Eignungsleihe), ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. (2) Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen: Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen: (1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 6e EU Abs. 1 bis Abs. 4 VOB/A nicht vorliegen; (2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU Abs. 6 VOB/A; (3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG); (4) Eigenerklärung zu Russland-Verbindungen.
Eigenerklärung über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens EUR 10,00 Mio. oder Eigenerklärung, im Auftragsfall Versicherungsschutz in der geforderter Höhe zu stellen.
Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, jeweils aufgeschlüsselt nach "schlüsselfertige Bauleistungen im Bereich "schlüsselfertige Bauleistungen im Bereich Hochbau" und "Planung Gebäude und Innenräume".
Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem Leitungspersonal, jeweils aufgeschlüsselt nach "schlüsselfertiger Bau" sowie "Planungsleistungen Gebäude und Innenräume".
(1) Schlüsselfertiges Bauen:Nachweis eines Referenzprojekts über den schlüsselfertigen Neubau (d. h. dass mindestens die Bauleistungen der Kostengruppen 200 bis 500 durch den Bewerber erbracht worden sein müssen) im Bereich "Hochbau (Gebäude)" mit mindestens 1.500 qm BGF und mit einem Bauvolumen (KG 200-700 nach DIN 276, ohne KG 600) von mindestens EUR 7,50 Mio. brutto. Die Abnahme muss vorliegen und darf nicht vor dem 1. Januar 2021 erfolgt sein.(2) Objektplanung Gebäude und Innenräume:Nachweis eines Referenzprojekts über Leistungen im Bereich der Objektplanung Gebäude und Innenräume i.S.v. § 34 HOAI in den Leistungsphasen 2 bis 5 nach HOAI für den Neubau eines Bildungsbaus mit mindestens 1.500 qm BGF. Dieses Projekt muss realisiert worden sein und die Abnahme der Leistungsphase 8 muss vorliegen und darf nicht vor dem 1. Januar 2021 erfolgt sein.In funktionaler Hinsicht muss es sich bei dem Neubau um einen eigenständigen funktionsfähigen Bildungsbau handeln.Die Referenz ist durch das Planungsbüro, das die Planungsleistungen erbracht hat, und nicht durch einen Totalunternehmer, Projektentwickler o.ä., welcher zwar Vertragspartner des Bauherrn auch für die Planungsleistungen war, diese aber nicht selbst erbracht hat, nachzuweisen.Hinweise:Die geforderten Mindestreferenzen sind von Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen.Die beiden Mindestreferenzen "schlüsselfertiges Bauen" und "Objektplanung Gebäude und Innenräume" können durch dasselbe Referenzprojekt nachgewiesen werden.Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.Stufe 1:Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.Stufe 2:Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.Stufe 3:Schließlich wird anhand der Mindestreferenzen "Schlüsselfertiges Bauen" und "Objektplanung Gebäude und Innenräume" sowie jeweils maximal zwei weiteren Referenzen "Schlüsselfertiges Bauen" und "Objektplanung Gebäude und Innenräume" (jeweils also maximal drei Referenzen) sowie dem ergänzenden Auswahlkriterium "Umweltmanagementsystem" beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.Hierbei ist folgendes zu beachten:Je Bewerber werden die Mindestreferenzen "Schlüsselfertiges Bauen" und "Objektplanung Gebäude und Innenräume" sowie max. zwei weitere Referenzen "Schlüsselfertiges Bauen" und "Objektplanung Gebäude und Innenräume" herangezogen. Sofern ein Bieter mehr als jeweils drei Referenzen "Schlüsselfertiges Bauen" und/oder "Objektplanung Gebäude und Innenräume" einreicht, sind die Referenzen durch den Bewerber zu priorisieren. Erfolgt, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung durch den Bewerber, so wird die Vergabestelle die Referenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen.Die Vorlage von mehr als sechs Referenzen (drei Referenzen "schlüsselfertiges Bauen" (Mindestreferenz und zwei weitere Referenzen) und drei Referenzen "Planungsleistungen Gebäude und Innenräume" (Mindestreferenz und zwei weitere Referenzen) ist nicht erwünscht.Reicht der Bewerber zur Bewertung weitere Referenzen über die Mindestreferenzen hinaus ein, ist folgendes zu beachten:- auch die jeweils beiden weiteren Referenzen "schlüsselfertiges Bauen" und "Objektplanung Gebäude und Innenräume" können durch dasselbe Referenzprojekt nachgewiesen werden.- die weiteren Referenzen "schlüsselfertiges Bauen" sowie die weitere Referenz "Objektplanung Gebäude und Innenräume" müssen den jeweiligen Anforderungen an die Mindestreferenz "schlüsselfertiges Bauen" bzw. "Objektplanung Gebäude und Innenräume" genügen.(1) Dabei werden die Referenzen "schlüsselfertige Bauleistungen im Bereich Hochbau (Gebäude)" wie folgt bewertet:(a) Kriterium "Auftraggeber":Bauherr war ein öffentlicher Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber 3 PunkteBauherr war kein öffentlicher Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber 0 Punkte(b) Kriterium "Schulbau oder sonstige Bildungseinrichtungen":Gebäude war ein Schulbau oder eine sonstige öffentliche Bildungseinrichtung 3 PunkteGebäude war kein Schulbau oder sonstige öffentliche Bildungseinrichtung 0 PunkteInsgesamt können somit für die drei Referenzen "Schlüsselfertige Bauleistungen im Bereich Hochbau (Gebäude)" maximal 18 Punkte erreicht werden.(2) Dabei werden die Referenzen "Objektplanung Gebäude und Innenräume" wie folgt bewertet:(a) Kriterium "Bauliche Erweiterung eines vorhandenen Bildungsbaus"Das Referenzprojekt stellt die bauliche Erweiterung eines bestehenden Bildungsbaus dar 3 PunkteDas Referenzprojekt stellt keine bauliche Erweiterung eines bestehenden Bildungsbaus dar 0 PunkteHinweis:Unter "Erweiterung" ist eine bauliche Anbindung des Neubaus an einen bereits bestehenden Bildungsbau zu verstehen. Kriterium "Pädagogik- und Nutzungskonzept"Die Planung erfolgte auf Grundlage eines individuellen, nutzerbezogenen pädagogischen Raum- und Nutzungskonzepts 3 PunkteDie Planung erfolgte nicht auf Grundlage eines individuellen, nutzerbezogenen pädagogischen Raum- und Nutzungskonzepts 0 PunkteNicht umfasst ist eine Planung, die ausschließlich auf standardisierten Schulbau-, Lern-haus- oder Clusterkonzepten basiert. Entscheidend ist vielmehr, dass die Planung auf die spezifischen pädagogischen und nutzungsbezogenen Anforderungen des jeweiligen Nutzers abgestimmt ist.Insgesamt können somit für die drei Referenzen "Objektplanung Gebäude und Innenräume" maximal 18 Punkte erreicht werden.
Kriterium "Umweltmanagementsystem"Nachweis eines bei Ende der Teilnahmefrist gültigen Zertifikats bzw. Nachweises über den Betrieb eines Umweltmanagementsystems nach DIN EN ISO 14001, EMAS oder einer gleichwertigen Qualifikation (vgl. § 6c Abs. 2 EU VOB/A) 6 PunkteFür den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise zur Bewertung der Referenzen sowie des Umweltmanagementsystems durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, wird der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft ausgewählt, deren (maximal drei) Referenzen "Objektplanung Gebäude und Innenräume" bei der Bewertung die bessere Bewertung erhalten haben. Für den Fall, dass auch nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, entscheidet das Los.