Die Tourismus Marketing GmbH Baden-Württemberg (TMBW) schreibt die Entwicklung und Implementierung einer landesweiten, modular aufgebauten Dashboard-Lösung zur zentralen Zusammenführung, Aufbereitung und Visualisierung touristischer Kennzahlen aus unterschiedlichen Datenquellen aus. Die TMBW erwartet die Konzeption, Entwicklung, Implementierung und Inbetriebnahme einer produktiv nutzbaren Software-Lösung.
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Konzeption, Entwicklung, Implementierung und Inbetriebnahme einer produktiv nutzbaren Software-Lösung. Dieser als Basismodell bezeichnete Leistungsbestandteil umfasst sowohl die technische und visuelle Umsetzung eines Kernsets an Indikatoren und Kennzahlen als auch die agile, gemeinsam mit dem Auftraggeber durchgeführte Konzeption und iterative Weiterentwicklung innovativer Auswertungs- und Darstellungsformen. Diese agile Vorgehensweise ist als integraler Bestandteil der Basisleistung zu verstehen. Das vergabegegenständliche Dashboard soll modular aufgebaut sein. Mit Zuschlagserteilung wird die TMBW zunächst die Entwicklung einer Basisversion für zentrale touristische Kennzahlen beauftragen. Diese Basisversion muss bereits vollständig einsatzfähig sein. Sie ist zugleich Grundlage für spätere Erweiterungen (weitere Datenquellen, Analysefunktionen und perspektivisch KI-Anwendungen), deren Entwicklung optionaler Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist.Hosting und Betrieb der Software-Lösung, Softwarepflege sowie die Dateneingabe sind für die Dauer der Projektförderung des NZT bis zum 31. Dezember 2028 ebenfalls als Leistungen Gegenstand der Ausschreibung. Die Software-Lösung ist so zu konfigurieren, dass diese nach Ablauf der Projektförderung am 31. Dezember 2028 auch von einem anderen Dienstleister betreut und weiterentwickelt werden kann. Nach Fertigstellung und Abnahme des stabilen Basismodells können auf dessen Grundlage weitere, inhaltlich oder funktionale Ausbaustufen als optionale Erweiterungsleistungen umgesetzt werden. Der ausgeschriebene Vertrag kommt mit Zuschlagserteilung zustande. Diese ist für das Frühjahr 2027 vorgesehen. Mit der Leistungserbringung ist unmittelbar nach Auftragserteilung entsprechend den vertraglichen Vorgaben zu beginnen. Die Inbetriebnahme der Basisversion des Dashboards soll bis Herbst 2027 abgeschlossen sein.
Hinsichtlich der Leistungsbestandteile "Hosting, Betrieb, Softwarepflege und Dateneingabe" bestehen zugunsten des Auftraggebers jeweils zwei einseitige Vertragsverlängerungsoptionen von jeweils einem Jahr. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Ausübung der Optionen besteht nicht.
Die für die Angebotsphase ausgewählten Bieter erhalten nähere Informationen zu den Zuschlagskriterien.
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
(1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten;(2) Die Teilnahmeformulare sind unter der für den Abruf der Unterlagen angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter dieser Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantragssowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bewerbern die Nachreichung, Vervollständigung und/oder Korrektur von Unterlagen im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen zu verlangen. Werden Unterlagen nicht fristgemäß nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.
(1) Hinweise: Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen. Sofern ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt (Eignungsleihe), ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. (2) Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen: Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen: (a) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen,(b) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,(c) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG); (d) Eigenerklärung zu Russland-Verbindungen.
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:(1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 6e EU Abs. 1 bis Abs. 4 VOB/A nicht vorliegen(2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU Abs. 6 VOB/A(3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Mindestlohngesetzes (MiLoG)(4) Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt(5) Eigenerklärung Russland-Sanktionen
Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen.Folgender Mindestumsatz ist vorzuweisen:Der durchschnittliche Netto-Gesamtjahresumsatz der vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahre muss mindestens EUR 250.000 netto betragen.
Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 5 Mio. EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden oder Eigenerklärung, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsvertrag zu schließen.
Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist
(1) Folgende Mindestanforderungen sind nachzuweisen:Eigenerklärung über ein Referenzprojekt über die Konzeption, Entwicklung, Implementierung und Inbetriebnahme einer webbasierten Dashboard- oder datenbasierten Softwarelösung. Das Referenzprojekt muss Merkmale der Verarbeitung und Visualisierung statistischer oder strukturierter Daten aufweisen. Dazu zählen Möglichkeiten zur räumlichen und zeitlichen Auswertung und Darstellung von Daten sowie die Aufbereitung sozioökonomischer, soziodemographischer, soziokultureller, sozioökologischer oder geographischer Daten und Kennzahlen. Die Abnahme und Inbetriebnahme des Dashboards oder der datenbasierten Softwarelösung muss vorliegen und darf nicht vor dem 1. Januar 2023 erfolgt sein.Die Erklärung muss folgende Angaben enthalten:- Angaben zum Auftraggeber- Gegenstand und Umfang der Leistung- Beschreibung der Leistung hinsichtlich Konzeption, Entwicklung, Implementierung und Inbetriebnahme einer webbasierten Dashboard- oder datenbasierten Softwarelösung- Zeitraum der Leistungserbringung - Budgetumfang - Angaben zu Visualisierung und Interaktion- Angaben zur technischen Erweiterbarkeit - Angaben zu Hosting & Betrieb- Angaben zur Dateneingabe - Angaben zu Innovation - Kurze Projektbeschreibung in Wort und Bild (fakultativ)(2) Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.Stufe 1:Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.Stufe 2:Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.Stufe 3:Schließlich wird unter den Bewerbern anhand von max. drei Referenzen (Mindestreferenz und bis zu zwei weiteren Referenzen) beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.Für die Auswahl werden nur die als priorisiert gekennzeichneten maximal drei Referenzen bewertet. Hierzu sind die Referenzen durch den Bewerber zu priorisieren. Erfolgt, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung durch den Bewerber, so wird die Vergabestelle die Referenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen.Die bis zu zwei weiteren Referenzen müssen den Anforderungen an die Mindestreferenz genügen.Die Vorlage von insgesamt mehr als drei Referenzen ist nicht erwünscht.Die Referenzen werden anhand folgender Auswahlkriterien bewertet:(a) Kriterium "Visualisierung und Interaktion"Die Leistung umfasste eine aufeinander abgestimmte Visualisierung und Interaktion von Datenbeständen. 5 PunkteDie Leistung umfasste eine Interaktion von Datenbeständen. 2 PunkteDie Leistung umfasste eine Visualisierung von Datenbeständen. 1 PunktDie Leistung umfasste keine Visualisierung und Interaktion von Datenbeständen. 0 Punkte(2) Kriterium "Technische Erweiterbarkeit"Die Leistung umfasste eine erweiterbare modulare Systemarchitektur. 5 PunkteDie Leistung umfasste eine modulare Systemarchitektur. 3 PunkteDie Leistung umfasste keine modulare und erweiterbare Systemarchitektur. 0 Punkte(3) Kriterium "Hosting & Betrieb"Die Leistung umfasste neben der Erstellung und Implementierung des Dashboards / der datenbasierten Softwarelösung sowohl das Hosting und den Betrieb der Plattform als auch die Softwarepflege. 5 PunkteDie Leistung umfasste neben der Erstellung und Implementierung des Dashboards / der datenbasierten Softwarelösung das Hosting und den Betrieb der Plattform. 3 PunkteGegenstand der Leistung war nur die Erstellung und Implementierung des Dashboards / der datenbasierten Softwarelösung ohne Hosting und Betrieb. 0 Punkte(4) Kriterium "Dateneingabe"Die Leistung umfasste eine systematische und automatisierte Dateneingabe, Datenübernahme und laufende Aktualisierung der vorgesehenen Datenbestände. 5 PunkteDie Leistung umfasste ein manuelles Vorgehen zur Dateneingabe, Datenübernahme und zur laufenden Aktualisierung der vorgesehenen Datenbestände. 3 PunkteGegenstand der Leistung war nur die Erstellung und Implementierung des Dashboards/ der datenbasierten Softwarelösung ohne Dateneingabe. 0 Punkte(5) Kriterium "Innovation"Die Leistung umfasste die aufeinander abgestimmte Integration von KI-Funktionen und Einbindung digital erzeugter Daten (z. B. Mobilfunk-, Zahlungs-, Social Media-, Verkehrs- oder Sensordaten). 5 PunkteDie Leistung umfasste die Integration von KI-Funktionen. 2 PunkteDie Leistung umfasste die Einbindung digital erzeugter Daten. 1 PunktDie Leistung umfasste keine Innovationen in Technik und Daten oder KI-Funktionen. 0 PunkteEs können somit maximal 25 Punkte je Referenz erreicht werden. Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, entscheidet die höhere Punktzahl im Kriterium "Innovation". Sofern auch in diesem Kriterium Punktegleichstand besteht, entscheidet das Los.
Siehe Vertragsentwurf. Dieser wird den ausgewählten Bietern zur Verfügung gestellt.
Für Bewerbergemeinschaften gilt:Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts:(1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft,(2) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft,(3) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt,(4) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen,(5) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.