Eigenerklärung über erbrachte vergleichbare Leistungen aus den vergangenen fünf Jahren
Es gelten folgende Mindestanforderungen:
Vorlage von mindestens drei Referenzen über die Erbringung von Fachplanungs-leistungen der Technischen Ausrüstung in den Kostengruppen 420, 430, 474 und 480 in den HOAI-Leistungsphasen 1 bis 8, mit Herstellkosten in den vorge-nannten Kostengruppen gemäß DIN 276 von mindestens 1,1 Mio. EUR netto. Da-von muss mindestens eine Referenz eine Gebäudesanierung im laufenden Be-trieb betreffen. Die Inbetriebnahme muss erfolgt sein, jedoch nicht vor 01.01.2020.
Die Erklärungen über die Referenzprojekte müssen jeweils folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung des Auftrags,
- Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer),
- Kurze Beschreibung des Referenzprojekts,
- Anlagengruppen,
- erbrachte Leistungsphasen nach HOAI,
- Herstellkosten in den Kostengruppen 420, 430, 474 und 480 (DIN 276-1 2018-12)
- Zeitraum der Leistungserbringung inkl. Inbetriebnahmezeitpunkt
- Angabe zu BSI-Vorgaben im Projekt
- Angabe zu nachhaltiges Bauen
- Angabe zu Sanierung im laufenden Betrieb
- BGF in m²
- Kurze Projektbeschreibung in Wort und Bild (fakultativ).
Die Vorlage von mehr als insgesamt drei Referenzen bei der Mindestreferenz ist nicht erwünscht.
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2:
Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3:
Schließlich wird für den Fall, dass mehr als drei grundsätzlich geeignete Unternehmen sich beworben haben, unter den Bewerbern anhand der drei Mindestreferenzen, die jeweils die oben genannten Mindestanforderungen erfüllen, beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu er-bringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Um eine objektive Vergleichbarkeit und Bewertung der Bewerber zu gewährleisten, müssen die Referenzen zwingend gemäß der im Anhang befindlichen Vorlage (s. Anlage 1 "Teilnahmeformular") eingereicht werden.
Es können je Mindestreferenz maximal 25 Punkte erzielt werden (insgesamt also max. 75 Punkte).
Die Referenzen werden wie folgt bewertet:
Kriterium "Herstellkosten (KG 420, 430 und 480)"
- bis 1,8 Mio. netto 1 Punkte
- 1,8 Mio. EUR netto bis 2,2 EUR netto 3 Punkte
- über 2,2 Mio. EUR netto 5 Punkte
Kriterium "Sicherheitskonzept"
Innerhalb des Referenzprojekts wurden besondere Sicherheitsanforderungen gemäß den Vorgaben der Bundesanstalt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ( z.B. Zugangskontrollsystem, Gebäudesicherheitskonzept, Zugangsbeschränkung einzelner Gebäudebereiche) berücksichtigt: zzgl. 10 Punkte
Kriterium "nachhaltiges Bauen"
Innerhalb des Referenzprojekts wurden Anforderungen "Nachhaltiges Bauen" gemäß NBBW Version 2021 des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg berücksichtigt: zzgl. 5 Punkte
Kriterium "BGF"
- Das Referenzprojekt weist eine BGF von weniger als 3.000 m² aus: 0 Punkte
- Das Referenzprojekt weist eine BGF von mehr als 3.000 m²
bis 6.000 m² aus: 3 Punkte
- Das Referenzprojekt weist eine BGF von mehr als 6.000 m² aus: 5 Punkte
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punkte-gleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, entscheidet das Los.