Mindestreferenzen:
- Vorlage von zwei Referenzen über die Erbringung von Fachplanungsleistungen der Tragwerksplanung nach § 51 HOAI i. V.m. Anlage 14.1 für den Neubau eines öffentlichen Hochbaus mit mindestens durchschnittlichen Planungsanforderungen und mit anrechenbaren Herstellkosten (Kostengruppen 300 und 400) von mindes-tens 3 Mio. EUR brutto. Die Referenzprojekte müssen die Leistungsphasen 2 bis 6 nach HOAI umfassen. Der Abschluss von LPH 6 muss jeweils in den letz-ten sechs Jahren (frühestens 1. Januar 2020) und bis zum Ablauf der Teilnahmefrist erfolgt sein.
Mindestens eine der beiden Referenzen muss eine vergleichbare öffentliche Halle (Mehrzweck-, Sport- oder Kulturhalle) betreffen.
Die Erklärungen über Referenzleistungen müssen jeweils folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung des Auftrags,
- Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer),
- Angabe zu Neubau,
- Angaben zu Planungsanforderungen,
- Angabe zu öffentlichem Hochbau,
- Art der Nutzung,
- Beschreibung des Referenzprojekts
- Erbrachte Leistungsphasen nach HOAI,
- Zeitraum der Leistungserbringung,
- Zeitpunkt Abschluss LPH 6,
- Anrechenbare Herstellkosten EUR brutto,
- Kurze Projektbeschreibung in Wort und Bild
Die Vorlage von mehr als zwei Mindestreferenzen ist nicht erwünscht.
Hinweise:
- Die Vorlage dieser beiden Mindestreferenzen ist als Eignungsnachweis zwingend.
- Um eine objektive Prüfung der Referenzen zu gewährleisten, sind die Referenzen gemäß der im Anhang befindlichen Vorlage (s. Anlage 1 "Teilnahmeformular") einzureichen.
- Die geforderten Mindestreferenzen sind von Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2:
Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3:
Schließlich wird für den Fall, dass mehr als drei grundsätzlich geeignete Unternehmen sich beworben haben, unter den Bewerbern anhand der zwei einzureichenden Mindestreferenzen beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Es werden die im Teilnahmeformular benannten beiden Mindestreferenzen geprüft und bewertet. Weitere Referenzen, insbesondere im Rahmen unspezifischer Referenzlisten, werden nicht berücksichtigt.
Im Rahmen der Auswahlentscheidung können je Referenz maximal 8 Punkte (insgesamt also 16 Punkte) erzielt werden. Für den bewerberübergreifenden Vergleich sind nachfolgende Kriterien bei den Mindestreferenzen maßgeblich:
Gebäudeart:
- Mehrzweckhalle, Sporthalle oder Kultur-/Veranstaltungshalle 5 Punkte
- Sonstige Halle (z.B. Messe, Feuerwehr, Lager) 3 Punkte
- sonstiger öffentlicher Hochbau 1 Punkt
Anrechenbare Herstellkosten in EUR brutto (KG 300 und 400)
- 3-5 Mio. EUR brutto 1 Punkt
- > 5-8 Mio. EUR brutto 2 Punkte
- > 8 Mio. EUR brutto 3 Punkte
Um eine objektive Vergleichbarkeit und Bewertung der Referenzen zu gewährleisten, sind die Referenzen gemäß der im Anhang befindlichen Vorlage (s. Anlage 1 "Teilnahmeformular") einzureichen.
Sofern nach Abschluss der Bewertung aufgrund eines Punktgleichstands mehr Bewerber die erforderliche Punktzahl erreichen, als zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, entscheidet unter den punktgleichen Bewerbern das Los.