Vor dem Hintergrund des Rechtsanspruches auf eine verbindliche Ganztagsgrundschule ab dem Jahr 2026, plant die Gemeinde Altdorf die Grundschule in Altdorf zur offenen Ganztagesschule auszubauen.
Derzeit ist die Schule 1-zügig ausgelegt, mit durchschnittlich 20 Schüler/innen pro Jahrgang.
Aktuell ist geplant das Bauvorhaben mit seinen Bauteilen "Umba im Bestand", "Schulerweiterung", "Mansa" und "Sporthalle" in einem Zug fertigzustellen, so dass ein Ganztagesbetrieb ab September 2027 ermöglicht wird.
Um die gewährten Fördermittel nicht zu gefährden, muss die Höhe der Fördermittel zwingend bis 31.07.2027 verbaut und abgerechnet sein! Das Bauvorhaben wird daher unter "besondere Dringlichkeit" gestellt, das bedeutet, vom Auftragnehmer ist eigenverantwortlich die Vorplanung (auch Planlieferung) seiner Leistungen und Materialbestellung so rechtzeitig in die Wege zu leiten, dass die
angestrebten Fertigstellungstermine der einzelnen Gewerke eingehalten werden können.
Aus dem beiliegenden Bauzeitplan wird ersichtlich, dass von einigen Gewerken die Leistungen gleichzeitig an verschiedenen Bauteilen ausgeführt werden müssen. Entsprechend muss der Auftragnehmer in der Lage sein ausrechend Personal und Arbeitsgerät im vorgesehenen Zeitraum zur Verfügung stellen zu können.
Ebenso ist es möglich, dass die Leistungen nicht in einem Zug fertiggestellt werden können. In diesem Fall sind vom Bieter die Ausführungszeiten seines Gewerks aus dem Bauzeitplan zu entnehmen und sämtliche damit verbundenen Mehraufwendungen
einzukalkulieren.
Nähere Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere dem Leistungsverzeichnis.