Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Vergabe der Zubereitung und Lieferung der Mittagsverpflegung für die Schulen sowie mehrere Kindertageseinrichtungen in der Stadt Ochsenhausen:Los 1: Campus Kapf (Grundschule OX + Rottumtalschule): Lieferung als Warmverpflegung. Laufzeit 1. September 2026 bis 31. August 2028. Eine Verlängerungsoption bis 31. August 2029
Los 2: Campus Herrschaftsbrühl (Gymnasium + Realschule Ochsenhausen): Liefe-rung als "Cook & Chill". Laufzeit 1. September 2026 bis 31. August 2028. Ei-ne Verlängerungsoption bis 31. August 2029. Zweite Verlängerungsoption 1. September 2029 bis 31. August 2030.Los 3: Gemeinschaftsschule + Grundschule Reinstetten: Lieferung als "Cook & Chill". Laufzeit 1. September 2026 bis 31. August 2028. Eine Verlängerungsoption bis 31. August 2029. Zweite Verlängerungsoption 1. September 2029 bis 31. August 2030.Los 4: 3x Kitas (Kinder- und Familienzentrum Ochsenhausen, Mittelbuch, Walburga): Lieferung als Warmverpflegung. Laufzeit 1. September 2026 bis 31. August 2028. Eine Verlängerungsoption bis 31. August 2029. Zweite Verlängerungsoption 1. September 2029 bis 31. August 2030
Los 1: Eine Verlängerungsoption bis 31. August 2029
Los 2: Eine Verlängerungsoption bis 31. August 2029. Zweite Verlängerungsoption 1. September 2029 bis 31. August 2030.
Los 3: Eine Verlängerungsoption bis 31. August 2029. Zweite Verlängerungsoption 1. September 2029 bis 31. August 2030.
Los 4: Eine Verlängerungsoption bis 31. August 2029. Zweite Verlän-gerungsoption 1. September 2029 bis 31. August 2030
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten;
Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bewerbern die Nachreichung, Vervollständigung und/oder Korrektur von Unterlagen im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen zu verlangen. Werden Unterlagen nicht fristgemäß nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.
1. Hinweise: Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit bestehtunabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmenbestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass demBewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indembeispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegtwird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt,müssen die Eignung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sichder Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmendie Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWBvorzulegen. Sofern ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung die Kapazitäten andererUnternehmen in Anspruch nimmt (Eignungsleihe), ist der Vergabestelle nachzuweisen, dassdem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indembeispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegtwird. Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise "Wirtschaftliche und finanzielleLeistungsfähigkeit" und "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" entsprechend. 2.Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente: Mit dem Teilnahmeantrag sindfolgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen: (1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen, (2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB, (3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG), (4) Eigenerklärung zu Russland-Verbindungen
Der Bieter hat folgende Mindestreferenzen vorzulegen:Los 1 und Los 4Nachweis von einer vergleichbaren Referenz über die Speisenversorgung als Warmverpfle-gung von Kitas und/oder Schulen. Der Referenzauftrag muss dabei eine Dauer der Ge-schäftsbeziehung von mindestens einem Jahr aufweisen und darf nicht vor dem 1. Januar 2020 beendet worden sein.Los 2 und Los 3Nachweis von einer vergleichbaren Referenz über die Speisenversorgung als "Cook & Chill" von Kitas und/oder Schulen. Der Referenzauftrag muss dabei eine Dauer der Geschäftsbe-ziehung von mindestens einem Jahr aufweisen und darf nicht vor dem 1. Januar 2020 been-det worden sein.
Eigenerklärung über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personen- und Sachschäden von mindestens EUR 2 Mio. sowie für Vermögensschäden in Höhe von jeweils mindestens EUR 250.000,00