Es gelten folgende Mindestanforderungen:
- Vorlage von mindestens zwei Referenzen über die Erbringung von Fachplanungsleistungen der Tragwerksplanung für einen Neubau eines Feuerwehrhauses oder eines vergleichbaren Gebäudes (bspw. Rettungswache, Polizeistation, Bau- oder Betriebshof) für einen öffentlichen Auftraggeber, wobei mindestens eines der zwei Referenzprojekte in der Bauweise "Holztafelbau" gebaut wurde.
Bei den Referenzprojekten müssen jeweils die Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 6 nach HOAI erbracht worden sein. Die Inbetriebnahme und Abnahme muss jeweils in den letzten fünf Jahren (frühestens 1. Januar 2020) und bis zum Ablauf der Teilnahmefrist erfolgt sein.
Hinweise:
Die geforderten Mindestreferenzen ist von Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
Die Erklärungen über die Referenzprojekte müssen jeweils folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung des Auftrags,
- Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer),
- Eigenschaft als öffentlicher Auftraggeber,
- Kurze Projektbeschreibung,
- Erbrachte Leistungsphasen nach HOAI,
- Zeitraum der Leistungserbringung,
- Zeitpunkt des Fertigstellungdatums (Inbetriebnahme),
- Herstellkosten in EUR netto in den Kostengruppen 300 und 400,
- Art der Planungsleistungen,
- Kurze Projektbeschreibung in Wort und Bild (fakultativ)
Die Vorlage von mehr als insgesamt zwei Referenzen ist nicht erwünscht.
Auswahl der Bewerber:
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2:
Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3:
Schließlich wird für den Fall, dass mehr als drei grundsätzlich geeignete Unternehmen sich beworben haben, unter den Bewerbern anhand der beiden Mindestreferenzen nach Ziff. 4.2.1 des Bewerbermemorandums beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Die Vorlage von mehr als zwei Referenzen ist nicht erwünscht.
Im Rahmen der Auswahlentscheidung können je Referenz maximal 25 Punkte (insgesamt maximal 50 Punkte) erreicht werden.
Für den bewerberübergreifenden Vergleich sind jeweils nachfolgende Kriterien bei den Referenzen maßgeblich:
Kriterium "Herstellkosten (KG 300 und 400)"
Herstellkosten (KG 300 und 400) bis
max. 1 Mio. EUR netto 3 Punkte
Herstellkosten (KG 300 und 400) bis
max. 1,5 Mio. EUR netto 5 Punkte
Herstellkosten (KG 300 und 400) von
mehr als 1,5 Mio. EUR netto 10 Punkte
Kriterium "Aktualität"
Fertigstellung/Inbetriebnahme
nach dem 01.01.2020, aber vor dem 01.01.2023 3 Punkte
Fertigstellung/Inbetriebnahme ab dem 01.01.2023 5 Punkte
Kriterium "Art der Planungsleistungen"
Neubau/ eines vergleichbaren Gebäudes 5 Punkte
Neubau/ eines Feuerwehrhauses 10 Punkte
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, entscheidet das Los.