Das Landratsamt Alb-Donau-Kreis schreibt denphysischen Postversand für die Landratsamtverwaltung im Rahmen eines europaweiten Vergabeverfahrens aus.
Die vergabegegenständliche Leistung umfasst die Abholung, Frankierung sowie die bundesweite und internationale Beförderung und Zustellung von Postsendungen aller Art des Auftraggebers (Physischer Postversand) bis zu einem Einzelgewicht von 2.000 Gramm. Die Beförderung von Postsendungen im Standardformat (sog. Standardbriefsendungen) bildet den Hauptgegenstand der zu erbringenden Postdienstleistungen. Die vergabegegenständlichen Leistungen werden in zwei Losen vergeben:- Los 1: Physischer Postversand Abholung (Physischer Postausgang), Frankierung, Beförderung und physische Zustellung von Postsendungen bis 2000 Gramm sowie Dialogpost (gewöhnliche Briefsendungen national und international, Einschreibesendungen).
- Los 2: Physischer PostzustellungsauftragPhysische Abholung, Frankierung, Beförderung und Zustellung von Briefen mit Postzustellungsurkunde (PZU)Der überwiegende Teil der physischen Post geht an Empfänger im Postleitzahlenbereich 89XXX.Die Einzelheiten zu den zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus den Leistungsverzeichnissen (Anlage 2a bis 2b zu diesem Leitfaden) sowie den Vertragsentwürfen (Anlage 3a bis 3b zu diesem Leitfaden).
Es besteht in allen zwei Losen eine einseitige Verlängerungsoption zugunsten des Auftraggebers um zwei Jahre bis 30. September 2030.
Der überwiegende Teil der physischen Post geht an Empfänger im Postleitzahlenbereich 89XXX.
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Die Vergabestelle behält sich vor, die Bieter im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.Ein Anspruch der Bieter hierauf besteht nicht.
Eigenerklärung über die Eintragung des Unternehmens in das digitale Verzeichnis der Anbieter von Postdienstleistungen (Anbieterverzeichnis) gem. § 4 PostG
Eigenerklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister (bei GmbH & Co. KG auch von der Komplementär-GmbH)
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Eigenerklärung über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personen- und Sachschäden von mindestens EUR 2 Mio. sowie für Vermögensschäden in Höhe von jeweils mindestens EUR 250.000 oder im Auftragsfall in der geforderten Höhe gestellt wird. Hinweise der Vergabestelle: Mit dem Angebot ist noch keine Erklärung der Versicherung einzureichen.Die geforderte Betriebshaftpflichtversicherung ist von Bietergemeinschaften insgesamt nur einmal vorzulegen.
Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind
Der Bieter hat folgende Mindestreferenzen vorzulegen:Los 1:Eigenerklärung zu mindestens einem Referenzauftrag über erbrachte Postdienstleistungen in den letzten drei Jahren. Die Referenzleistung muss Abholung (physischer Postausgang), Frankierung sowie Beförderung und Zustellung von Briefen beinhalten. Die Leistungserbringung muss für einen ununterbrochenen Zeitraum von mindestens einem Jahr erbracht worden sein. Es werden auch einschlägige Postdienstleistungen berücksichtigt, die mehr als drei Jahre zurückliegen, sofern die Leistungszeit zumindest teilweise nach dem 31. Dezember 2022 liegt.
Los 2:Eigenerklärung zu mindestens einem Referenzauftrag über erbrachte Postdienstleistungen in den letzten drei Jahren. Die Referenzleistung muss Abholung (physischer Postausgang), Beförderung und Zustellung von Briefen mit Postzustellungsurkunde beinhalten. Die Leistungserbringung muss für einen ununterbrochenen Zeitraum von mindestens einem Jahr erbracht worden sein. Es werden auch einschlägige Postdienstleistungen berücksichtigt, die mehr als drei Jahre zurückliegen, sofern die Leistungszeit zumindest teilweise nach dem 31. Dezember 2022 liegt.
Hinweis der Vergabestelle: Die geforderten Mindestreferenzen im Los 1 und Los 2 sind von Bietergemeinschaften insgesamt nur einmal vorzulegen.
Die Erklärungen über Referenzleistungen müssen jeweils folgende Angaben enthalten:- Bezeichnung des Auftrags- kurze Beschreibung des Leistungsumfangs- Name des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner- Zeitraum der Leistungserbringung- Sendungsvolumen
Bitte die Eigenerklärungen als Anhang A bis B vorlegen. Die Vorlage von mehr als einer Referenz je Los ist nicht erwünscht.
Siehe Vergabeunterlagen