Verfahrensangaben

Stadt Künzelsau - Europaweite Vergabe von Objektplanungsleistungen für den Umbau d...

VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
12.12.2025
22.12.2025 12:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadt Künzelsau
DE 146278319
Stuttgarter Straße 7
74653
Künzelsau
Deutschland
DE119
mediKuen_Objektplanung@menoldbezler.de
071186040730

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister

Adresse

Menold Bezler Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Partnerschaft mbB
PR 155 (Registergericht Stuttgart)
Stresemannstraße 79
70191
Stuttgart
Deutschland
DE119
mediKuen_Objektplanung@menoldbezler.de
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
08-A9866-40
Kapellenstr. 17
76131
Karlsruhe
Deutschland
DE122
vergabekammer@rpk.bwl.de
+49 721926-8730
+49 721926-3985

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71240000-2
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die Stadt Künzelsau hat das Gebäude des früheren Krankenhauses in Künzelsau von der Hohenloher Krankenhaus GmbH erworben. Die Stadt Künzelsau realisiert in dem Gebäude das Projekt "mediKün", ein Gesundheitscampus mit verschiedenen Gesundheits-, Beratungs- und Dienstleistungsangeboten.
Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von folgenden Planungsleistungen:
Grundleistungen Objektplanung Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI i.V.m. Anlage 10.1, LPH 3 bis 9. Überdies sind nach Bedarf des Auftraggebers besondere Leistungen im Leistungsbild Objektplanung Gebäude und Innenräume zu erbringen.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Stadt Künzelsau hat das Gebäude des früheren Krankenhauses in Künzelsau von der Hohenloher Krankenhaus GmbH erworben. Die Stadt Künzelsau realisiert in dem Gebäude das Projekt "mediKün", ein Gesundheitscampus mit verschiedenen Gesundheits-, Beratungs- und Dienstleistungsangeboten.
Für den Umbau des Krankenhauses in den Gesundheitscampus mediKün hat die Stadt Künzelsau bereits einen Architekten sowie einen Fachplaner HLS + Elektro mit der Planung bis einschließlich Leistungsphase 3 beauftragt.
Das Ursprungsgebäude des ehemaligen Krankenhauses stammt aus den 60-iger Jahren. Über die Jahre wurden aber teilweiße einzelne Veränderungen und Sanierungen vorgenommen.
Das Gebäude wird künftig nicht mehr als Krankenhaus genutzt werden, sondern es soll ein Gesundheitscampus mit verschiedenen unterschiedlichen Angeboten entstehen.
Unter anderem sind folgende Nutzungen vorgesehen:
Cafebetrieb im Eingangsbereich
Veranstaltungsbereich im EG
Unterschiedliche Arztpraxen
Therapeutische Angebote
Gesundheitsnahe Beratungsangebote
Kindertagesstätte
Kurzzeitpflege
Aus Kosten- und Zeitgründen soll so wenig wie möglich in die Gebäudesubstanz eingegriffen werden. Die Herausforderung besteht allerdings darin, dies in Einklang mit den unterschiedlichen, spezifischen Vorgaben der verschiedenen Nutzer zu bringen. Außerdem muss teilweiße ein Rückbau der nicht mehr benötigten technischen Anlagen erfolgen.
Da zum Zeitpunkt der Auftragserteilung noch nicht alle künftigen Nutzer und deren Umbauvorgaben feststehen werden, kann nur ein sehr unsicherer Kostenrahmen genannt werden.
Die Planung des Umbaus im Erdgeschoss zur Einrichtung einer radiologischen Facharztpraxis ist nicht Gegenstand dieses Verfahrens. Diese wurde gesondert beauftragt, der Umbau des Erdgeschosses muss bereits im Juni 2026 abgeschlossen werden.
Die Erbringung der erforderlichen Fachplanungsleistungen HLS und Elektro erfolgt zeitlich parallel in gesonderten europaweiten Vergabeverfahren. Fachplanungsleistungen Tragwerksplanung und Brandschutz wurden bereits direkt beauftragt.
Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von folgenden Planungsleistungen:
Grundleistungen Objektplanung Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI i.V.m. Anlage 10.1, LPH 3 bis 9. Überdies sind nach Bedarf des Auftraggebers besondere Leistungen im Leistungsbild Objektplanung Gebäude und Innenräume zu erbringen.
Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht.
Die Planungen müssen auf den Planungsleistungen (LPH 1 und 2) des Büros DUO FREIE ARCHITEKTEN aufsetzen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Unbekannt
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Stettenstraße 30
74653
Künzelsau
Deutschland
DE119

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Honorar

Nähere Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen in
Verfahrensstufe 2.

Gewichtung
30,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Konzept zur Herangehensweise

Nähere Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen in
Verfahrensstufe 2.

Gewichtung
40,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Personalkonzept

Nähere Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen in
Verfahrensstufe 2.

Gewichtung
30,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht.
Überdies sind nach Bedarf des Auftraggebers besondere Leistungen im Leistungsbild Objektplanung Gebäude und Innenräume zu erbringen.

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZMREW

Einlegung von Rechtsbehelfen

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bewerbern die Nachreichung, Vervollständigung und/oder Korrektur von Unterlagen im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen zu verlangen. Werden Unterlagen nicht fristgemäß nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
5
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Mindestreferenzen:
Eigenerklärung über zwei Referenzen über die Erbringung von Objektplanungsleistungen "Gebäude und Innenräume" nach § 34 HOAI für Umbau oder Sanierung eines Krankenhauses, sonstigen öffentlichen Gebäudes mit anrechenbaren Herstellkosten in den Kostengruppen 300 bis 400 von mindestens 1,5 Mio. EUR netto. Bei den Referenzprojekten müssen die Leistungsphasen 3 bis 8 nach HOAI erbracht worden sein. Die Inbetriebnahme und Abnahme muss jeweils in den letzten fünf Jahren (frühestens 1. Januar 2019) und bis zum Ablauf der Teilnahmefrist erfolgt sein.

Hinweis:
Die geforderten Mindestreferenzen sind von Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen.

Auswahl der Bewerber:
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2:
Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3:
Schließlich wird für den Fall, dass mehr als drei grundsätzlich geeignete Unternehmen sich beworben haben, unter den Bewerbern anhand der Mindestreferenzen beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Damit eine vorgelegte Referenz im Rahmen der Auswahlentscheidung berücksichtigt werden kann, müssen kumulativ folgende Voraussetzungen vorliegen:
1. Die Referenz muss in der Referenztabelle im Teilnahmeformular (vgl. Seite 21 ff.) als priorisiert gekennzeichnet werden. Erfolgt, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung durch den Bewerber, so wird die Vergabestelle die Referenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen.
2. Die als priorisiert gekennzeichneten Referenzen müssen die Mindestanforderungen an die Referenz erfüllen.
Im Rahmen der Auswahlentscheidung können maximal 20 Punkte (max. 10 Punkte je Mindestreferenz) erzielt werden. Für den bewerberübergreifenden Vergleich sind nachfolgende Kriterien bei den priorisierten Mindestreferenzen maßgeblich:

Bewertet wird die Art des Gebäudes, für welche die Objektplanungsleistungen erbracht wurden, nach folgender Maßgabe:
Umbau oder Sanierung eines sonstigen öffentlichen Gebäudes 2 Punkte
Umbau oder Sanierung eines Krankenhauses 3 Punkte

Bewertet wird, ob das Gebäude umgebaut und/oder saniert wurde, nach folgender Maßgabe:
Gebäude wurde umgebaut oder saniert 2 Punkte
Gebäude wurde umgebaut und saniert 3 Punkte

Bewertet wird bei dieser Referenzleistung das Fertigstellungsdatum (Abnahme und Inbetriebnahme) nach folgender Maßgabe:
vor dem 01. Januar 2021 1 Punkt
zwischen dem 1. Januar 2022 und dem 31. Dezember 2023 2 Punkte
ab dem 1. Januar 2024 3 Punkte

Bewertet wird bei dieser Referenzleistung, ob ein Schreiben des Auftraggebers vorliegt, dass die wirtschaftliche und termingetreue Erbringung der Planungsleistungen bestätigt. Es gilt folgende Bewertung:
Positives Schreiben des Auftraggebers liegt vor 1 Punkt
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, entscheidet das Los.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
20,00

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind (2022, 2023, 2024).

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Durchschnittlicher Jahresumsatz

Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen (Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume).

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie Vermögensschäden oder Eigenerklärung, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsvertrag zu schließen.

Hinweise der Vergabestelle:
Die geforderte Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung ist von Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
Mit dem Teilnahmeantrag ist neben dieser Eigenerklärung noch keine Erklärung einer Versicherungsgesellschaft vorzulegen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung