Die Stadt Spaichingen beabsichtigt den Ersatzneubau der Straßenbrücke über die Bahn im Zuge der Schwampenstraße BW 005.Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von folgenden Planungsleistungen:- Leistungen der Tragwerksplanung für den Abbruch der Bestandsbrücke nach § 49 HOAI i.V.m. Anlage 14 (zu § 51 Absatz 5, § 52 Absatz 2 HOAI) in den Leistungsphasen 4 bis 6 sowie Objektüberwachung (Besondere Leistung nach LPH 8).- Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke für den Neubau der Stadtbrücke nach § 41 HOAI i.V.m. Anlage 12 (zu § 43 Abs. 4, § 48 Abs. 5 HOAI) ) in den Leistungsphasen 5 bis 8 sowie Örtliche Bauüberwachung- Leistungen der Tragwerksplanung für den Neubau der Brücke nach § 49 HOAI i.V.m. Anlage 14 (zu § 51 Absatz 5, § 52 Absatz 2 HOAI) in den Leistungsphasen 4 bis 6 sowie Objektüberwachung (Besondere Leistung nach LPH 8).- Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung in den Anlagengruppen 4 und 6 für den Neubau der Stadtbrücke nach § 53 HOAI i.V.m. Anlage 15 (zu § 55 Absatz 3, § 56 Absatz 3 HOAI) in den Leistungsphasen 5 bis 9.Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht.
Die Stadt Spaichingen trägt die Unterhaltungslast für die Straßenbrücke über der Bahnlinie in der Schwampenstraße in Spaichingen.
Eine Betrachtung der Wirtschaftlichkeit wurde im Zuge der "OSA"-Untersuchung im Jahr 2021 durchgeführt. Ergebnis der OSA und Ziel der vorliegenden Entwurfsplanung ist der Ersatzneubau des Überbaus, nach aktuellem Regelwerk, mit Erhaltung und Ertüchtigung der Unterbauten (Widerlager und Flügelwände).Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von folgenden Planungsleistungen:- Leistungen der Tragwerksplanung für den Abbruch der Bestandsbrücke nach § 49 HOAI i.V.m. Anlage 14 (zu § 51 Absatz 5, § 52 Absatz 2 HOAI) in den Leistungsphasen 4 bis 6 sowie Objektüberwachung (Besondere Leistung nach LPH 8).- Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke für den Neubau der Stadtbrücke nach § 41 HOAI i.V.m. Anlage 12 (zu § 43 Abs. 4, § 48 Abs. 5 HOAI) ) in den Leistungsphasen 5 bis 8 sowie Örtliche Bauüberwachung- Leistungen der Tragwerksplanung für den Neubau der Brücke nach § 49 HOAI i.V.m. Anlage 14 (zu § 51 Absatz 5, § 52 Absatz 2 HOAI) in den Leistungsphasen 4 bis 6 sowie Objektüberwachung (Besondere Leistung nach LPH 8).- Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung in den Anlagengruppen 4 und 6 für den Neubau der Stadtbrücke nach § 53 HOAI i.V.m. Anlage 15 (zu § 55 Absatz 3, § 56 Absatz 3 HOAI) in den Leistungsphasen 5 bis 9.Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht.
Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht.
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Ab-gabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfah-ren.Stufe 1:Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.Stufe 2:Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leis-tungen ordnungsgemäß zu erbringen.Stufe 3:Schließlich wird für den Fall, dass mehr als drei grundsätzlich geeignete Bewerber vor-liegen, unter den Bewerbern anhand der Referenzen gem. der Bekanntmachung beur-teilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren be-teiligt werden soll.Jede der beiden Mindestreferenzen wird dabei anhand folgender Kriterien bewertet:a) Kriterium Aktualität (Zeitpunkt der Abnahme/Inbetriebnahme der Brücke)Abnahme/Inbetriebnahme frühestens am 01.01.2025 3 PunkteAbnahme/Inbetriebnahme frühestens am 01.01.2023 2 PunkteAbnahme/Inbetriebnahme vor dem 01.01.2021 1 Punkt
b) Kriterium Vergleichbarkeit der ReferenzenPlanungsleistungen zum Bau einer Straßenbrücke über eine Ei-senbahntrasse 5 PunktePlanungsleistungen zum Bau einer sonstigen Brücke über eine Eisenbahntrasse 3 PunktePlanungsleistungen zum Bau einer Straßenbrücke ohne Über-querung einer Eisenbahntrasse 1 PunktPlanungsleistungen zum Bau einer sonstigen Brücke 0 PunkteEs können daher in Summe 16 Punkte erzielt werden. Bei Punktgleichstand entschei-det das Los.
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
(1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten;(2) Die Teilnahmeformulare sind unter der für den Abruf der Unterlagen angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter dieser Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantragssowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bewerbern die Nachreichung, Vervollständigung und/oder Korrektur von Unterlagen im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen zu verlangen. Werden Unterlagen nicht fristgemäß nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.
(1) Vorlage einer Referenz über die Erbringung von Tragwerksplanungsleistungen für ein Brückenbauwerk. Bei dem Referenzprojekten müssen mind. die Leistungsphasen 4 bis 6 nach HOAI erbracht worden sein. Die Inbetriebnahme und Abnahme müssen später als der 1. Januar 2020 sein. Die Referenz muss anrechenbare Herstellkosten in den Kosten-gruppen 300 und 400 von mindestens EUR 1,0 Mio. brutto haben.(2) Vorlage einer Referenz über die Erbringung von Planungsleistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke zur Realisierung eines Brückenbauwerks in den Leistungsphasen 5 bis 8 nach HOAI. Die Inbetriebnahme und Abnahme müssen später als der 1. Januar 2020 sein. Die Referenz muss anrechenbare Herstellkosten in den Kostengruppen 300 und 400 von mindestens EUR 1,0 Mio. brutto haben.
Die Anforderungen können - müssen aber nicht - durch die gleiche Referenz erfüllt werden.
Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens sowie die durchschnittliche Anzahl der Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind (2023, 2024, 2025).
Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen
Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie Vermögensschäden oder Eigenerklärung, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsvertrag zu schließen.
Hinweise der Vergabestelle:Die geforderte Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung ist von Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen.Mit dem Teilnahmeantrag ist neben dieser Eigenerklärung noch keine Erklärung einer Versicherungsgesellschaft vorzulegen.
Nachweis einer Bauvorlageberechtigung (BVB) nach VVBau des Eisenbahn-Bundesamtes.