Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung sind die Abholung, Frankierung, Beförderung und Zustellung von Briefsendungen.
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung sind die Abholung, Frankierung, Beförderung und Zustellung von Briefsendungen. Die vergabegegenständlichen Leistungen werden in folgenden vier Losen vergeben:- Los 1: Leitregionen 70-72 - Los 2: Leitregionen 73-76- Los 3: Leitregionen 77-79- Los 4: Deutschland (inkl. Leitregionen 68+69) + Ausland
Den Bietern steht es frei, für welche Lose er Angebot abgibt. Einzelheiten zum Ausschreibungsgegenstand ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn der Auftraggeber den Vertrag nicht mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit kündigt (Verlängerungsoption). Spätestens nach einer Vertragslaufzeit bis zum 31. Dezember 2030 endet der Vertrag automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Die Leistungen sind mit dem Ziel der Zustellung der Briefsendungen in den benannten Leitregionen zu erbringen.
Nähere Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind,5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bewerbern die Nachreichung, Vervollständigung und/oder Korrektur von Unterlagen im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen zu verlangen. Werden Unterlagen nicht fristgemäß nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.
Eigenerklärung über die Eintragung des Unternehmens in das digitale Verzeichnis der Anbieter von Postdienstleistungen (Anbieterverzeichnis) gem. § 4 PostG:
Der Bieter muss in das digitale Verzeichnis der Anbieter von Postdienstleistungen (Anbieterverzeichnis) gem. § 4 Abs. 1 Satz 2 PostG eingetragen sein. Er muss zudem zusichern, gem. § 4 Abs. 1 Satz 3 PostG ausschließlich andere Anbieter mit der Erbringung von Postdienstleistungen zu beauftragen, wenn der beauftragte Anbieter in das Anbieterverzeichnis eingetragen ist.
Eigenerklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister (bei GmbH & Co. KG auch von der Komplementär-GmbH)
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer für die vertragsgegenständlichen Leistungen angemessenen Deckungssumme für Personenschäden von mindestens EUR 2 Mio. sowie für Sach- und Vermögensschäden in Höhe von jeweils mindestens EUR 250.000,00 besteht oder im Auftragsfall in der geforderten Höhe gestellt wird.
Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind
Der Bieter hat nachzuweisen, dass er ein Umweltmanagementsystem betreibt. Der Nachweis ist durch Vorlage einer der folgenden gültigen Bescheinigungen zu führen:- Zertifikat über ein Umweltmanagementsystem nach DIN EN ISO 14001 oder
- Nachweis der Eintragung im Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS) gemäß Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 oder in einem anderen nach Art. 45 dieser Verordnung anerkannten Umweltmanagementsystem oder
- eine gleichwertige Bescheinigung einer Stelle aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaats des EWR-Abkommens.
Der Bieter hat folgende Mindestreferenz vorzulegen:- Eigenerklärung zu mindestens zwei Referenzaufträgen über erbrachte vergleichbare Postdienstleistungen in den letzten drei Jahren vor Ablauf der Angebotsfrist. Die Referenzleistung muss jeweils Abholung (physischer Postausgang), Frankierung sowie Beförderung und Zustellung von Briefen enthalten. Die Leistungserbringung muss jeweils für einen ununterbrochenen Zeitraum von mindestens einem Jahr erbracht worden sein. Es werden auch einschlägige Postdienstleistungen berücksichtigt, die mehr als drei Jahre zurückliegen, sofern die Leistungszeit zumindest teilweise nach dem 31. Dezember 2022 liegt. Die Sendungsvolumina müssen mind. 80% der Sendungsmengen des beworbenen Loses aufweisen (siehe Leistungsbeschreibung Ziff 1.5).
Hinweis der Vergabestelle: Die geforderten Mindestreferenzen sind von Bietergemeinschaften insgesamt nur einmal vorzulegen.
Die Erklärungen über Referenzleistungen müssen jeweils folgende Angaben enthalten:- Bezeichnung des Auftrags- kurze Beschreibung des Leistungsumfangs- Name des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner- Zeitraum der Leistungserbringung- Sendungsvolumen
Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen bei der Auftragsausführung, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten. Bei Angebotsabgabe hat jeder Bieter eine entsprechende Verpflichtungserklärung abzugeben.