Verfahrensangaben

Rems-Murr-Kliniken gGmbH - Europaweite Vergabe des Baugewerks "Heizung" für die Re...

VO: VOB Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
05.10.2026
15.10.2026 12:00 Uhr
27.10.2026

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Rems-Murr-Kliniken gGmbH
t:071955910
Am Jakobsweg 1
71634
Winnenden
Deutschland
DE116
rmk-funktiosneubau-heizung@menoldbezler.de
071186040461

Angaben zum Auftraggeber

Von einer Kommunalbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen
Gesundheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister

Adresse

Menold Bezler Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Partnerschaft mbB
PR 155 (Registergericht Stuttgart)
Stresemannstr. 79
70191
Stuttgart
Deutschland
DE111
RA Dr. Florian Krumenaker, LL.M. / RAin Sarah Eppinger
rmk-funktiosneubau-heizung@menoldbezler.de
071186040461
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
08-A9866-40
Kapellenstr. 17
76131
Karlsruhe
Deutschland
DE122
vergabekammer@rpk.bwl.de
+49 721926-8730
+49 721926-3985

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Bauleistung

CPV-Codes

45000000-7
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die Rems-Murr-Kliniken gGmbH schreibt die Vergabe des Baugewerks "Heizung" für die Realisierung des Funktionsneubaus an der Rems-Murr-Klinik Schorndorf europaweit aus.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Gegenstand der vorliegenden Bauausschreibung ist das Gewerk "Heizung" (KG 420 Wärmeversorgungsanlagen und KG 434 Kälteanlagen) für die Realisierung des Funktionsneubaus an der Rems-Murr-Klinik Schorndorf.
Die Heizungsarbeiten umfassen die Herstellung der Wärmeversorgungs- und kältetechnischen Anlagen für den Funktionsneubau einschließlich der hierfür erforderlichen Liefer-, Montage-, Inbetriebnahme-, Einregulierungs- und Dokumentationsleistungen. Die Anlagen dienen der Versorgung der medizinischen Funktionsbereiche, Pflegebereiche sowie der sonstigen Nutzungsbereiche des Neubaus.
Die Heizungsarbeiten weisen insbesondere folgende Leistungen auf:
- Errichtung der Wärmeversorgungsanlagen einschließlich Nahwärmeübergabestation,
- Lieferung und Montage von ca. 180 Heizkörpern,
- Herstellung von OP-Wandheizungen mit einer Gesamtfläche von ca. 315 m²,
- Lieferung und Montage von Kühldecken mit einer Gesamtfläche von ca. 3.450 m²,
- Lieferung und Inbetriebnahme von zwei Kältemaschinen mit jeweils 600 kW Leistung,
- Lieferung und Montage von ca. 45 Umluftkühlern.
Die Heizungs- und Kälteanlagen sind für den Gesamtbauablauf und die spätere Inbetriebnahme des Funktionsneubaus von maßgeblicher Bedeutung, da sie wesentliche Voraussetzungen für die Fertigstellung und den bestimmungsgemäßen Betrieb der medizinischen Funktions-, Behandlungs- und Pflegebereiche schaffen. Die Leistungen stehen in enger technischer und terminlicher Abhängigkeit zu zahlreichen weiteren Ausbau- und TGA-Gewerken, insbesondere den Gewerken Lüftung, Sanitär, Elektroinstallation, Gebäudeleittechnik sowie der Energiezentrale. Besondere Herausforderungen ergeben sich aus der Integration anspruchsvoller Wärme- und Kälteversorgungssysteme in hochinstallierte medizinische Bereiche, der Vielzahl von Schnittstellen zu anderen technischen Anlagen so-wie den teilweise beengten Platzverhältnissen innerhalb des Gebäudes. Hinzu kommt die Erforderlichkeit, die Ausführung und Montageabläufe auf den Baufortschritt sowie die Leistungen der übrigen Gewerke abzustimmen. Diese Rahmenbedingungen erfordern eine enge Abstimmung mit den Bietern bereits im Vergabeverfahren hinsichtlich der technischen Umsetzung, der Ausführungsorganisation und der Schnittstellenkoordination.
Die Leistungen sind voraussichtlich im Zeitraum von Ende April 2027 bis September 2029 auszuführen.
Detaillierte Informationen zu Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen (u.a. Leistungsverzeichnis) werden den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bietern mit Angebotsaufforderung zur Verfügung gestellt.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
29
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Deutschland
DE116

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Siehe Vergabeunterlagen

Gewichtung
70,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Projektabwicklungs-, Termin- und Schnittstellenkonzept

Siehe Vergabeunterlagen

Gewichtung
20,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Bauliche Optimierungsvorschläge

Siehe Vergabeunterlagen

Gewichtung
10,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZMPG9

Einlegung von Rechtsbehelfen

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind,
5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

(1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten;
(2) Die Teilnahmeformulare sind unter der für den Abruf der Unterlagen angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter dieser Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags
sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Nebenangebote

Nicht zulässig

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bewerbern die Nachreichung, Vervollständigung und/oder Korrektur von Unterlagen im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen zu verlangen. Werden Unterlagen nicht fristgemäß nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
5
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Ort der Angabe der Eignungskriterien

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Aktueller Nachweis über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister oder in die Handwerksrolle.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. EUR 5 Mio. für Personen- und Sachschäden sowie mind. EUR 5 Mio. für Vermögensschäden bzw. Eigenerklärung, dass im Auftragsfalle eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Durchschnittlicher Jahresumsatz

Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen.

Es gilt folgende Mindestanforderung:
Der durchschnittliche Gesamtjahresumsatz der vergangenen drei Geschäftsjahre muss mindestens EUR 10 Mio. netto betragen.

Hinweis der Vergabestelle: Der geforderte Mindestumsatz ist von Bewerbergemeinschaften in Summe nachzuweisen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Es sind folgende Mindestreferenzen nachzuweisen:

- Eigenerklärung über das Vorliegen von drei Referenzen über die Ausführung von vergleichbaren Bauleistungen im Gewerk "Heizung" mit einem Auftragswert in Höhe von mindestens EUR 5.000.000,- netto. Die Bauleistung muss in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren (frühestens am 01.01.2021) und spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist abgeschlossen (Abnahme) worden sein.

Hinweise:
Die geforderten Mindestreferenzen sind von Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen.

Die Erklärungen über das Referenzprojekt muss folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung des Auftrags,
- Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer),
- Leistungsumfang / -gegenstand
- Ausführung von vergleichbaren Bauleistungen im Gewerk "Heizung"
- Auftragswert in EUR netto
- Zeitraum der Bauarbeiten
- Fertigstellung der Bauarbeiten (Abnahme)

Die Vorlage von insgesamt mehr als drei Referenzen ist nicht erwünscht.

Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2:
Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3:
Schließlich wird für den Fall, dass mehr als drei grundsätzlich geeignete Unternehmen sich beworben haben, unter den Bewerbern anhand der Referenzen gem. der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Damit eine vorgelegte Referenz im Rahmen der Auswahlentscheidung berücksichtigt werden kann, müssen kumulativ folgende Voraussetzungen vorliegen:
1. Die Referenz muss in der Referenztabelle im Teilnahmeformular (vgl. Seite 22 ff.) als priorisiert gekennzeichnet werden. Erfolgt, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung durch den Bewerber, so wird die Vergabestelle die Referenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen.
2. Die als priorisiert gekennzeichnete Referenz muss die Mindestanforderungen an die Referenz erfüllen.
Je Bewerber werden lediglich die drei als priorisiert gegenzeichneten Mindestreferenzen herangezogen. Im Rahmen der Auswahlentscheidung können maximal 18 Punkte (max. 6 Punkte je Mindestreferenz) erzielt werden.
Dabei werden diese Mindestreferenzen wie folgt bewertet:
- Bewertet wird bei dieser Referenzleistung der Auftragswert in EUR netto nach folgender Maßgabe:
EUR 6 Mio. bis EUR 8 Mio. 1 Punkt
> EUR 8 Mio. bis EUR 10 Mio. 2 Punkte
> EUR 10 Mio. 3 Punkte

- Bewertet wird bei dieser Referenzleistung der Zeitraum der Leistungserbringung (maßgeblich ist der Tag der Abnahme) nach folgender Maßgabe:
Die Leistungserbringung (Tag der Abnahme)
erfolgte nach dem 31.12.2022 1 Punkt
Die Leistungserbringung (Tag der Abnahme)
erfolgte nach dem 31.12.2023 2 Punkte
Die Leistungserbringung (Tag der Abnahme)
erfolgte nach dem 31.12.2024 3 Punkte

Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, entscheidet das Los.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
18,00

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung