Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Beauftragung eines Generalunternehmer für folgende Leistungen:- Hosting der SAP-Landschaft in der Private Cloud- Technisches Applikationsmanagement (SAP-Basis-Betrieb) der SAP-Landschaft- Funktionales Applikationsmanagement der SAP-Landschaft- Service Management & Governance für alle Dienstleistungen des Dienstleisters- Transition der Services auf den Dienstleister
Die Stadtwerke Freiburg GmbH ist die städtische Holdinggesellschaft der Stadt Freiburg im Breisgau. Ihre Tochtergesellschaft VAG bietet einen attraktiven ÖPNV an, die Bäder-Tochter betreibt die Freiburger Hallen - und Freibäder. Weiter ist sie Gesellschafterin des regionalen Energiedienstleisters badenova. Sie beschäftigt rund 20 Mitarbeiter.Die Stadtwerke Freiburg GmbH ist zusammen mit dem Tochterunternehmen nach ei-nem Dienstleister, der als Generalunternehmer (GU) den Betrieb der SAP-Landschaft der Stadtwerke Freiburg / VAG in Private Cloud übernimmt.Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Beauftragung eines General-unternehmer für folgende Leistungen:- Hosting der SAP-Landschaft in der Private Cloud- Technisches Applikationsmanagement (SAP-Basis-Betrieb) der SAP-Landschaft- Funktionales Applikationsmanagement der SAP-Landschaft- Service Management & Governance für alle Dienstleistungen des Dienstleisters- Transition der Services auf den DienstleisterZusätzlich wird der Auftragnehmer gebeten, ein optionales Angebot für den technischen Betrieb des SAP ECC-Systems mit dem Modul PT (Public Transportation) zu unterbrei-ten. Es gelten dieselben Anforderungen wie für die sonstigen Systeme. Dieses Angebot bezieht sich ausschließlich auf den Systembetrieb, ohne Leistungen des funktionalen Applikationsmanagements.Zudem ist optional die Übernahme der IT-Administration auf Stundenbasis anzubieten sowie optional die Verschlüsselung von Datenbanken.Alle in dieser Ausschreibung berücksichtigten Systeme sind nicht als KRITIS-relevant eingestuft.Die Grundlaufzeit des Vertrags beträgt drei Jahre mit fünf Verlängerungsoptionen für ein weiteres Jahr. Weitere Einzelheiten zu der ausgeschriebenen Leistung, insbesondere den Entwurf der Verträge, erhalten die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerber mit Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Die Grundlaufzeit des Vertrags beträgt drei Jahre mit fünf Verlängerungsoptionen für ein weiteres Jahr.
Preis
Konzept zur Herangehensweise nebst Personalkonzept
Betriebs & Innnovationskonzept, Reaktionskonzept
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
(1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten;(2) Die Teilnahmeformulare sind unter der für den Abruf der Unterlagen angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter dieser Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantragssowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.(3) Auswahl für die zweite StufeDie Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren. 1. Stufe: Zunächst wird geprüft, ob die Bewerbungen den formalen Vorgaben genügen. Unvollständige Bewerbungen, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. 2. Stufe: Anschließend wird beurteilt, ob die Bewerber nach den vorgelegten Angaben, Erklärungen und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheinen, die vergabegegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. 3. Stufe: Schließlich wird für den Fall, dass mehr als drei grundsätzlich geeignete Unternehmen sich beworben haben, unter den Bewerbern anhand der Mindestreferenzen der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringend sonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. In diesem Zusammen-hang wird die besondere Vergleichbarkeit zu den hier ausgeschriebenen Leistungen berücksichtigt. Bewertet werden jeweils die zwei priorisierten Mindestreferenzen hinsichtlich folgender Punkte:Betriebsdauer der SAP-LandschaftBetrieb seit einem Jahr 1 PunktBetrieb seit zwei Jahren 2 PunkteBetrieb seit drei Jahren 3 PunkteVergleichbarkeit der Leistungsinhalte des Referenzprojekts:Von den geforderten fünf Grundleistungen (Hosting der SAP-Landschaft in der Private Cloud; Technisches Applikationsmanagement (SAP-Basis-Betrieb) der SAP-Landschaft; Funktionales Applikationsmanagement der SAP-Landschaft; Service Ma-nagement & Governance für alle Dienstleistungen des Dienstleisters; Transition der Services auf den Dienstleister) deckt die Referenz folgende Grundleistungen ab: Eine Grundleistung 1 PunktZwei Grundleistungen 2 PunkteDrei Grundleistungen 3 PunkteVier Grundleistungen 4 PunktFünf Grundleistungen 5 PunkteAuftraggeberAuftraggeber ist ein öffentlicher Auftraggeber/Sektorenauftraggeber 2 Punkte
In Summe können daher 20 Punkte erzielt werden. Bei Gleichstand entscheidet das Los.