Es gelten folgende Mindestanforderungen:
Eigenerklärung über zwei Referenzen über die Erbringung von Objektplanungsleistungen "Freianlagenplanung" nach § 39 HOAI mit anrechenbaren Herstellkosten in den Kosten-gruppen 500 von mindestens EUR 1,25 Mio. netto. Bei den Referenzprojekten müssen mindestens die Leistungsphasen 2, 3 und 5 bis 8 nach HOAI erbracht worden sein. Die Abnahme muss jeweils in den letzten acht Jahren (frühestens 1. April 2018) und bis zum Ablauf der Teilnahmefrist erfolgt sein.
Hinweis:
Die geforderten Mindestreferenzen sind von Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
Die Erklärungen über die Referenzprojekte müssen jeweils folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung des Auftrags,
- Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer),
- Erbrachte Leistungsphasen nach HOAI,
- Zeitraum der Leistungserbringung,
- Zeitpunkt des Fertigstellungdatums (Abnahme),
- Herstellkosten in EUR netto,
- Kurze Projektbeschreibung in Wort und Bild.
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2:
Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3:
Schließlich wird für den Fall, dass mehr als drei grundsätzlich geeignete Unternehmen sich beworben haben, unter den Bewerbern anhand der Mindestreferenzen beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Damit eine vorgelegte Referenz im Rahmen der Auswahlentscheidung berücksichtigt werden kann, müssen kumulativ folgende Voraussetzungen vorliegen:
1. Die Referenz muss in der Referenztabelle im Teilnahmeformular als priorisiert gekennzeichnet werden. Erfolgt, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung durch den Bewerber, so wird die Vergabestelle die Referenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen.
2. Die als priorisiert gekennzeichneten Referenzen müssen die Mindestanforderungen an die Referenz erfüllen.
Im Rahmen der Auswahlentscheidung können maximal 14 Punkte (max. 7 Punkte je Mindestreferenz) erzielt werden. Für den bewerberübergreifenden Vergleich sind nachfolgende Kriterien bei den priorisierten Mindestreferenzen maßgeblich:
(1) Bewertet wird ausschließlich anhand der jeweiligen Mindestreferenz das Objekt der Freianlagenplanung, für welches die Objektplanungsleistungen für Freianlagen erbracht wurden, nach folgender Maßgabe (max. 5 Punkte):
Starker Vegetationsbezug - 1 Punkt
Planung in einem Wohngebiet - 1 Punkt
Planung mit mind. 5 ha Größe - 1 Punkt
Platzfläche mit Funktion eines Quartiersplatzes - 1 Punkt
Naturnahe Gestaltung der Retensionsflächen - 1 Punkt
(2) Bewertet wird bei dieser Referenzleistung das Fertigstellungsdatum (Abnahme) nach folgender Maßgabe: (max. 2 Punkte):
Abnahme ab dem 1. April 2023
bis zur Einreichung des Teilnahmeantrags - 2 Punkte
Abnahme ab dem 1. April 2020 bis 30. März 2023 - 1 Punkt
Abnahme ab dem 1. April 2018 bis 30. März 2020 - 0 Punkte
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, entscheidet das Los.