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Verfahrensangaben

Kooperationsprojekt Bodenwaschanlage

VO: VgV Vergabeart: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung Status: Veröffentlicht

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

IAG - Ihlenberger Abfallentsorgungsgesellschaft mbH
DE 137 438 152
Ihlenberg 1
23923
Selmsdorf
Deutschland
DE80M
IAG_bodenwachanlage@menoldbezler.de
+49 711 86040 680

Angaben zum Auftraggeber

Öffentliches Unternehmen
---

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister

Adresse

Menold Bezler Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Partnerschaft mbB
PR 155 (Registergericht Stuttgart)
Stresemannstr. 79
70191
Stuttgart
Deutschland
DE111
IAG_bodenwachanlage@menoldbezler.de
+49 711 86040 680
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern
VKMV-13-L50010000000-78
Johannes-Stelling-Straße 14
19053
Schwerin
Deutschland
DE804
Geschäftsstelle der Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit
vergabekammer@wm.mv-regierung.de
0385-588 15164
0385-588 485 15817

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71320000-7
90000000-7
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die IAG - Ihlenberger Abfallentsorgungsgesellschaft mbH sowie die
GER Umweltschutz GmbH beabsichtigen, eine Projektgesellschaft -
die BWI Bodenwaschanlage Ihlenberg GmbH zu gründen. Gegenstand
der BWI sollen Planung, Errichtung und der Betrieb einer Bodenwaschanlage sein.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die IAG ist ein im Bereich der Entsorgungs- und Kreislaufwirtschaft tätiges Unternehmen.
Gegenstand des Unternehmens sind das Betreiben von Abfallentsorgungsanlagen, die Rekultivierung und Nachsorge, die Entwicklung des Standortes Selmsdorf zu einem Zentrum für Umwelttechnik, Kreislaufwirtschaft und regenerative Energien sowie die Beteiligung des Unternehmens an Projekten und Maßnahmen, bei denen nachhaltige Ziele im Fokus stehen, sowie die Fortschreibung und Umsetzung des Standort-Nachnutzungskonzeptes.
Die IAG ist Eigentümerin eines Grundstücks, auf welchem IAG und GER gemeinsam eine Bodenwaschanlage errichten und betreiben wollen. Planung, Bau und Betrieb der Bodenwaschanlage
sollen durch die gemeinsame Gesellschaft BWI erfolgen.
Zur Regelung der Zusammenarbeit schließen IAG und GER ferner eine Kooperationsvereinbarung ab.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
17

Dieser Vertrag tritt mit der Unterzeichnung durch die Vertragsparteien in Kraft. Er hat eine Grundlaufzeit bis zum 31.12. des 15. Jahres nach Beginn des Anlagenbetriebs.
Der Vertrag verlängert sich automatisch über die Grundlaufzeit hinaus um weitere fünf Jahre, wenn er nicht spätestens 5 Jahre vor dem Ablauf der Grundlaufzeit durch eine Vertragspartei gekündigt wird. Nach einer Verlängerung gemäß Satz 1 verlängert sich der Vertrag erneut automatisch um weitere fünf Jahre, wenn er nicht spätestens 5 Jahre vor dem Ablauf der Verlängerungszeit durch die Vertragsparteien gekündigt wird.

2
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
23923
Selmsdorf
Deutschland
DE80M

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

Begründung der Direktvergabe

Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie

Die IAG - Ihlenberger Abfallentsorgungsgesellschaft mbH ist nicht als öffentlicher Auftraggeber nach § 99 Nr. 2 GWB einzuordnen, da die IAG die ihr obliegenden Aufgaben nicht "nichtgewerblich" i.S.v. § 99 Nr. 2 GWB erfüllt. Die IAG - Ihlenberger Abfallentsorgungsgesellschaft mbH ist daher nicht zur Durchführung von Vergabeverfahren vor Abschluss von Liefer- Bau- und Dienstleistungsverträgen verpflichtet. Selbst dann, wenn die Gesamtheit der zwischen IAG und GER Umweltschutz GmbH abzuschließenden Verträge im Zusammenhang mit der Gründung einer gemeinsamen Gesellschaft für Planung, Bau und Betrieb einer Bodenwaschanlage als öffentlicher Auftrag einzuordnen sein sollten, besteht somit keine Pflicht zur Durchführung eines Vergabeverfahrens. Eine Einordnung der IAG als öffentlicher Auftraggeber nach § 99 Nr. 4 GWB kommt für die vorliegend mit GER Umweltschutz GmbH abzuschließenden Verträge nicht in Betracht. Weder fallen die vereinbarten Leistungen unter den in § 99 Nr. 4 GWB geregelten Katalog, noch erhält IAG - Ihlenberger Abfallentsorgungsgesellschaft mbH für die Realisierung der Bodenwaschanlage mehr als 50% Fördermittel anderer öffentlicher Auftraggeber.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt
Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Sonstiges / Weitere Angaben

Einlegung von Rechtsbehelfen

Durch die vorliegende Bekanntmachung gemäß § 135 Abs. 3 GWB beabsichtigt die IAG - Ihlenberger Abfallentsorgungsgesellschaft mbH, den Vertrag frühestens nach Ablauf von zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union, abzuschließen.

Wird innerhalb dieser Frist kein Nachprüfungsantrag gestellt, tritt gemäß § 135 Abs. 3 GWB keine Unwirksamkeit des Vertrags wegen einer fehlenden vorherigen Bekanntmachung ein.

Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Zusätzliche Informationen

Ergebnis

Angaben zum Auftrag

Angaben zur Rahmenvereinbarung

EUR
EUR

Vertrag

Allgemeine Angaben

Allgemeine Angaben

1
Bezuschlagte Wirtschaftsteilnehmer

Name und Anschrift des Hauptauftragnehmers

GER Umweltschutz GmbH
DE 137437504
Mittleres Unternehmen
Langer Steinschlag 2
23936
Grevesmühlen
Deutschland
DE80M
Nein
Deutschland
Vergabe von Unteraufträgen

Vergabe von Unteraufträgen

Noch nicht bekannt
Angaben zum Auftrag

Informationen zum Vertragsabschluss

Angaben zum Wert des Auftrags

EUR

Angaben zum Angebot

1