Gegenstand der Ausschreibung sind Bauleistungen im Gewerk "Schreinerarbeiten" für die Erweiterung der Grundschule in Altdorf zur Ganztagesschule,
Gegenstand der Vergabe sind Bauleistungen für die Erweiterung derGrundschule in Altdorf zur Ganztagesschule, Gewerk "Fliesen- und Plattenarbeiten".Vor dem Hintergrund des Rechtsanspruches auf eine verbindliche Ganztagsgrundschule ab dem Jahr 2026, plant die Gemeinde Altdorf die Grundschule in Altdorf zur offenen Ganztagesschule auszubauen. Derzeit ist die Schule 1-zügig ausgelegt, mit durchschnittlich 20 Schüler/innen pro Jahrgang. Der nicht unterkellerter Anbau, bestehend aus 2 zusätzlichen Klassenräumen, einer Mensa mit Ausgabenküche und einer Einfeldsporthalle, soll in Beton-Massivbauweise mit Stahlstützen und Stahlträger, sowie Mauerwerk errichtet werden. Das Dachtragwerk der Sporthalle ist mit einer Trapezblechschale auf Holzleimbinder, sowie das Dachtragwerk der Mensa mit Brettsperrholz-Elementen geplant. Der Trakt der Klassenraumerweiterung wird statisch so ausgebildet, dass eine spätere Aufstockung leicht möglich wird. Dabei wird das Pultdach mit zimmermannsmäßg hergestellten Holzbindern und einer Metalldacheindeckung errichtet. Die übrigen Flachdächer erhalten eine bituminöse Dachabdichtung mit Dachbegrünung und darauf aufgesetzter PV-Anlage. Am Übergang zu dem Bestandsgebäude sind Anschlussarbeiten erforderlich, um den Altbau mit den Anbauten zu verbinden. Dabei werden im Bestandsgebäude im EG das Elternsprechzimmer und die Schülerbibliothek rückgebaut und diese im Anbau "Klassenraumerweiterung" neu eingerichtet. Die Einbauküche im Elternsprechzimmer wird in den Kursraum im Bestandsgebäude umgezogen und dort neu angeschlossen. Anstelle der best. Schülerbibliothek wird eine zentral gelegene WC-Anlage eingebaut. Zur behindertengerechten Erschließung der Schule soll zudem in der best. Aula eine Rollstuhlhebebühne eingebaut werden. Im Obergeschoss (Lehrer- und Verwaltungstrakt) müssen verschiedene Fenster ausgebaut und die Brüstungen erhöht und neue Fenster eingebaut werden. Die best. Gas-Heizungsanlage im UG des Bestandsgebäudes wird zurückgebaut und das Bestandsgebäude an die neue Heizungsanlage im Neubau angeschlossen. Aktuell ist geplant das Bauvorhaben in einem Zug fertigzustellen, so dass ein Ganztagesbetrieb ab September 2027 ermöglicht wird. Um die gewährten Fördermittel nicht zu gefährden, muss die Höhe der Fördermittel zwingend bis 31.07.2027 verbaut und abgerechnet sein.
Nähere Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere dem Leistungsverzeichnis.
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
gemäß Vorgaben VOB/A, 2. Abschnitt
Angaben über die Ausführungen vergleichbarer Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren. Anzugeben sind mindestens drei Referenzen. Auf gesondertes Verlangen: Bestätigung des damaligen Auftraggebers, dass die Leistungen auftragsgemäß erbracht wurden sowie Benennung des Ansprechpartners beim Auftraggeber.
1) Erklärung zur Eintragung in das Berufsregister Auf gesondertes Verlangen sind folgende Unterlagen in Bezug auf die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung einzureichen:Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer.2) Erklärung zur Mitgliedschaft in der BerufsgenossenschaftAuf gesondertes Verlangen ist eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen.
Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind.
Eigenerklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Auf gesondertes Verlangen: Eigenerklärung zur Angabe über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräften, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.