Es gelten folgende Mindestanforderungen:
- Eigenerklärung über zwei Referenzen über die Erbringung von TGA-Fachplanungsleistungen, Anlagengruppen 1 bis 3 (HLS) nach § 55 HOAI i.V.m. Anlage 15.1 für Umbau oder Sanierung einer Bildungseinrichtung (Schule, Hoch-schule, Universität) oder eines sonstigen öffentlichen Gebäudes mit anrechenbaren Herstellkosten (Kostengruppen 410, 420 und/oder 430) von mindestens 300.000 EUR netto. Bei den Referenzprojekten müssen die Leistungsphasen 3, 5 bis 8 nach HOAI erbracht worden sein. Die Inbetriebnahme und Abnahme muss jeweils in den letzten sieben Jahren (frühestens 1. Januar 2019) und bis zum Ablauf der Teilnahmefrist erfolgt sein.
Die Erklärungen über die Referenzprojekte müssen jeweils folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung des Auftrags,
- Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer),
- Erbrachte Leistungsphasen nach HOAI,
- Beschreibung des Referenzprojekts
- Zeitraum der Leistungserbringung,
- Zeitpunkt des Fertigstellungdatums (Inbetriebnahme und Abnahme),
- Anrechenbare Herstellkosten EUR netto,
- Kurze Projektbeschreibung in Wort und Bild
Hinweis:
Die geforderten Mindestreferenzen sind von Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
Auswahl der Bewerber:
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2:
Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nach-weisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3:
Schließlich wird für den Fall, dass mehr als drei grundsätzlich geeignete Unternehmen sich beworben haben, unter den Bewerbern anhand der beiden geforderten und auf S. 25 ff. einzutragenden Mindestreferenzen beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Im Rahmen der Auswahlentscheidung können mit den Referenzen maximal 30 Punkte (max. 15 Punkte je Mindestreferenz) erzielt werden. Für den bewerberübergreifenden Vergleich sind nachfolgende Kriterien bei den priorisierten Mindestreferenzen maßgeblich:
Bewertet wird die Art des Gebäudes, für welche die HLS-Fachplanungsleistungen erbracht wurden, nach folgender Maßgabe:
- Umbau oder Sanierung eines sonstigen öffentlichen Gebäudes 2 Punkte
- Umbau oder Sanierung einer Bildungseinrichtung (s. unter Ziff. 4.2.2) 5 Punkte
Bewertet wird der Deckungsgrad der Referenzleistung mit der vorliegenden Planungsaufgabe zusätzlich nach folgender Maßgabe:
- Baumaßnahme erfolgte im laufenden Betrieb 5 Punkte
- Berücksichtigung von Gebäudeschadstoffen 5 Punkte
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter über-schritten wird, entscheidet das Los.