Verfahrensangaben

Stadt Bad Rappenau (Eigenbetrieb Stadtentwässerung) - Europaweite Vergabe von Plan...

VO: VgV Vergabeart: Vergabebekanntmachung Status: Veröffentlicht

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadt Bad Rappenau - Eigenbetrieb Stadtentwässerung Bad Rappenau
t:072649220
74906
Bad Rappenau
Deutschland
DE118
bad-rappenau-generalplanung-muehlbachtal@menoldbezler.de
0711 86040461

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister

Adresse

Menold Bezler Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Partnerschaft mbB
PR 155 (Registergericht Stuttgart)
Stresemannstr. 79
70191
Stuttgart
Deutschland
DE111
RA Dr. Florian Krumenaker LL.M.
bad-rappenau-generalplanung-muehlbachtal@menoldbezler.de
0711 86040461
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
08-A9866-40
Kapellenstr. 17
76131
Karlsruhe
Deutschland
DE122
vergabekammer@rpk.bwl.de
+49 721926-8730
+49 721926-3985

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71000000-8
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist die Vergabe von Planungsleistungen für die Erneuerung der Schlammentwässerung der Kläranlage Bad Rappenau Mühlbachtal

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Gegenstand der Maßnahme:

Die Stadt Bad Rappenau - Eigenbetrieb Stadtentwässerung Bad Rappenau beabsichtigt die Erneuerung der Schlammentwässerung der Kläranlage Bad Rappenau Mühlbachtal durch den Neubau einer zweistraßigen Schlammentwässerungsanlage auf einem neuen Standort innerhalb des Kläranlagengeländes, nördlich des bestehenden Betriebsgebäudes.
Hintergrund:
Die bestehende Zentrifugenanlage im Klärwerk Mühlbach befindet sich seit rund 13 Jahren in Betrieb und ist technisch sowie wirtschaftlich verschlissen. In den letzten Jahren kam es wiederholt zu kostspieligen Defekten, ohne dass ein dauerhaft stabiler Betrieb gewährleistet werden konnte. Die Maschine ist unterdimensioniert, wird häufig an ihrer Leistungsgrenze betrieben und erzeugt aufgrund von Undichtigkeiten keimbelastete Aerosole, die das Betriebspersonal gesundheitlich belasten. Auch die elektrotechnischen Anlagen sind unzureichend gegen die feuchte und aggressive Atmosphäre geschützt, was den Betrieb zusätzlich gefährdet.
Zudem ist der bisherige Standort im 1. Obergeschoss des Betriebsgebäudes betrieblich ungünstig: Der vorhandene Kran bietet nicht die notwendige Hubhöhe für Wartungsarbeiten, das verwendete Teleskopförderband zum Containerfüllsystem ist stark störanfällig und verursacht hohe Folgekosten. Der für den Containerwechsel erforderliche LKW verursacht ebenfalls dauerhafte Mietkosten, erfordert speziell geschultes Personal und stößt in der beengten Schlammabwurfhalle auf erhebliche Rangierprobleme.
Variantenuntersuchung:
Im Jahr 2025 wurde daher das Büro Klinger & Partner GmbH mit einer umfassenden Variantenuntersuchung beauftragt. Diese ergab, dass lediglich die Variante 3.2 - der Neubau eines eigenständigen zweistraßigen Schlammentwässerungsgebäudes - alle technischen, wirtschaftlichen und betrieblichen Zielvorgaben erfüllt. Die Variante 3.2 stellt insbesondere folgendes sicher:
- eine weitgehende Automatisierung zur Entlastung des Betriebspersonals,
- die redundante zweistraßige Auslegung der Zentrifugen,
- die Möglichkeit, die wöchentliche Schlammmenge innerhalb von 3 Arbeitstagen à 6 Stunden zu entwässern,
- einen Schlammaustrag ohne LKW-Einsatz,
- optimale Voraussetzungen für Wartung und Betrieb über einen Zeitraum von mindestens 30 bis 40 Jahren,
- die parallele Nutzung der mobilen Interimsschlammentwässerungsanlage bis zur Inbetriebnahme sowie
- die Option zur Installation einer Photovoltaikanlage auf dem neuen Gebäude.
Die Gesamtkosten der Vorzugsvariante belaufen sich auf ca. EUR 2,115 Mio. brutto (vorläufige anrechenbare Herstellkosten in den KG 300 bis 400 nach DIN 276-1:2018-12).
Die Umsetzung der Vorzugsvariante 3.2 umfasst folgende vier Gewerke:
- Gewerk Nr. 1: Neubau Betriebsgebäude
- Gewerk Nr. 2: Maschinentechnik
- Gewerk Nr. 3: Elektro-, Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik-Technik
- Gewerk Nr. 4: Tief-/Straßenbau
Die Leistungen für die Gewerke Nr. 1 bis 4 haben auf den Planungsleistungen des Büros Klinger & Partner GmbH (Mittlerer Pfad 5, 70499 Stuttgart) aufzusetzen. Wir weisen an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass es dem Büro Klinger & Partner GmbH unbenommen ist, sich an der gegenständlichen Ausschreibung zu beteiligen.
Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist nun die Vergabe von Planungsleistungen im Leistungsbild Objektplanung, Abschnitt 3, Ingenieurbauwerke gemäß nach § 43 HOAI i.V.m. Anlage 12.1 zur HOAI (Gewerk Nr. 1) sowie Leistungsbild Fachplanung. Abschnitt 2, Technischen Ausrüstung nach § 55 HOAI i.V.m. Anlage 15.1 (Gewerk Nr. 2 und 3) sowie Leistungsbild Objektplanung, Abschnitt 4, Verkehrsanlagen gemäß § 47 HOAI i.V.m. Anlage 13.1 zur HOAI (Gewerk 4) für die Erneuerung der Schlammentwässerung der Kläranlage Bad Rappenau Mühlbachtal.
Zeitgleich mit der Bauausführung in diesem Projekt wird mit dem Austausch des Trafos eine weitere Baumaßnahme auf dem Grundstück der Kläranlage Bad Rappenau Mühlbachtal stattfinden. Diese Maßnahme ist nicht Bestandteil dieser Ausschreibung.

Umfang der Auftragsvergabe

0,01
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
30.04.2026
30.06.2028
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
74906
Bad Rappenau
Deutschland
DE118

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Kosten
Honorar

Weitere Details zur Ausgestaltung der Zuschlagskriterien sind dem Verfahrensleitfaden zu entnehmen.

Gewichtung
40,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Konzept zur Herangehensweise

Weitere Details zur Ausgestaltung der Zuschlagskriterien sind dem Verfahrensleitfaden zu entnehmen.

Gewichtung
30,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Personalkonzept

Weitere Details zur Ausgestaltung der Zuschlagskriterien sind dem Verfahrensleitfaden zu entnehmen.

Gewichtung
30,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Internationales Beschaffungsinstrument

Sonstiges / Weitere Angaben

Einlegung von Rechtsbehelfen

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

(1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten;
(2) Die Angebotsformulare sind unter der für den Abruf der Unterlagen angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Verfahrensleitfaden. In diesen Vergabeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter dieser Internetadresse werden auch Antworten auf Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots sowie vor Ablauf der Angebotsfrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Angebots zu beachten sind.

Ergebnis

Allgemeine Angaben
Angaben zum Auftrag

Angaben zur Rahmenvereinbarung

EUR
EUR
Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie
Internationales Beschaffungsinstrument

Vertrag

Allgemeine Angaben

Allgemeine Angaben

2025/4382
Bezuschlagte Wirtschaftsteilnehmer

Name und Anschrift des Hauptauftragnehmers

Klinger und Partner GmbH
07116933080
Kleines Unternehmen
Friolzheimer Straße 3
70499
Stuttgart
Deutschland
DE111
info@klinger-partner.de
07116933080
Nein
Deutschland
Vergabe von Unteraufträgen

Vergabe von Unteraufträgen

Ja

Unterauftragnehmer

Angaben zum Auftrag

Informationen zum Vertragsabschluss

17.04.2026
28.04.2026

Angaben zum Angebot

1
---

Angaben zur Rahmenvereinbarung