Die Energiedienste der Landeshauptstadt Stuttgart GmbH schreibt die Vergabe von Rahmenvereinbarungen über die Beschaffung von Gas und Strom in vier Losen zum Abruf von Einzelaufträgen durch die Energiedienste der Landeshauptstadt Stuttgart GmbH aus.
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen mit der Energiedienste der Landeshauptstadt Stuttgart GmbH (im Folgenden "EDS") über die Beschaffung von Strom- und Gasmengen am Terminmarkt sowie die Erbringung damit im Zusammenhang stehender energiewirtschaftlicher Handelsleistungen (u.a. Verkauf von Strom- und Gasmengen zur Preisabsicherung).Die Rahmenvereinbarungen dienen dem Aufbau eines leistungsfähigen Lieferantenpools je Los. Auf dieser Grundlage erfolgen während der Vertragslaufzeit Einzelabrufe (Stufe 2) durch die EDS.Es werden folgende Lose gebildet:- Los 1: Strom RFQ (=Request for Quote)- Los 2: Strom Konti-Beschaffung- Los 3: Gas RFQ (=Request for Quote)- Los 4: Gas Konti-BeschaffungEs ist beabsichtigt, je Los mit mehreren geeigneten und leistungsfähigen Bietern Rahmenvereinbarungen abzuschließen, um einen Anbieterpool zu bilden. Im Los 1 und 3 sollen mindestens drei bis maximal fünf Rahmenvereinbarungspartner bezuschlagt werden. Im Los 2 und 4 sollen drei Rahmenvereinbarungspartner bezuschlagt werden. Mit diesen Unternehmen schließt die EDS (Los 1 bis 4) jeweils eine Rahmenvereinbarung. Für den Fall, dass weniger als drei Angebote je Los eingehen, kann die Anzahl der Rahmenvertragspartner niedriger ausfallen als die vorgenannte Anzahl an Rahmenvertragspartnern. Die Auswahl der Rahmenvertragspartner erfolgt aufgrund der Platzierung anhand der festgesetzten Zuschlagskriterien. Die Rahmenvereinbarungen sind die Basis für die jeweiligen Einzelaufträge (Stufe 2). Die zukünftigen Rahmenvertragspartner müssen die Anforderungen aus der Leistungsbeschreibung erfüllen (vgl. Anlage 2a bis 2d zum Verfahrensleitfaden).Die zu erbringenden Beschaffungsvolumen während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung beziehen sich auf Leistungen im Gesamtvolumen von rund 4.200.000 MWh. Hiervon entfallen 1.000.000 MWh auf Los 1, 1.000.000 MWh auf Los 2, 1.100.000 MWh auf Los 3 und 1.100.000 MWh auf Los 4. Die Rahmenvereinbarung sind Grundlage für die jeweiligen Einzelaufträge. Die Vergabe der einzelnen konkreten Lieferleistungen erfolgt auf Stufe 2 im Wege der Einzelauftragsvergabe durch sog. "Miniwettbewerbe". Die Einzelaufträge werden mittels EFET-Vertrags (Anlage 3a bis 3d) vergeben. Weitere Angaben zum Auftragsgegenstand dieses Vergabeverfahrens enthalten die Vergabeunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibungen (Anlage 2a bis 2d) und der jeweilige EFET-Vertrag (Anlage 3a bis 3d).Hinweis der Vergabestelle: Fragen zu den als Bestandteil der Vergabeunterlagen vorgegebenen EFET-Rahmenverträgen sind von den Bietern im Rahmen der Angebotsphase rechtzeitig als Bieterfragen zu stellen. Die Vergabestelle behält sich vor, im Rahmen der Beantwortung von Bieterfragen Änderungen, Klarstellungen oder Präzisierungen der Vertragsunterlagen vorzunehmen. Nach Ablauf der Angebotsfrist sind Änderungen oder Verhandlungen zu den Vertragsinhalten - insbesondere zu den EFET-Rahmenverträgen - ausgeschlossen. Es gilt insoweit der vergaberechtliche Grundsatz des Verhandlungsverbots im offenen Verfahren.
Siehe Vergabeunterlagen.
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Die Vergabestelle behält sich vor, die Bieter im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.Ein Anspruch der Bieter hierauf besteht nicht.
Aktueller Nachweis über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister oder in die Handwerksrolle
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz auf dem Gebiet der Strombelieferung (Los 1 und Los 2) bzw. Gasbelieferung (Los 3 und Los 4) in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Es gilt folgende Mindestanforderung:Der durchschnittliche Gesamtjahresumsatz der vergangenen drei Geschäftsjahre muss mindestens 100 Mio. EUR netto betragen.Hinweis der Vergabestelle: Der geforderte Mindestumsatz ist von Bietergemeinschaften in Summe nachzuweisen.
Aktueller Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden oder Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen.
Wir erklären, dass unser Unternehmen eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden abgeschlossen hat bzw. im Auftragsfall einen Versicherungsschutz in der geforderten Höhe abschließen wird.
Hinweise der Vergabestelle: Die geforderte Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung ist von Bietergemeinschaften nur einmal vorzulegen.Mit dem Angebot ist neben dieser Eigenerklärung noch keine Erklärung einer Versicherungsgesellschaft vorzulegen.
Es gelten folgende Mindestanforderungen:- Los 1:Vorlage von mindestens einer Referenz über vergleichbare Lieferleistungen von Strom (Base/Peak oder vergleichbare Fahrplanprodukte) in den letzten drei Kalenderjahren (nicht vor dem 01.01.2023).Hinweis: Die geforderte Mindestreferenz ist von Bietergemeinschaften insgesamt nur einmal vorzulegen.- Los 2:Vorlage von mindestens einer Referenz über vergleichbare strukturierte Lieferleistungen von Strom (Tranchenmodelle mit Preisindexierung) in den letzten drei Kalenderjahren (nicht vor dem 01.01.2023).Hinweis: Die geforderte Mindestreferenz ist von Bietergemeinschaften insgesamt nur einmal vorzulegen.- Los 3:Vorlage von mindestens einer Referenz über vergleichbare Lieferleistungen von Gas (Base/Peak oder vergleichbare Fahrplanprodukte) in den letzten drei Kalenderjahren (nicht vor dem 01.01.2023).Hinweis: Die geforderte Mindestreferenz ist von Bietergemeinschaften insgesamt nur einmal vorzulegen.- Los 4:Vorlage von mindestens einer Referenz über vergleichbare strukturierte Lieferleistungen von Gas (Tranchenmodelle mit Preisindexierung) in den letzten drei Kalenderjahren (nicht vor dem 01.01.2023).Hinweis: Die geforderte Mindestreferenz ist von Bietergemeinschaften insgesamt nur einmal vorzulegen.
Die Erklärung über Referenzleistungen muss folgende Angaben enthalten:- Bezeichnung des Auftrags,- Name des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner,- kurze Beschreibung der Leistungserbringung,- Base/Peak oder vergleichbare Fahrplanprodukte (Los 1 und Los 3) bzw. Tranchenmodell mit Preisindexierung (Los 2 und Los 4),- Zeitraum der Leistungserbringung,- Auftragsvolumen,
Die Vorlage von mehr als einer Referenz je Los ist nicht erwünscht.
Höchstzahl der Teilnehmer: Es ist beabsichtigt, die Rahmenvereinbarungen für Los 1 mit mindestens drei bis maximal fünf Rahmenvereinbarungspartnern zu vereinbaren. Für den Fall, dass weniger als drei Angebote je Los eingehen, kann die Anzahl der Rahmenvertragspartner niedriger ausfallen als die vorgenannte Anzahl an Rahmenvertragspartnern.
Klarstellender Hinweis der Vergabestelle: Die unter Ziff. 5.1.15 "Techniken" unter "Rahmenvereinbarung" angegebene Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen mit 0 erfolgte plattformbedingt. Maßgeblich ist die vorstehende Anzahl der Teilnehmenden je Los
Höchstzahl der Teilnehmer: Es ist beabsichtigt, die Rahmenvereinbarungen für Los 2 mit drei Rahmenvereinbarungspartnern zu vereinbaren. Für den Fall, dass weniger als drei Angebote je Los eingehen, kann die Anzahl der Rahmenvertragspartner niedriger ausfallen als die vorgenannte Anzahl an Rahmenvertragspartnern.
Höchstzahl der Teilnehmer: Es ist beabsichtigt, die Rahmenvereinbarungen für Los 3 mit mindestens drei bis maximal fünf Rahmenvereinbarungspartnern zu vereinbaren. Für den Fall, dass weniger als drei Angebote je Los eingehen, kann die Anzahl der Rahmenvertragspartner niedriger ausfallen als die vorgenannte Anzahl an Rahmenvertragspartnern.
Höchstzahl der Teilnehmer: Es ist beabsichtigt, die Rahmenvereinbarungen für Los 4 mit drei Rahmenvereinbarungspartnern zu vereinbaren. Für den Fall, dass weniger als drei Angebote je Los eingehen, kann die Anzahl der Rahmenvertragspartner niedriger ausfallen als die vorgenannte Anzahl an Rahmenvertragspartnern.