Europaweite Vergabe einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung, Einrichtung und Ausstattung von Medien- und Präsentationstechnik im offenen Verfahren nach VgV
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung, Einrichtung und Ausstattung von Medien- und Präsentationstechnik für Schulen der Stadt Balingen einschließlich Planung und Durchführung eines abgestimmten Rollouts. Der Auftragnehmer hat ein standardisiertes, modulares Technikkonzept mit Komponenten wie Displays, Projektionslösungen sowie Steuerungs-, Netzwerk-, Audio- und Zubehörtechnik bereitzustellen und über die Vertragslaufzeit hinweg bedarfsgerecht verfügbar zu halten.Zum Leistungsumfang gehört ferner die vollständige Installation der Systeme, insbesondere Lieferung, Montage, Verkabelung, Konfiguration, Inbetriebnahme sowie Dokumentation, Einweisung und Abnahme. Ergänzend können Leistungen zum Rückbau und zur fachgerechten Entsorgung vorhandener Medientechnik sowie weitere Demontage- und Zusatzleistungen nach Aufwand beauftragt werden. Abschließend ist ein umfassender Wartungs- und Servicebetrieb sicherzustellen, der insbesondere die Störungsbearbeitung, Einhaltung definierter Reaktions- und Wiederherstellungszeiten sowie die Bereitstellung von Ersatzgeräten und -teilen umfasst.
Hinsichtlich der Details wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Diese Rahmenvereinbarung tritt mit Zuschlagserteilung im Vergabeverfahren in Kraft und wird für drei (3) Jahre fest geschlossen ("Festlaufzeit"). Nach Ablauf der Festlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch einmalig um ein (1) weiteres Jahr, sofern er nicht vom Auftraggeber spätestens zwei (2) Monate vor Ablauf der Festlaufzeit in Textform gekündigt wird ("Verlängerungsoption"). Erfolgt eine fristgerechte Kündigung, en-det der Vertrag mit Ablauf der Festlaufzeit; andernfalls endet der Vertrag automatisch mit Ablauf der Verlän-gerungsoption, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Der Zuschlag erfolgt auf das unter Berücksichtigung der nachfolgend geschilderten Zu-schlagskriterien wirtschaftlichste Angebot. Alleiniges Zuschlagskriterium ist der Preis.Maßgeblich für die preisliche Wertung sind die vom Bieter in dem Preismengenblatt einge-tragenen Entgelte. Die Wertung erfolgt auf Grundlage des Brutto-Gesamtpreises ("Ge-samtangebotspreis BRUTTO" im Tabellenblatt "Gesamtangebotspreis").
Diese Rahmenvereinbarung tritt mit Zuschlagserteilung im Vergabeverfahren in Kraft und wird für drei (3) Jahre fest geschlossen ("Festlaufzeit"). Nach Ablauf der Festlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch einmalig um ein (1) weiteres Jahr, sofern er nicht vom Auftraggeber spätestens zwei (2) Monate vor Ablauf der Festlaufzeit in Textform gekündigt wird ("Verlängerungsoption"). Erfolgt eine fristgerechte Kündigung, endet der Vertrag mit Ablauf der Festlaufzeit; andernfalls endet der Vertrag automatisch mit Ablauf der Verlängerungsoption, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Die Vergabestelle behält sich vor, die Bieter im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.Ein Anspruch der Bieter hierauf besteht nicht.Bitte beachten Sie: Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist mit Ausnahme von § 56 Abs. 3 Satz 2 VgV ausgeschlossen. Ein Fehlen entsprechender Unterlagen führt zwingend zum Ausschluss vgl. § 57 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 56 Abs. 3 Satz 1 VgV.
Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen.
Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unter-nehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich (2023, 2024, 2025) sind.
Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. EUR 5 Mio. für Personenschäden und mind. EUR 2 Mio. für Sachschäden sowie Vermögensschäden oder Eigenerklärung, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsvertrag zu schließen.
Die geforderte Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung ist von Bietergemeinschaften insgesamt nur einmal vorzulegen.
Mit dem Angebot ist neben dieser Eigenerklärung noch keine Erklärung / Bescheinigung einer Versicherungsgesellschaft vorzulegen. Diese ist nur auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.
Der Bieter hat folgende Mindestreferenzen vorzulegen:
Vorlage von mindestens 2 Referenzen über erbrachte vergleichbare Leistungen innerhalb der letzten drei Jahre vor Angebotsabgabe. Voraussetzung für die Vergleichbarkeit ist, dass die Lieferung, Einrichtung und Ausstattung von Medien- und Präsentationstechnik in vergleichbarem Umfang Leistungsgegenstand waren. Die Erklärungen über das Referenzprojekt müssen zudem jeweils folgende Angaben enthalten:- Bezeichnung des Auftrags- Kurze Beschreibung des Leistungsumfangs und Darlegung der Vergleichbarkeit- Name des Auftraggebers inkl. Kontaktdaten- Zeitraum der Leistungserbringung- Volumen der Leistungserbringung in EUR netto für den gesamten Leistungszeitraum
Bei einer Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft sind die geforderten Mindestreferenzen insgesamt nur einmal vorzulegen.
Am 1. Juli 2013 ist das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG) in Kraft getreten. Danach dürfen öffentliche Aufträge ab einem geschätzten Auftragswert von EUR 20.000,00 (netto) nur an Unternehmen vergeben werden, die sich bei der Angebotsabgabe schriftlich verpflichten, die Tariftreuepflichten nach § 3 LTMG zu erfüllen und die Zahlung des Mindestentgelts nach § 4 LTMG zu gewährleisten.Der Auftraggeber behält sich vor, bei Angebotsabgabe nicht beiliegende bzw. den Anforderungen formal bzw. inhaltlich nicht genügende Erklärungen unter Fristsetzung nachzufordern. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht. Fehlt eine Verpflichtungserklärung auch nach Nachforderung, so ist das Angebot von der Wertung auszuschließen.