Es gelten folgende Mindestanforderungen:
- Vorlage von einer Referenz über die Erbringung von Fachplanungsleistungen der Tragwerksplanung für einen Neubau eines Feuerwehrhauses, einer Rettungswache, einer Logistikhalle oder ähnlichem mit anrechenbaren Herstellkosten in den Kosten-gruppen 300 bis 400 von mindestens EUR 1 Mio. brutto. Bei dem Referenzprojekt müssen die Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 6 nach HOAI erbracht worden sein. Die Inbetriebnahme und Abnahme muss in den letzten sieben Jahren (frühestens 1. Januar 2018) und bis zum Ablauf der Teilnahmefrist erfolgt sein.
Hinweise:
Die geforderte Mindestreferenz ist von Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
Die Erklärungen über die Referenzprojekte müssen jeweils folgende Angaben enthalten:
- Projektbezeichnung,
- Auftragnehmer der Referenzleistung,
- Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer),
- Kurze Projektbeschreibung,
- Art der Planungsleistungen,
- Art des Gebäudes,
- Erbrachte Leistungsphasen nach HOAI,
- Zeitraum der Leistungserbringung,
- Zeitpunkt des Fertigstellungdatums (Inbetriebnahme und Abnahme),
- anrechenbare Herstellkosten in EUR brutto in den Kostengruppen 300 und 400,
- Vergleichbarkeit der Nutzungsanforderungen,
- Kurze Projektbeschreibung in Wort und Bild (fakultativ)
Die Vorlage von mehr als 3 Referenzen ist nicht erwünscht.
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2:
Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3:
Schließlich wird für den Fall, dass mehr als drei grundsätzlich geeignete Unternehmen sich beworben haben, unter den Bewerbern anhand von bis zu drei Referenzen, die zugleich die oben genannten Mindestanforderungen erfüllen, beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Die Vorlage von mehr als drei Referenzen ist nicht erwünscht. Im Rahmen der Auswahlentscheidung können maximal 75 Punkte erreicht werden.
Für den bewerberübergreifenden Vergleich sind jeweils nachfolgende Kriterien bei den Referenzen maßgeblich:
Kriterium "anrechenbare Herstellkosten (KG 300 und 400)"
> EUR 1,5 Mio. brutto bis EUR 2 Mio. brutto 5 Punkte
über EUR 2 Mio. brutto 10 Punkte
Kriterium "Aktualität"
Fertigstellung / Inbetriebnahme nach dem 01.01.2021,
aber vor dem 01.01.2023 3 Punkte
Fertigstellung / Inbetriebnahme ab dem 01.01.2023 5 Punkte
Kriterium "Vergleichbarkeit der Nutzungsanforderungen"
Sonstige Nutzung 0 Punkte
Logistik/Produktion/Industriegebäude 5 Punkte
Rettungswache/Feuerwache/Feuerwehrhaus 10 Punkte
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, entscheidet das Los.