Mindestreferenzen:
Objektplanung Verkehrsanlagen:
Eigenerklärung über zwei Referenzprojekte für Planungsleistungen "Objektplanung Verkehrsanlagen" (§ 47 HOAI) für den Neubau einer öffentlichen Straße in den Leistungsphasen 5 bis 8 nach HOAI mit anrechenbaren Herstellkosten (KG 300-400) von mindestens 3,0 Mio. EUR brutto und einer Straßenlänge von mindestens 1,00 Kilometern. Die Inbetriebnahme und Abnahme muss jeweils in den letzten sieben Jahren (frühestens 1. Januar 2019) und bis zum Ablauf der Teilnahmefrist erfolgt sein.
und
Objektplanung Ingenieurbauwerke:
Eigenerklärung über ein Referenzprojekt für Planungsleistungen "Objektplanung Ingenieurbauwerke" (§ 43 HOAI) für den Neubau eines Retentionsbodenfilterbeckens oder vergleichbaren Regenwasserbehandlungsbauwerks in den Leistungsphasen 5 bis 8 nach HOAI mit anrechenbaren Herstellkosten (KG 300-400) von mindestens 0,5 Mio. EUR brutto. Die Inbetriebnahme und Abnahme muss jeweils in den letzten sieben Jahren (frühestens 1. Januar 2019) und bis zum Ablauf der Teilnahmefrist erfolgt sein.
Die geforderten Mindestreferenzen sind von Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
Die Mindestreferenz "Objektplanung Ingenieurbauwerke" und eine Mindestreferenz "Ob-jektplanung Verkehrsanlagen" können, müssen aber nicht, durch dasselbe Projekt nachgewiesen werden. In diesem Fall erhält der Bewerber im Rahmen der Bewerberauswahl 5 Zusatzpunkte.
Die Erklärungen über Referenzleistungen müssen jeweils folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung des Auftrags,
- Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer),
- Erbrachte Leistungsphasen nach HOAI,
- Beschreibung des Referenzprojekts
- Zeitraum der Leistungserbringung,
- Zeitpunkt des Fertigstellungdatums (Inbetriebnahme und Abnahme),
- Anrechenbare Herstellkosten EUR netto,
- Kurze Projektbeschreibung in Wort und Bild
- Sofern vorhanden: Darstellung der wirtschaftlichen und termingetreuen Erbringung von Planungsleistungen, nachzuweisen durch ein Schreiben des Auftraggebers.
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2:
Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3:
Schließlich wird für den Fall, dass mehr als drei grundsätzlich geeignete Unternehmen sich beworben haben, unter den Bewerbern anhand der geforderten Mindestreferenzen (zwei Mindestreferenzen "Objektplanung Verkehrsanlagen", eine Mindestreferenz "Objektplanung Ingenieurbauwerke") beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Damit eine vorgelegte Mindestreferenz im Rahmen der Auswahlentscheidung berücksichtigt werden kann, müssen kumulativ folgende Voraussetzungen vorliegen:
1. Die Referenzen müssen in der Referenztabelle im Teilnahmeformular als priorisiert gekennzeichnet werden. Erfolgt, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung durch den Bewerber, so wird die Vergabestelle die Referenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen.
2. Die als priorisiert gekennzeichneten Referenzen müssen die Mindestanforderungen an die Referenz erfüllen.
Im Rahmen der Auswahlentscheidung können mit den Referenzen maximal 38 Punkte (max. 13 Punkte je Mindestreferenz "Objektplanung Verkehrsanlagen" und max. 12 Punkte bei der Mindestreferenz "Objektplanung Ingenieurbauwerke") sowie 5 Zusatzpunkte erzielt werden. Für den bewerberübergreifenden Vergleich sind nachfolgende Kriterien bei den priorisierten Mindestreferenzen maßgeblich:
Referenzen Verkehrsanlagen:
Bewertet wird der Deckungsgrad der Referenzleistung mit der vorliegenden Planungsaufgabe zusätzlich nach folgender Maßgabe:
Planung einer Signalanlage (ohne signaltechnische Berechnung): 3 Punkte
Neuanlage von Kreisverkehr: 5 Punkte
Überplanung einer Bundesstraße: 2 Punkte
Baumaßnahme erfolgte im laufenden Betrieb: 3 Punkte
Referenz Ingenieurbauwerke:
Bewertet wird die Art des Ingenieurbauwerks, für welche die Planung erbracht wurden, nach folgender Maßgabe:
Regenwasserbehandlungsbauwerk: 2 Punkte
Retentionsbodenfilterbecken: 4 Punkte
Bewertet wird der Deckungsgrad der Referenzleistung mit der vorliegenden Planungsaufgabe zusätzlich nach folgender Maßgabe:
Baumaßnahme erfolgte im laufenden Betrieb: 3 Punkte
Nachweis Standsicherheit und Auftriebssicherheit erfolgt: 3 Punkte
Hinweis:
Eine Mindestreferenz "Objektplanung Verkehrsanlagen" und die Mindestreferenz "Objektplanung Ingenieurbauwerke" können mit denselben Referenzprojekten nachgewiesen werden. Werden die Mindestreferenzen durch dasselbe Projekt nachgewiesen, erhält der Bewerber hierfür - aufgrund des erhöhten Deckungsgrades mit dem vorliegenden Ausschreibungsgegenstand - im Rahmen der Bewerberauswahl 5 Zusatzpunkte.
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter über-schritten wird, entscheidet das Los.
Die Vorlage von mehr als zwei Mindestreferenzen "Objektplanung Verkehrsanlagen" und eine Mindestreferenz "Objektplanung Ingenieurbauwerke" ist nicht erwünscht.