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Verfahrensangaben

L-Bank - Europaweite Vergabe von Fachplanungsleistungen für die Tragwerksplanung f...

VO: VgV Vergabeart: Vergabebekanntmachung Status: Veröffentlicht

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank - (L-Bank)
08-A2711-68
Schlossplatz 12
76131
Karlsruhe
Deutschland
DE122
l-bank-tragwerk-haus-2@menoldbezler.de
+49 71186040659

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Wirtschaftliche Angelegenheiten

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister

Adresse

Menold Bezler Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Partnerschaft mbB
DE232 078 089
Stresemannstr. 79
70191
Stuttgart
Deutschland
DE111
Dr. Alexander Dörr / Lena Wende
l-bank-tragwerk-haus-2@menoldbezler.de
+4971186040659
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
08-A9866-40
Kapellenstraße 17
76131
Karlsruhe
Deutschland
DE122
vergabekammer@rpk.bwl.de
+49721926-8730
+49 721926-3985

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71000000-8
71240000-2
71300000-1
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Gegenstand des vorliegenden Verfahrens sind Leistungen der Fachplanung der Tragwerksplanung nach § 51 HOAI 2021 i.V.m. Anlage 14, Leistungsphasen 1 bis 6 für die Generalsanierung des Hauses 2 am Standort Karlsruhe.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die L-Bank ist das Förderinstitut des Landes Baden-Württemberg. Ihre Geschäftstätigkeit wird von dem gesetzlichen Auftrag bestimmt, das Land bei der Erfüllung seiner öffentlichen Aufgaben, insbesondere in den Bereichen der Struktur-, Wirtschafts- und Sozialpolitik, zu unterstützen und dabei Fördermaßnahmen im Einklang mit den Beihilfevorschriften der Europäischen Union durchzuführen.

Die L-Bank führt die Generalsanierung des Haus 2 im Rahmen des Gesamtprojektes "Sanierung und Umbau mit modernem Arbeitsumfeld" in Haus 2 in Karlsruhe und Haus 6 in Stuttgart durch. Die hier ausgeschriebene Leistung bezieht sich auf die Generalsanierung Haus 2 in Karlsruhe.

Neben der Objektplanung für Haus 2 in Karlsruhe steht bei den Maßnahmen die Konzeptentwicklung "Modernes Arbeitsumfeld" im Fokus.

Gegenstand des vorliegenden Verfahrens sind Leistungen der Fachplanung der Tragwerksplanung nach § 51 HOAI 2021 i.V.m. Anlage 14, Leistungsphasen 1 bis 6 für die Generalsanierung des Hauses 2 am Standort Karlsruhe.

Die Fachplanungsleistung "Tragwerksplanung" sollen unmittelbar nach Zuschlagserteilung, voraussichtlich im Dezember 2025 beginnen. Die Leistungsphasen 1 bis 3 sind bis Ende Juni 2026 zu erbringen. Der Projektabschluss "Generalsanierung und Umbau" ist für Ende 2030 angestrebt.

Im Rahmen der Leistungsphase 1 "Grundlagenermittlung" und 2 "Vorplanung" ist ausgehend hiervon ein Konzept "Modernes Arbeitsumfeld" gemeinsam mit den übrigen Beteiligten neu zu erarbeiten und zu finalisieren. In den Leistungsphasen 1 bis 3 sind mehrere Varianten zu erarbeiten. Einer dieser Varianten wird in einem Gremienbeschluss ausgewählt. Nach Abschluss und Ergebnis dieser Leistungsphasen entscheiden die Gremien erneut, ob die restlichen LPH ausgeführt werden. Der AN hat zu berücksichtigen, dass der AG nach Abschluss der Leistungsphase 3 bis zu vier Monate für die Herbeiführung der Entscheidung benötigt. Falls es zu einem positiven Ergebnis kommt, wird entschieden wie weiter vorgegangen wird.
Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt. Beauftragt wird zunächst nur LPH 1-3. Ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht.

Es ist insbesondere sicherzustellen, dass bei allen Planungen die besonderen Sicherheitsaspekte im Bankbetrieb und der daraus resultierenden Anforderungen an die Planung berücksichtigt werden. Die Vorgaben der Bundesanstalt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sind bei den Planungen zu beachten.

Die L-Bank hat sich in der Klimaschutzvereinbarung von 2020 verpflichtet, die Treibhausgasemissionen bis 2030 deutlich zu reduzieren. Die Sanierung von Haus 2 ist ein Teil der notwendigen Maßnahmen. Dies ist bei der Planung und Ausführung zu beachten.

Die Planungen sind auf Grundlage des Planungswerkzeuges "Nachhaltiges Bauen Baden-Württemberg (N!BBW)" von 2021 zu erbringen. Die Dokumentation und Zertifizierung in EMAS ist zu unterstützen.

Seitens der L-Bank werden folgende Projektziele angestrebt:

- Umsetzung der Gesamtmaßnahme (Fertigstellung) bis spätestens Ende 2030.
- Wirtschaftlichkeit: Realisierung des Sanierungsvorhabens unter Einhaltung des vorgesehenen Budgets
- umfassende Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten (u.a. niedrige Betriebskosten, Langlebigkeit der Materialien etc.)
- Minimierung der Beeinträchtigungen des laufenden Bürobetriebs durch den Baustellenbetrieb
- Nutzerspezifische Anforderungen: Umsetzung aller nutzerspezifischen Anforderungen an das Projekt auf Basis der AG-seitigen Vorgaben

Die L-Bank geht nach derzeitiger Planung von vorläufigen anrechenbaren Herstellkosten von insgesamt rund 50,0 Mio. EUR netto (KG 300 und 400 nach DIN 276 - 2018-12) aus.

Die Vergütung der zu erbringenden Planungsleistungen erfolgt aufgrund des derzeit noch nicht absehbaren Umfangs der Sanierungsmaßnahmen mit Auswirkung auf die Statik zunächst auf Basis eines Stundenhonorars. Eine an der HOAI orientierte pauschalierte Vergütung ab LPH 4 bleibt vorbehalten.

Nähere Einzelheiten, insbesondere detaillierte Anforderungsbeschreibungen, werden den zur Angebotsabgabe ausgewählten Unternehmen mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt.

Informationen zur L-Bank erhalten Sie unter www.l-bank.info.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

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Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

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Karlsruhe
Deutschland
DE122

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Honorar

Nähere Angaben zu den Zuschlagskriterien werden den ausgewählten Bietern mit Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zur Verfügung gestellt.

Gewichtung
30,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Konzept zur Herangehensweise

Nähere Angaben zu den Zuschlagskriterien werden den ausgewählten Bietern mit Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zur Verfügung gestellt.

Gewichtung
40,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Personalkonzept

Nähere Angaben zu den Zuschlagskriterien werden den ausgewählten Bietern mit Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zur Verfügung gestellt.

Gewichtung
30,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Internationales Beschaffungsinstrument

Sonstiges / Weitere Angaben

Einlegung von Rechtsbehelfen

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

(1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten;
(2) Die Teilnahmeformulare sind unter der für den Abruf der Unterlagen angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter dieser Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags
sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.

Ergebnis

Allgemeine Angaben

Gewinnerauswahl

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Angaben zu den Angeboten

Anzahl der eingegangenen Angebote / Teilnahmeanträge

4

Größe der Unternehmen

Herkunft der Unternehmen

Überprüfung der Angebote

Angaben zum Auftrag

Angaben zur Rahmenvereinbarung

EUR
EUR
Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie
Internationales Beschaffungsinstrument

Vertrag

Allgemeine Angaben

Allgemeine Angaben

1
Bezuschlagte Wirtschaftsteilnehmer

Name und Anschrift des Hauptauftragnehmers

SOCOTEC Ingenieure AG
DE281255127
Großunternehmen
Lise-Meitner-Allee 11
44801
Bochum
Deutschland
DEA51
ausschreibungen@zpp.de
0234 9204-0
Nein
Deutschland
Vergabe von Unteraufträgen

Vergabe von Unteraufträgen

Noch nicht bekannt
Angaben zum Auftrag

Informationen zum Vertragsabschluss

08.04.2026

Angaben zum Angebot

1
---

Angaben zur Rahmenvereinbarung