Gegenstand der Ausschreibung sind Bauleistungen im Gewerk "Abgehängte Decke" im Rahmen des Neubaus einer 5-gruppigen Kindertagesstätte in Pleidelsheim.
Die Gemeinde Pleidelsheim plant den Neubau der 5-zügigen Kindertagesstätte am nordwestlich gelegenen Ortsrand von Pleidelsheim. Das Baufeld erstreckt sich entlang des Dammbauwerks am Neckarkanal und wird aktuell als öffentlicher Spiel- und Grillplatz genutzt.Das nicht unterkellerter, zwdecken, sowie Holzständerwände mit Brettstapeldecken errichtet werden.Erdgeschossig sind neben einer Kochküche und verschiedenen Technik- und Lagerräume ein Mehrzweckraum, sowie die Räumlichkeiten für zwei Gruppen und ein Multiraum angelegt. Im Obergeschoss befinden sich die Räumlichkeiten für drei weitere Gruppen, sowie für die KIndergartenleitung und das Personal. Als zweiter Rettungsweg im Obergeschoss ist außenliegend ein Fluchtbalkon 3-seitig um das Gebäude angeordnet.Über Treppenabgänge führt der Fluchtbalkon in die EG-Ebene der Außenanlagen.
Durchführung und Terminierung Neubau:Mit der Baumaßnahme für den Neubau wurde in der 8. KW 2025 begonnen (Rohbauarbeiten). Die Kindertagesstätte muss Ende August 2026 bezugsfertig sein. Das Bauvorhaben wird unter "besondere Dringlichkeit" gestellt, das bedeutet, vomAuftragnehmer ist eigenverantwortlich die Vorplanung (auch Planlieferung) seiner Leistungen und Materialbestellung so rechtzeitig in die Wege zu leiten, dass die angestrebten Fertigstellungstermine der einzelnen Gewerke eingehalten werden können.
Die Leistung umfasst folgende Hauptmassen (circa-Angaben):- ca. 260 qm abgehängte Decke GK glatt- ca. 1.100 qm abgehängte Akustikdecke- ca. 50 qm Akustikdecke an schrägen Deckenflächen- ca. 40 qm abgehängte Decke nassraumgeeignet, Innenbereich- ca. 80 qm abgehängte Decke nassraumgeeignet, Außenbereich
Nähere Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere dem Leistungsverzeichnis.
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
gemäß Vorgaben VOB/A, 2. Abschnitt
Angaben über die Ausführungen vergleichbarer Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren. Anzugeben sind mindestens drei Referenzen. Auf gesondertes Verlangen: Bestätigung des damaligen Auftraggebers, dass die Leistungen auftragsgemäß erbracht wurden sowie Benennung des Ansprechpartners beim Auftraggeber.
1) Erklärung zur Eintragung in das Berufsregister Auf gesondertes Verlangen sind folgende Unterlagen in Bezug auf die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung einzureichen:Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer.2) Erklärung zur Mitgliedschaft in der BerufsgenossenschaftAuf gesondertes Verlangen ist eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen.
Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind.
Eigenerklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Auf gesondertes Verlangen: Eigenerklärung zur Angabe über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräften, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.