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Verfahrensangaben

Landkreis Freudenstadt - Europaweite Vergabe von Bewachungs- und Sicherheitsdienst...

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
07.04.2026
14.04.2026 12:00 Uhr
14.04.2026 12:01 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Landkreis Freudenstadt
t:+4974419200
72250
Freudenstadt
Deutschland
DE12C
freudenstadt-sicherheit@menoldbezler.de
+49 711 86040 461

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister

Adresse

Menold Bezler Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Partnerschaft mbB
PR 155 (Registergericht Stuttgart)
Stresemannstr. 79
70191
Stuttgart
Deutschland
DE111
RA Dr. Krumenaker LL.M. | RAin Sarah Steckdaub
freudenstadt-sicherheit@menoldbezler.de
+49 711 86040 461
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
08-A9866-40
Kapellenstr. 17
76131
Karlsruhe
Deutschland
DE122
vergabekammer@rpk.bwl.de
+49 721926-8730
+49 721926-3985

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

79710000-4
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Der Landkreis Freudenstadt schreibt die Vergabe von Bewachungs- und Sicherheitsdienstleistungen in Flüchtlingsunterkünften im Landkreis Freudenstadt im Rahmen eines europaweiten Vergabeverfahrens aus.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Der Landkreis Freudenstadt (Amt für Migration und Flüchtlinge) beabsichtigt, Bewachungs- und Sicherheitsdienstleistungen in den im Landkreis gelegenen Flüchtlingsunterkünften (Gemeinschaftsunterkünfte und Wohnungen) im Wege eines europaweiten offenen Vergabeverfahrens zu vergeben.
Der zukünftige Auftragnehmer übernimmt die Sicherheitsdienstleistungen in sämtlichen durch den Landkreis betriebenen oder künftig hinzukommenden Unterkünften. Die Leistungen umfassen insbesondere:
- Objektschutz:
o Durchführung von regelmäßigen Kontrollgängen innerhalb der Gebäude und auf dem Gelände der Flüchtlingsunterkünfte;
o Kontrolle des Zutritts einschließlich Überprüfung und Abweisung unberechtigter Personen;
o Durchführung von Zimmerkontrollen gemäß den Vorgaben des Auftraggebers;
o Überwachung der Einhaltung der Hausordnung (sofern seitens des Auftraggebers vorgelegt) einschließlich der Nutzungsordnung der Flüchtlingsunterkünfte des Landkreises, der Brand- und Unfallverhütungsvorschriften;
o Einleitung geeigneter Maßnahmen bei Gefahrenlagen durch Personen oder Sachen, insbesondere Alarmierung von Feuerwehr oder Rettungsdienst;
o Dokumentation aller sicherheitsrelevanten Vorgänge.
- Revierdienst:
o Bestreifung verschiedener vom Auftraggeber benannter Objekte;
o Durchführung von Kontrollen nach dem jeweils mit dem Auftraggeber abgestimmten Einsatzplan;
o Dokumentation der durchgeführten Revierfahrten, Kontrollzeiten und festgestellten Vorkommnisse.
- Weitere Leistungen:
o Unverzügliche Meldung von Mängeln oder Schäden an Gebäuden oder Ausstattung des Landkreises;
o Weitergabe relevanter Informationen und Anfragen von Bewohnern oder Besuchern an den Auftraggeber, sofern diese nicht durch den Auftragnehmer beantwortet werden können;
o Übermittlung der täglichen Wachberichte und Besucherlisten per E-Mail bis 08.00 Uhr an den Auftraggeber.
o Unmittelbare Übermittlung von Vorfallmeldungen bei besonderen Ereignissen, insbesondere bei Blaulichteinsätzen oder sicherheitsrelevanten Störungen.
Aufgrund der nicht absehbaren Entwicklung der Flüchtlingszahlen kann der Umfang der zu erbringenden Leistungen schwanken. Dabei kann die Bewachung einzelner Objekte vollständig entfallen. Zudem können auch neue Objekte hinzukommen. Dies wird in der Leistungsbeschreibung sowie dem Vertragsentwurf entsprechend berücksichtigt.
Weitere Einzelheiten zu den zu beauftragenden Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Anlage 2 zu diesem Verfahrensleitfaden).

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
31.07.2026
31.01.2027

Es bestehen sechs einseitige Verlängerungsoption zugunsten des Auftraggebers um jeweils drei Monate bis zum 30. April 2027 (erste Verlängerung), 31. Juli 2027 (zweite Verlängerung), 31. Oktober 2027 (dritte Verlängerung), 31. Januar 2028 (vierte Verlängerung), 30. April 2028 (fünfte Verlängerung) und 31. Juli 2028 (sechste Verlängerung).

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Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

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Deutschland
DE12C

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

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Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZMCKN

Einlegung von Rechtsbehelfen

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

77
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Die Vergabestelle behält sich vor, die Bieter im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Ein Anspruch der Bieter hierauf besteht nicht.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Durchschnittlicher Jahresumsatz

Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen.

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich (2023, 2024, 2025) sind.

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Erklärung, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mindestens
- EUR 5 Mio. für Personenschäden,
- EUR 2,5 Mio. für Sach- und Vermögensschäden (einschließlich Verstöße gegen Datenschutz),
- EUR 2,5 Mio. für Umwelthaftpflichtschäden,
- EUR 250.000,00 für das Abhandenkommen bewachter Sachen und
- EUR 250.000,00 für Bearbeitungs- beziehungsweise Tätigkeitsschäden
besteht bzw. dass wir eine solche Versicherung im Auftragsfalle abschließen werden.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Der Bieter hat folgende Mindestreferenzen vorzulegen:

- Eigenerklärung über das Vorliegen von mindestens zwei Referenzen über erbrachte vergleichbare Leistungen im Bereich Bewachungs- und Sicherheitsdienstleistungen für Flüchtlings-/ Asylbewerberunterkünfte mit einem 24-Stunden/7-Tage-Dienst (Nacht-, Wochenend- und Feiertagsdienst) über einen ununterbrochenen Zeitraum von mindestens einem Jahr bis zum Ablauf der Angebotsfrist (die Leistungserbringung muss zumindest teilweise auch nach dem 31.12.2022 erfolgt sein).
Die geforderten Mindestreferenzen sind von Bietergemeinschaften insgesamt nur einmal vorzulegen.

Die Erklärungen über das Referenzprojekt müssen jeweils folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung des Auftrags;
- kurze Beschreibung des Leistungsumfangs;
- Name des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner;
- Zeitraum der Leistungserbringung;
- Angaben, ob das/die Objekt(e) mit einem 24-Stunden/7-Tage-Dienst (Nacht-, Wochenend- und Feiertagsdienst) bewacht wurden.

Ferner kann optional folgendes Dokument eingereicht werden:
- Angabe, ob ein Schreiben des Auftraggebers vorliegt, das die ordnungsgemäße / zuverlässige Erbringung der Bewachungs- und Sicherheitsdienstleistungen bestätigt.

Bitte die Eigenerklärung als Anlage B.1 und B.2 vorlegen.
Die Vorlage von mehr als insgesamt 2 Referenzen ist nicht erwünscht.

Eignungskriterium

Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten

Nachweis einer gültigen und aktuellen Zertifizierung gemäß DIN EN ISO 9001 (Qualitätsmanagementsystem)
oder
Nachweis einer gültigen und aktuellen Zertifizierung gemäß DIN 77200-1:2017 (Geprüfte Qualität für Sicherheitsdienstleistungen)

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Siehe Vergabeunterlagen

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

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Angaben zur Sicherheitsüberprüfung