Der Landkreis Freudenstadt schreibt die Vergabe von Bewachungs- und Sicherheitsdienstleistungen in Flüchtlingsunterkünften im Landkreis Freudenstadt im Rahmen eines europaweiten Vergabeverfahrens aus.
Der Landkreis Freudenstadt (Amt für Migration und Flüchtlinge) beabsichtigt, Bewachungs- und Sicherheitsdienstleistungen in den im Landkreis gelegenen Flüchtlingsunterkünften (Gemeinschaftsunterkünfte und Wohnungen) im Wege eines europaweiten offenen Vergabeverfahrens zu vergeben.Der zukünftige Auftragnehmer übernimmt die Sicherheitsdienstleistungen in sämtlichen durch den Landkreis betriebenen oder künftig hinzukommenden Unterkünften. Die Leistungen umfassen insbesondere:- Objektschutz:o Durchführung von regelmäßigen Kontrollgängen innerhalb der Gebäude und auf dem Gelände der Flüchtlingsunterkünfte;o Kontrolle des Zutritts einschließlich Überprüfung und Abweisung unberechtigter Personen;o Durchführung von Zimmerkontrollen gemäß den Vorgaben des Auftraggebers;o Überwachung der Einhaltung der Hausordnung (sofern seitens des Auftraggebers vorgelegt) einschließlich der Nutzungsordnung der Flüchtlingsunterkünfte des Landkreises, der Brand- und Unfallverhütungsvorschriften;o Einleitung geeigneter Maßnahmen bei Gefahrenlagen durch Personen oder Sachen, insbesondere Alarmierung von Feuerwehr oder Rettungsdienst;o Dokumentation aller sicherheitsrelevanten Vorgänge.- Revierdienst:o Bestreifung verschiedener vom Auftraggeber benannter Objekte;o Durchführung von Kontrollen nach dem jeweils mit dem Auftraggeber abgestimmten Einsatzplan;o Dokumentation der durchgeführten Revierfahrten, Kontrollzeiten und festgestellten Vorkommnisse.- Weitere Leistungen:o Unverzügliche Meldung von Mängeln oder Schäden an Gebäuden oder Ausstattung des Landkreises;o Weitergabe relevanter Informationen und Anfragen von Bewohnern oder Besuchern an den Auftraggeber, sofern diese nicht durch den Auftragnehmer beantwortet werden können;o Übermittlung der täglichen Wachberichte und Besucherlisten per E-Mail bis 08.00 Uhr an den Auftraggeber.o Unmittelbare Übermittlung von Vorfallmeldungen bei besonderen Ereignissen, insbesondere bei Blaulichteinsätzen oder sicherheitsrelevanten Störungen.Aufgrund der nicht absehbaren Entwicklung der Flüchtlingszahlen kann der Umfang der zu erbringenden Leistungen schwanken. Dabei kann die Bewachung einzelner Objekte vollständig entfallen. Zudem können auch neue Objekte hinzukommen. Dies wird in der Leistungsbeschreibung sowie dem Vertragsentwurf entsprechend berücksichtigt.Weitere Einzelheiten zu den zu beauftragenden Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Anlage 2 zu diesem Verfahrensleitfaden).
Es bestehen sechs einseitige Verlängerungsoption zugunsten des Auftraggebers um jeweils drei Monate bis zum 30. April 2027 (erste Verlängerung), 31. Juli 2027 (zweite Verlängerung), 31. Oktober 2027 (dritte Verlängerung), 31. Januar 2028 (vierte Verlängerung), 30. April 2028 (fünfte Verlängerung) und 31. Juli 2028 (sechste Verlängerung).
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Die Vergabestelle behält sich vor, die Bieter im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.Ein Anspruch der Bieter hierauf besteht nicht.
Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen.
Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich (2023, 2024, 2025) sind.
Erklärung, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mindestens- EUR 5 Mio. für Personenschäden,- EUR 2,5 Mio. für Sach- und Vermögensschäden (einschließlich Verstöße gegen Datenschutz),- EUR 2,5 Mio. für Umwelthaftpflichtschäden,- EUR 250.000,00 für das Abhandenkommen bewachter Sachen und- EUR 250.000,00 für Bearbeitungs- beziehungsweise Tätigkeitsschädenbesteht bzw. dass wir eine solche Versicherung im Auftragsfalle abschließen werden.
Der Bieter hat folgende Mindestreferenzen vorzulegen:
- Eigenerklärung über das Vorliegen von mindestens zwei Referenzen über erbrachte vergleichbare Leistungen im Bereich Bewachungs- und Sicherheitsdienstleistungen für Flüchtlings-/ Asylbewerberunterkünfte mit einem 24-Stunden/7-Tage-Dienst (Nacht-, Wochenend- und Feiertagsdienst) über einen ununterbrochenen Zeitraum von mindestens einem Jahr bis zum Ablauf der Angebotsfrist (die Leistungserbringung muss zumindest teilweise auch nach dem 31.12.2022 erfolgt sein).Die geforderten Mindestreferenzen sind von Bietergemeinschaften insgesamt nur einmal vorzulegen.
Die Erklärungen über das Referenzprojekt müssen jeweils folgende Angaben enthalten:- Bezeichnung des Auftrags;- kurze Beschreibung des Leistungsumfangs;- Name des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner;- Zeitraum der Leistungserbringung;- Angaben, ob das/die Objekt(e) mit einem 24-Stunden/7-Tage-Dienst (Nacht-, Wochenend- und Feiertagsdienst) bewacht wurden.
Ferner kann optional folgendes Dokument eingereicht werden: - Angabe, ob ein Schreiben des Auftraggebers vorliegt, das die ordnungsgemäße / zuverlässige Erbringung der Bewachungs- und Sicherheitsdienstleistungen bestätigt.
Bitte die Eigenerklärung als Anlage B.1 und B.2 vorlegen. Die Vorlage von mehr als insgesamt 2 Referenzen ist nicht erwünscht.
Nachweis einer gültigen und aktuellen Zertifizierung gemäß DIN EN ISO 9001 (Qualitätsmanagementsystem)oderNachweis einer gültigen und aktuellen Zertifizierung gemäß DIN 77200-1:2017 (Geprüfte Qualität für Sicherheitsdienstleistungen)
Siehe Vergabeunterlagen