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Verfahrensangaben

Gemeinde Meckesheim - Vergabe von Planungs- und Steuerungsleistungen für die Ersch...

VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
18.03.2026
01.04.2026 12:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Gemeinde Meckesheim
08226049-A2300-15
Friedrichstraße 10
74909
Meckesheim
Deutschland
DE128
meckesheim-erschliessungstraeger@menoldbezler.de
071186040681

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
08-A9866-40
Kapellenstr. 17
76131
Karlsruhe
Deutschland
DE122
vergabekammer@rpk.bwl.de
+49 721926-8730
+49 721926-3985

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71240000-2
71250000-5
71318000-0
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die Gemeinde Meckesheim beabsichtigt im westlichen Ortsrand ein neues Baugebiet im Bereich "Mülben" mit einer Gesamtfläche von rund 16,70 ha zu entwickeln. Diese Fläche soll sich in Wohnbauflächen mit ca. 7.08 ha sowie Gewerbeflächen von ca. 9,62 ha aufgliedern

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Gemeinde Meckesheim beabsichtigt im westlichen Ortsrand ein neues Baugebiet im Bereich "Mülben" mit einer Gesamtfläche von rund 16,70 ha zu entwickeln. Diese Fläche soll sich in Wohnbauflächen mit ca. 7.08 ha sowie Gewerbeflächen von ca. 9,62 ha aufgliedern. Derzeit wird das Gebiet überwiegend als Ackerland genutzt.
Ziel der Gemeinde Meckesheim ist die ganzheitliche, integrierte und nachhaltige Entwicklung eines modernen Quartiers, dass Einfamilienhausbau, ein zukunftsorientiertes Gewerbegebiet, innovative Energieversorgungskonzepte sowie Smart-City-Komponenten vereint.
Gesucht wird ein Erschließungsträger, der neben der Konzeption der städtebaulichen Entwicklung (Standortentwicklung) auch die Projektsteuerung und Abwicklung der Er-schließungsmaßnahmen übernimmt. Dies bedeutet die Übernahme der bereits ge-schlossenen Planerverträge gehen hierbei auf den Projektträger über.
Dies umfasst folgende bereits vergebene Aufträge:
- Voruntersuchung/Erhebung der Mitwirkungsbereitschaft
- Baugrunduntersuchung
- Drohnenbefliegung mit Auswertung der Bilder für einen Höhenplan inkl. First- und Traufhöhen
- Objektplanungsleistungen der Ingenieurbauwerke (LPH 1+2)
- Planungsleistungen Verkehrsanlagen (LPH 1+2)
Die Planungsverträge sollen auf den gesuchten Erschließungs- und Projektträger über-gehen und zukünftig auf Rechnung dieses gesuchten Partners erbracht werden.
Der Gemeinde bleiben alle relevanten Entscheidungen über die Konzeption des Baugebiets vorbehalten. Die Grundstücke verbleiben im Eigentum der Gemeinde und Dritter und gehen daher nicht auf den Erschließungsträger über.
Dies Leistungen umfassen daher insbesondere:
Stufe 1: Bedarfserfassung und Bedarfsanalyse
Insbesondere: innovative Energieversorgungskonzepte sowie Smart-City-Komponenten

Stufe 2: Begleitung der Planung (Projektsteuerungsleistung)
Insbesondere: Begleitung der Planungsleistungen inkl. Planungs- und Nutzungskonzept als Projektsteuerer, Wirtschaftlichkeitsbetrachtung
Stufe 3: Festlegung und Realisierung
Insbesondere: Baureifmachung der Grundstücke, Vorbereitung und Begleitung der Er-schließungsmaßnahmen und sämtlicher erforderlicher begleitender Fachplanungen; Steuerung und Begleitung der Bauleitplanung, Initiierung, Koordination der Erschließungsplanung und weiterer erforderlicher Fachplanungen in Abstimmung mit Projekt-fortschritt und Projekterfordernis, Durchführung des gewählten Bodenordnungsinstruments; Begleitung Umlegungsverfahren
Optional soll die Vor- bzw. Zwischenfinanzierung der Erschließung angeboten werden.
Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Unbekannt
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Deutschland
DE128

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über dezimal gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Honorar

Honorar

Gewichtung
0,50

Zuschlagskriterium

Qualität
Konzept zur Herangehensweise

Konzept zur Herangehensweise

Gewichtung
0,30

Zuschlagskriterium

Qualität
Personalkonzept

Personalkonzept

Gewichtung
0,20
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.

Stufe 1:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2:
Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3:
Schließlich wird für den Fall, dass mehr als fünf grundsätzlich geeignete Bewerber vor-liegen, unter den Bewerbern anhand der Referenzen gem. der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Dabei werden die Mindestreferenzen bewertet. Die Bewertung erfolgt dabei je Referenz:
Bewertet wird bei den Mindestreferenzen die Aktualität jeweils nach folgender Maßgabe:
Fertigstellung nach 1.1.2023 3 Punkte
Fertigstellung nach 1.1.2021 2 Punkte
Fertigstellung nach 1.1.2020 1 Punkte
Bewertet wird bei den Mindestreferenzen die Vergleichbarkeit der Referenz nach folgender Maßgabe:
Wohngebiet 1 Punkte
Gewerbegebiet 1 Punkte
Wohn- und Gewerbegebiet 2 Punkte
Referenz beinhaltet Energieversorgungskonzept 2 Punkte
Referenz beinhaltet Smart-City-Komponenten 2 Punkte
Referenz beinhaltet Konzeption städtebaulicher Entwicklung 2 Punkte
Referenz beinhaltet Wirtschaftlichkeitsbetrachtung 2 Punkte
Referenz beinhaltet Zwischenfinanzierung 2 Punkte

Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, entscheidet das Los.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZMCF0

Einlegung von Rechtsbehelfen

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

(1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten;
(2) Die Teilnahmeformulare sind unter der für den Abruf der Unterlagen angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter dieser Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags
sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bewerbern die Nachreichung, Vervollständigung und/oder Korrektur von Unterlagen im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen zu verlangen. Werden Unterlagen nicht fristgemäß nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
5
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

1. Vorbemerkung:
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorlegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB vorzulegen.
Vorstehende Ausführungen gelten für die weiteren Nachweise entsprechend.
2. Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
(1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen,
(2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
(3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG),
3. Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
(1) Aktueller Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens und Umsatz mit Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind in den vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
(2) Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungs-summe in Höhe von mind. 3.000.000 EUR für Personen- und Sachschäden sowie für Vermögensschäden

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Erklärung über das jährliche Mittel der bei dem Unternehmen Beschäftigten und die Anzahl der Führungskräfte sowie die Qualifikation der Beschäftigten in den letzten 3 Geschäftsjahren

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Vorlage von zwei Referenzen über Planungs- und Steuerungsleistungen für die Erschließung (Erschließungsleistungen) für ein Areal mit mindestens der Größe von fünf Hektar mit mindestens durchschnittlichen Planungsanforderungen im Zusammenhang mit der Gestaltung von Wohn- oder Gewerbegebieten (Fertigstellung nicht vor dem 01.01.2018) für einen öffentlichen Auftraggeber.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
30,00

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung