Auswahl der Bewerber:
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2:
Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3:
Schließlich wird für den Fall, dass mehr als drei grundsätzlich geeignete Unternehmen sich beworben haben, unter den Bewerbern anhand der Mindestreferenzen in den Bereichen "Ingenieurbauwerk" und "Verkehrsanlagen" gemäß der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Damit eine vorgelegte Referenz im Rahmen der Auswahlentscheidung berücksichtigt werden kann, müssen kumulativ folgende Voraussetzungen vorliegen:
1. Die Referenz muss in der Referenztabelle im Teilnahmeformular (vgl. Seite 22 ff.) als priorisiert gekennzeichnet werden. Erfolgt, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung durch den Bewerber, so wird die Vergabestelle die Referenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen.
2. Die als priorisiert gekennzeichnete Referenz muss jeweils die Mindestanforderungen an die Referenz erfüllen.
Im Rahmen der Auswahlentscheidung wird lediglich die als priorisiert gekennzeichnete Ingenieurbauwerk-Mindestreferenz und Verkehrsanlagen-Mindestreferenz herangezogen. Es können maximal 18 Punkte erzielt werden. Für den bewerberübergreifenden Vergleich sind nachfolgende Kriterien bei der jeweils priorisierten Ingenieurbauwerk-Mindestreferenz und Verkehrsanlagen-Mindestreferenz maßgeblich:
Referenz "Ingenieurbauwerk"
Bewertet wird, ob die vorgelegte Ingenieurbauwerk-Referenz, für welche die Planungsleistungen erbracht wurden, unter laufendem ZOB-Betrieb umgesetzt wurde, nach folgender Maßgabe:
Umsetzung erfolgte nicht im laufenden Betrieb: 0 Punkte
Umsetzung erfolgte im laufenden Betrieb: 3 Punkte
Bewertet wird die Höhe der anrechenbaren Herstellkosten in den Kostengruppen 300 bis 400 nach folgender Maßgabe:
EUR 0,5 Mio. netto bis EUR 1 Mio. netto 1 Punkt
> EUR 1 Mio. netto bis EUR 1,5 Mio. netto 2 Punkte
> EUR 1,5 Mio. netto 3 Punkte
Bewertet wird bei dieser Referenzleistung das Fertigstellungsdatum (Inbetriebnahme und Abnahme) nach folgender Maßgabe:
zwischen dem 01.01.2020 und dem 30.06.2022 1 Punkt
zwischen dem 01.07.2022 und dem 31.12.2024 2 Punkte
ab dem 01.01.2025 3 Punkte
Referenz "Verkehrsanlagen"
Bewertet wird, ob die vorgelegte Verkehrsanlagen-Referenz, für welche die Planungsleistungen erbracht wurden, unter laufendem ZOB-Betrieb umgesetzt wurde, nach folgender Maßgabe:
Umsetzung erfolgte nicht im laufenden Betrieb: 0 Punkte
Umsetzung erfolgte im laufenden Betrieb: 3 Punkte
Bewertet wird die Höhe der anrechenbaren Herstellkosten in den Kostengruppen 300 bis 400 nach folgender Maßgabe:
EUR 1 Mio. netto bis EUR 2 Mio. netto 1 Punkt
> EUR 2 Mio. netto bis EUR 5 Mio. netto 2 Punkte
> EUR 5 Mio. netto 3 Punkte
Bewertet wird bei dieser Referenzleistung das Fertigstellungsdatum (Inbetriebnahme und Abnahme) nach folgender Maßgabe:
zwischen dem 01.01.2020 und dem 30.06.2022 1 Punkt
zwischen dem 01.07.2022 und dem 31.12.2024 2 Punkte
ab dem 01.01.2025 3 Punkte
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, entscheidet das Los.