Mindestreferenz:
Referenz A: "Bestandsanierung und Erweiterung"
Eigenerklärung über eine Referenz über die Erbringung von Objektplanungsleistungen "Gebäude und Innenräume" nach § 34 HOAI für die Bestandssanierung und die Erweiterung einer Kindertageseinrichtung mit anrechenbaren Herstellkosten (Kostengruppen 300 und 400) von mindestens 1,5 Mio. EUR netto. Die Referenzprojekte müssen die Leistungsphasen 5 bis 9 nach HOAI umfassen. Die Inbetriebnahme und Abnahme muss jeweils in den letzten fünf Jahren (frühestens 1. Januar 2021) und bis zum Ablauf der Teilnahmefrist erfolgt sein. Leistungsphase 9 muss hingegen noch nicht abgeschlossen sein.
Die geforderte Mindestreferenz ist von Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
Die Erklärungen über Referenzleistungen müssen folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung des Auftrags,
- Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer),
- Erbrachte Leistungsphasen nach HOAI,
- Beschreibung des Referenzprojekts
- Zeitraum der Leistungserbringung,
- Zeitpunkt des Fertigstellungdatums (Inbetriebnahme und Abnahme),
- Anrechenbare Herstellkosten EUR netto,
- Kurze Projektbeschreibung in Wort und Bild
- Sofern vorhanden: Darstellung der wirtschaftlichen und termingetreuen Erbringung von Planungsleistungen, nachzuweisen durch ein Schreiben des Auftraggebers.
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2:
Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3:
Schließlich wird für den Fall, dass mehr als drei grundsätzlich geeignete Unternehmen sich beworben haben, unter den Bewerbern anhand der geforderten Mindestreferenz (Referenz A) sowie der zusätzlich abgefragten Auswahlreferenz (Referenz B) beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Damit eine vorgelegte Mindestreferenz (Referenz A) im Rahmen der Auswahlentscheidung berücksichtigt werden kann, müssen kumulativ folgende Voraussetzungen vorliegen:
1. Die Referenz A muss in der Referenztabelle im Teilnahmeformular (vgl. Seite 26 ff.) als priorisiert gekennzeichnet werden. Erfolgt, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung durch den Bewerber, so wird die Vergabestelle die Referenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen.
2. Die als priorisiert gekennzeichneten Referenz muss die Mindestanforderungen an die Referenz erfüllen. Dies gilt ausdrücklich nicht für die zusätzliche Referenz B.
Im Rahmen der Auswahlentscheidung können mit der Referenz A maximal 23 Punkte und mit Referenz B maximal 10 Punkte (insgesamt also 33 Punkte) erzielt werden. Für den bewerberübergreifenden Vergleich sind nachfolgende Kriterien bei den priorisierten Mindestreferenzen maßgeblich:
Referenz A:
- Bewertet wird die Bauweise des Erweiterungsbaus nach folgender Maßgabe
Massivbau 1 Punkt
Hybridbau Holzbau / Massivbau 3 Punkte
Holzbau 5 Punkte
- Bewertet wird der Deckungsgrad der Referenzleistung mit der vorliegenden Planungsaufgabe zusätzlich nach folgender Maßgabe:
Baumaßnahme erfolgte im laufenden Betrieb 5 Punkte
Baumaßnahme umfasste energetische Maßnahmen 5 Punkte
- Bewertet wird bei dieser Referenzleistung das Fertigstellungsdatum (Abnahme und Inbetriebnahme) nach folgender Maßgabe:
zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 30. Juni 2022 1 Punkt
zwischen dem 1. Juli 2022 und dem 31. Dezember 2023 2 Punkte
ab dem 1. Januar 2024 bis Ende Teilnahmefrist 3 Punkte
- Bewertet wird bei dieser Referenzleistung die Höhe der anrechenbaren Herstellkosten (KG 300 und 400) nach folgender Maßgabe:
1,5 bis 1,8 Mio. EUR netto 1 Punkt
1,8 bis 2,1 Mio. EUR netto 2 Punkte
ab 2,1 Mio. EUR netto 3 Punkte
- Bewertet wird, bei dieser Referenzleistung, ob ein Schreiben des Auftraggebers vor-liegt, dass die wirtschaftliche und termingetreue Erbringung der Planungsleistungen bestätigt. Es gilt folgende Bewertung:
Positives Schreiben des Auftraggebers liegt vor 2 Punkte
Zusätzliche Referenz B (Auswahlreferenz): "Bestandsanierung, Erweiterung oder Neubau"
Bewerber die zusätzlich über eine Referenz verfügen (einzutragen auf S. 27 des Teilnahmeformulars), die folgende Anforderungen erfüllt, erhalten im Rahmen der Bewerberauswahl weitere 5 Punkte:
- Referenz B: Eigenerklärung über eine Referenz über die Erbringung von Objektplanungsleistungen "Gebäude und Innenräume" nach § 34 HOAI für die Bestandsanierung, Erweiterung oder Neubau einer Kindertageseinrichtung mit anrechenbaren Herstellkosten (Kostengruppen 300 und 400) von mindestens 350.000 EUR netto. Die Referenzprojekte müssen die Leistungsphasen 5 bis 8 nach HOAI umfassen. Die Maßnahme muss sich derzeit in der Bauausführung (LPH 8) befinden oder bereits in Betrieb genommen und abgenommen worden sein. In letzterem Fall müssen Inbetriebnahme und Abnahme innerhalb der letzten fünf Jahre (frühestens am 1. Januar 2021) erfolgt sein.
Neben den 5 Punkten erhält die Referenz B zusätzliche Punkte (max. 5) nach folgender Maßgabe:
Neubau 1 Punkt
Sanierung 3 Punkte
Sanierung und Erweiterung 5 Punkte
Bei Referenz B handelt es sich um keine Mindestreferenz nach Ziffer 4.2.2, dessen Nichtvorliegen zum Verfahrensausschluss führen kann.
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punkte-gleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, entscheidet das Los.