Gegenstand der Vergabe ist ein Rahmenvertrag zur Erbringung Bauleistungen für ein Sirenennetz im Landkreis Böblingen.
Der Rahmenvertrag umfasst den Ausbau eines Sirenen-Netzes im gesamten Landkreis Böblingen. Dabei sind derzeit folgende Aufbauvarianten vorgesehen:- Montage der Sirene im Dachstuhl: ca. 37 Stück- Montage des Sirenenmastes als Seitenwandmontage: ca. 54 Stück- Montage als Dachaufstellung (3-Bein): ca. 36 Stück- Neue Mastanlagen 16m: ca. 160 Stück- davon Sondermontagen/Sonderhalterungen: ca. 6 Stück- 1x Einbindung Bestandssirene- 1x nur Steuerung ohne Hörner/VerstärkerWeitere Einzelheiten zum Leistungsumfang ergeben sich aus der beigefügten Leistungsbeschreibung.
Preis
Technische Umsetzung Sprachausgabe
Konzept zur Herangehensweise
Es ist für die Gesamtmaßnahme im Landkreis eine einheitliche Technik erforderlich, die bis Ende 2030 installiert werden soll.
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Gemäß Vorgaben VOB/A.
Eigenerklärung zu Leistungen aus den vergangenen drei Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Referenzen). Es sind mindestens drei Referenzen zu benennen.
Arbeitskräfte: Eigenerklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.Falls das Angebot in die engere Wahl gelangt, sind die Zahl der in den letzten drei geschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal anzugeben.
Eigenerklärung zu Eintragung in das BerufsregisterFalls das Angebot in die engere Wahl gelangt, ist die entsprechende Bestätigung (Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung Handwerksrolle bzw. Eintragung bei der IHK)
Eigenerklärung zu in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten Umsätzen, die Bauleistungen und andere Leistungen betreffen, welche mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und den Anteil bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen einschließen.