Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Realisierung eines Rechenzentrums im Rahmen eines kombinierten Ausschreibungswettbewerbs der Planungs- und Bauleistungen im Verhandlungsverfahren nach VOB/A, 2. Abschnitt mit vorgeschaltetem europaweitem Teilnahmewettbewerb.
Im Rahmen der Agenda "Ortenau 2030 - Zukunft Gesundheit" werden die medizinischen und infrastrukturellen Strukturen der Ortenau Kliniken umfassend neu geordnet. Ein zentraler Bestandteil dieser Transformation ist der Aufbau einer leistungsfähigen, hochverfügbaren und sicheren IT-Infrastruktur. Hierzu zählt insbesondere die Errichtung von im Endausbau zwei deckungsgleichen Rechenzentren an getrennten Standorten. Ziel ist es im ersten Schritt, die schlüsselfertige Errichtung eines physisch und logisch ab-gesicherten Rechenzentrums mit modernster Infrastruktur, das höchsten Anforderungen an Verfügbarkeit, Sicherheit und Energieeffizienz entspricht. Gegenstand der Ausschreibung ist die weitere Planung, Ausführung und schlüsselfertige Realisierung des Rechenzentrums auf Basis einer bereits vorliegenden Genehmigungsplanung. Optional ist die Realisierung eines weiteren Rechenzentraums in identischer Planungs- und Bauweise für eine mögliche Realisierung im Jahr 2028/29 anzubieten. Die Leistungen umfassen insbesondere: - Ausführungsplanung auf Grundlage bestehender Entwurfsunterlagen - Brandfrüherkennung, Gaslöschtechnik, Einbruchschutz - Zutrittskontrolle und Videoüberwachung Die Realisierung erfolgt mit dem Ziel einer maximalen Vorfertigung. Die Vorfertigung sollte in Deutschland erfolgen, da sicherheitsrelevante Komponenten (z.b. EMA, BMA) nur von deutschen VdS-zertifizierten Unternehmen errichtet werden dürfen. Eine modulare Skalierbarkeit ist nicht vorgesehen. Die Vergabe erfolgt auf Pauschalpreisbasis. Das Ortenau Klinikum plant die Errichtung des Rechenzentrums am Standort Offenburg. Das zu bebauende Grundstück in 77652 Offenburg, Lise-Meitner-Strasse (Flurstück 629, 1878 und 5542/8) befindet sich im Eigentum des Ortenau Klinikum gKAöR.Das Grundstück gem. dem Campus-Plan (siehe Anlage 2 zum Bewerbermemorandum) mit einer Größe von ca. 200.000 m² ist sofort bebaubar. Abbruchmaßnahmen oder Altlastenbeseitigung fallen nicht an.Für den Neubau des Rechenzentrums sind insbesondere folgende Bauleistungen vorgese-hen:- Verfügbarkeitsklasse: mind. VK 3 gemäß EN 50600- Energieeffizienzkennwert (PUE): Zielwert ? 1,2- Hochverfügbarkeit im 24/7-Betrieb- RZ IT-Leistung ca. 75 kW Erstausbau / Erweiterung um 25 kW für Endausbau MW (ca. 10 Racks Erstausbau mit Option zur Erweiterung um 2 weitere Stellplätze Racks), 1 IT-Raum- Bedienerloses Rechenzentrum inkl. Technischen Nebenräumen und kleinem Lager- Errichtung der Gebäude und Außenanlagen inkl. Herrichten und ErschließungGegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Realisierung eines Rechenzent-rums im Rahmen eines kombinierten Ausschreibungswettbewerbs der Planungs- und Bauleistungen im Verhandlungsverfahren nach VOB/A, 2. Abschnitt mit vorgeschaltetem europaweitem Teilnahmewettbewerb.Über das Ausschreibungsverfahren soll unter den gegebenen Voraussetzungen die annehmbarste, d.h. die wirtschaftlich, technisch, funktional und gestalterisch beste Lösung zur Umsetzung der Planungs- und Baumaßnahmen gefunden werden, welches bereits zu einem frühen Zeitpunkt Kosten- und Terminsicherheit für die Realisierung des Neubaus gewährleistet. Der Planungsbeginn ist frühestmöglich, voraussichtlich für das 1. Quartal 2026 vorgesehen. Der Beginn der baulichen Maßnahmen ist für das 2. Quartal 2026 angestrebt. Der Neubau soll bis Ende November 2026 fertiggestellt und schlüsselfertig übergeben werden. Das Ortenau Klinikum geht nach derzeitiger Planung von einem Bauvolumen in der Endausbaustufe des Rechenzentrums von insgesamt rund EUR 1 bis 1,4 Mio. netto (KG 200-700 nach DIN 276-1:2018-12) aus. Davon entfallen rund EUR 0,75 Mio. netto auf die Kostengruppe 400. Das Kostenziel darf nicht überschritten werden.Weitere Einzelheiten zum Leistungsumfang der zu erbringenden Leistungen erhalten die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerber mit Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Die nähere Ausgestaltung ist in den Vergabeunterlagen zur Angebots- und Verhandlungsphase dargestellt.
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
(1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten;(2) Die Teilnahmeformulare sind unter der für den Abruf der Unterlagen angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter dieser Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantragssowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.