Gegenstand des Vergabeverfahrens sind die Lieferung eines digitalen Speicheroszilloskops nebst Messzubehör sowie zugehörige Software und Supportleistungen.
Die Technische Universität Ilmenau benötigt ein digitales Speicheroszilloskop mit Messzubehör. Montage und/oder Installationsleistungen sind nicht geschuldet.Neben dem digitalen Speicheroszilloskop nebst Messzubehör werden Gerätesoftware und Supportleistungen im beschriebenen Umfang benötigt. Bzgl. der weiteren Details wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Der Zuschlag erfolgt auf das unter Berücksichtigung der nachfolgend geschilderten Zuschlagskriterien wirtschaftlichste Angebot. Alleiniges Zuschlagskriterium ist der Preis.Die Wertung erfolgt auf Grundlage des "Gesamtpreis brutto" (einzutragen in Teil D. im Angebotsformular).
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Die Vergabestelle behält sich vor, die Bieter im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.Ein Anspruch der Bieter hierauf besteht nicht.
Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen.
Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich (2023, 2024, 2025) sind.
Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mindestens EUR 500.000,00 für Personen-, Sach- und von mindestens EUR 250.000,00 für Vermögensschäden oder Eigenerklärung, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsvertrag zu schließen.
Vorlage von mindestens zwei Referenzen über die Erbringung von vergleichbaren Leistungen innerhalb der letzten drei Jahre vor Angebotsabgabe. Voraussetzung für die Vergleichbarkeit ist, dass die Lieferung eines digitalen Speicheroszilloskops mit ähnlichen Anforderungen wie den im Rahmen der hiesigen Ausschreibung geforderten Leistungsgegenstand waren
Hinweis: Die geforderten Mindestreferenzen sind von Bietergemeinschaften insgesamt nur einmal vorzulegen. Die Erklärungen über das Referenzprojekt müssen jeweils folgende Angaben enthalten:- Bezeichnung des Auftrags- Kurze Beschreibung des Leistungsumfangs und Darlegung der Vergleichbarkeit- Name des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner- Zeitraum der Leistungserbringung- Volumen der Leistungserbringung in EUR netto für den gesamten Leistungszeitraum
Die Vorlage von mehr als drei Referenzen ist nicht erwünscht.
Im vorliegenden Vergabeverfahren gelten die Bestimmungen des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG) in der aktuell gültigen Fassung.Mit dem Angebot hat jeder Bieter die rechtsverbindlich in Textform unterzeichnete Eigenerklärung zur Einhaltung der Bestimmungen des ThürVgG einzureichen (siehe die entsprechende Erklärung im Angebotsformular). Mit dieser Erklärung verpflichtet sich der Bieter, alle Anforderungen und Verpflichtungen, die aufgrund des Thüringer Vergabegesetzes an ihn gestellt werden, bei der Ausführung des Auftrags einzuhalten. Es können nur Angebote gewertet werden, welchen die Eigenerklärung zur Einhaltung der Bestimmungen des ThürVgG beigefügt ist.Die abgegebene Eigenerklärung wird im Zuschlagsfall zwingender Bestandteil des Vertrages. Verstöße gegen Verpflichtungen nach dem ThürVgG können insbesondere zur außerordentlichen Kündigung, zur Verhängung von Vertragsstrafen sowie zum Ausschluss von künftigen Vergabeverfahren nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen führen.