Das Institut für Mikroelektronik Stuttgart (IMS) plant die Anschaffung eines Photonic Computing System für die Anwendung im Bereich Höchstleistungsrechnen/KI-Anwendungen. Ziel ist es, mit dieser Anlage ein Reallabor für photonische KI aufzubau-en und zu betreiben. Zu den Aufgaben des IMS gehört die Bereitstellung von Infrastruk-tur und Know-How insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen. Dies erfordert den Betrieb von Produktivsystemen einerseits, jedoch verbunden mit einer größtmögli-chen Flexibilität dieser Anlagen, um auf die wechselnden Bedürfnisse der Industrie rea-gieren zu können. Das Reallabor für photonische KI wird im Rahmen eines auf drei Jahre angelegten Förderprogramms aufgebaut und soll in differenzierten Anwendungs-fällen (Use Cases) die Anwendung und den Nutzen des photonischen Rechnens de-monstrieren und für Interessierte aus Forschung und Wirtschaft offenstehen. Lieferung eines Photonic Computing Systems in zwei Losen - Los 1: Grundsystem (PCS GS)- Los 2: Erweiterungssystem (PCS ES)Die Anlieferung der Anlage (Los 1 und Los 2) an das Institut für Mikroelektronik Stuttgart bzw. den Aufstellort HLRS - Höchstleistungsrechenzentrum Universität Stuttgart, muss bis spätestens 31.10.2026 erfolgen.Das Institut für Mikroelektronik Stuttgart (IMS) erhält für die gegenständliche Beschaf-fung Fördermittel des Verband Region Stuttgart, Kronenstraße 25, 70174 Stuttgart - Los 1 und des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE-Mittel) - Los 2.Die Anforderungen ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung (Anlage 2a und Anlage 2).Die Kostenobergrenze für Los 1 beträgt 990.000 Euro netto und die Kostenobergrenze für Los 2 beträgt 1.000.000 Euro netto.Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Der Schriftverkehr mit der Vergabe-stelle ist ausschließlich in deutscher Sprache zu führen.
Das Institut für Mikroelektronik Stuttgart (IMS) plant die Anschaffung eines Photonic Computing System für die Anwendung im Bereich Höchstleistungsrechnen/KI-Anwendungen. Ziel ist es, mit dieser Anlage ein Reallabor für photonische KI aufzubauen und zu betreiben. Zu den Aufgaben des IMS gehört die Bereitstellung von Infrastruktur und Know-How insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen. Dies erfordert den Betrieb von Produktivsystemen einerseits, jedoch verbunden mit einer größtmöglichen Flexibilität dieser Anlagen, um auf die wechselnden Bedürfnisse der Industrie rea-gieren zu können. Das Reallabor für photonische KI wird im Rahmen eines auf drei Jahre angelegten Förderprogramms aufgebaut und soll in differenzierten Anwendungs-fällen (Use Cases) die Anwendung und den Nutzen des photonischen Rechnens demonstrieren und für Interessierte aus Forschung und Wirtschaft offenstehen. Lieferung eines Photonic Computing Systems in zwei Losen - Los 1: Grundsystem (PCS GS)- Los 2: Erweiterungssystem (PCS ES)Die Anlieferung der Anlage (Los 1 und Los 2) an das Institut für Mikroelektronik Stuttgart bzw. den Aufstellort HLRS - Höchstleistungsrechenzentrum Universität Stuttgart, muss bis spätestens 31.10.2026 erfolgen.Das Institut für Mikroelektronik Stuttgart (IMS) erhält für die gegenständliche Beschaffung Fördermittel des Verband Region Stuttgart, Kronenstraße 25, 70174 Stuttgart - Los 1 und des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE-Mittel) - Los 2.Die Anforderungen ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung (Anlage 2a und Anlage 2).Die Kostenobergrenze für Los 1 beträgt 990.000 Euro netto und die Kostenobergrenze für Los 2 beträgt 1.000.000 Euro netto.Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Der Schriftverkehr mit der Vergabe-stelle ist ausschließlich in deutscher Sprache zu führen.
Leistungspunkte
Benutzbarkeit/Handling
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
(1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten;(2) Die Teilnahmeformulare sind unter der für den Abruf der Unterlagen angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter dieser Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantragssowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bewerbern die Nachreichung, Vervollständigung und/oder Korrektur von Unterlagen im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen zu verlangen. Werden Unterlagen nicht fristgemäß nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.
1) Vorbemerkung(a) Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorlegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB vorzulegen.(b) Der Teilnahmeantrag ist in deutscher Sprache einzureichen. Zertifikate und Urkunden, die zum Nachweis der Eignung einzureichen sind, dürfen hiervon abweichend auch in englischer Sprache eingereicht werden.(c) Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.2) Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:(a) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen;(b) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB;(c) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG);(d) Eigenerklärung nach Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014.
(1) Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen;(2) Eigenerklärung über das Bestehen einer Produkthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. EUR 3 Mio. für Personenschäden für jede einzelne Person und mindestens EUR 5 Mio. für Sachschäden oder Eigenerklärung des Bewerbers, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsschutz in der geforderten Höhe zu stellen.(3) Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. EUR 3 Mio. für Personenschäden für jede einzelne Person und mindestens EUR 5 Mio. für Sach- und Vermögensschäden oder Eigenerklärung des Bewerbers, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsschutz in der geforderten Höhe zu stellen.
(1) Eigenerklärung über die Beschäftigtenanzahl und die Zahl seiner Führungskräfte in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren;(2) Eigenerklärung über das Erbringen vergleichbarer Leistungen in den vergangenen Jahren.
Mindestreferenzen:Los 1Installation von zwei vergleichbaren Photonic Computing System in der Europäischen Union in den vergangenen 2 Jahren (Abschluss der Installation/Abnahme nach dem 1.1.2024).Los 2Installation von zwei vergleichbaren Photonic Computing System für die Anwendung im Bereich Höchstleistungsrechnen/KI-Anwendungen in der Europäischen Union in den vergangenen 2 Jahren (Abschluss der Installation/Abnahme nach dem 1.1.2024).
Für Bewerbergemeinschaften gilt:Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts:(1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft,(2) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft,(3) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt,(4) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen,(5) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.