Gegenstand ist die Vergabe von baubegleitenden Planungs- und Ingenieurleistungen und Bauleistungen zur Errichtung einer Breitbandnetzinfrastruktur in der Stadt Ingelfingen.
Die Stadt Ingelfingen erhielt in 2025 einen Förderbescheid Gigabit 2.0 für Betreibermodell des Bundes mit Ko-Finanzierung durch das Land Baden-Württemberg. Aufgrund der Fördervorgaben muss der Baubeginn spätestens am 28.04.2027 erfolgen.
Auf Grundlage der Markterkundung wurden insgesamt 785 förderfähige Adresspunkte ermittelt. Die vorliegende Masterplanung sieht hierfür den Neubau von rund 41.000 Trassenmetern sowie die Errichtung von 28 zusätzlichen RVt und 9 POPs vor.Ergänzend sind in rund 19.000 Metern bestehender Kabelschutzrohrtrassen Leerrohre und/oder Kabel einzuziehen. In weiteren ca. 3.500 Metern bestehender Multirohrver-bände sind Kabel einzuziehen.Die vergabegegenständlichen Leistungen umfassen die Vergabe von baubegleitenden Planungs- und Ingenieurleistungen und Bauleistungen zur Errichtung einer Breitband-netzinfrastruktur. Eine nach Materialkonzept des Bundes angepasste Strukturplanung liegt vor und wird im weiteren Verfahren zur Verfügung gestellt.
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.Stufe 1:Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.Stufe 2:Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.Stufe 3:Schließlich wird für den Fall, dass mehr als drei grundsätzlich geeignete Bewerber vor-liegen, unter den Bewerbern anhand der jeweils zwei als priorisiert gekennzeichneten Referenzen (Mindestreferenzen) aus dem Bereich "Planung von Breitband-Netzen" und "Errichtung von Breitband-Netzen" beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern mit Blick auf die zu erbringenden Leistungen im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Eine Referenz wird dabei anhand folgender Auswahlkriterien bewertet:a) Kriterium Öffentlicher AuftraggeberÖffentlicher Auftraggeber 3 PunkteSektorenauftraggeber 1 Punktb) Kriterium AktualitätAbnahme/Inbetriebnahme frühestens am 01.01.2025 3 PunkteAbnahme/Inbetriebnahme frühestens am 01.01.2024 2 PunkteAbnahme/Inbetriebnahme frühestens am 01.01.2023 1 Punktc) Bauvolumen nettoBauvolumen: ab 10 Mio. Euro 3 PunkteBauvolumen: ab 5 Mio. Euro bis 9,99 Mio. Euro 2 PunkteBauvolumen: ab 1 Mio. Euro bis 4,99 Mio. Euro 1 Punktd) Geförderter BreitbandausbauReferenz umfasst geförderten Breitbandausbau einschließlich Netzdokumentation nach GIS-Nebenbestimmung 3 Punkte
Es können daher maximal 48 Punkte erreicht werden. Bei Gleichstand entscheidet das Los.
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind,5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
(1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten;(2) Die Teilnahmeformulare sind unter der für den Abruf der Unterlagen angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter dieser Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantragssowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bewerbern die Nachreichung, Vervollständigung und/oder Korrektur von Unterlagen im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen zu verlangen. Werden Unterlagen nicht fristgemäß nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:(1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 6e EU Abs. 1 bis Abs. 4 VOB/A nicht vorliegen(2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU Abs. 6 VOB/A(3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Mindestlohngesetzes (MiLoG)(4) Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt(5) Eigenerklärung Russland-Sanktionen
Mindestreferenzen(1) Eigenerklärung des Bewerbers über zwei Referenzen über die Erbringung von Planungs- und Ingenieursleistungen für die Errichtung von Breitbandnetzen in den letzten fünf Geschäftsjahren (Abschluss der Leistungsphase 8 in Anlehnung an die HOAI frühestens 1.1.2021).Hiervon muss eine Referenz mit einem Bauvolumen über mindestens 5 Mio. Euro brutto über die Erbringung von Planungs- und Ingenieursleistungen für die Errichtung geförderter passiver Netzinfrastrukturen einschließlich Netzdokumentation nach GIS-Nebenbestimmung er-folgt sein.(2) Eigenerklärung des Bewerbers über zwei Referenzen über den Bau von vergleichbaren FFTB-Netzen. Der Bewerber muss die Glasfaseranschlüsse innerhalb von 36 Monaten ab Auftragserteilung/Projektbeginn ausgebaut haben.Hiervon muss eine Referenz mit einem Bauvolumen über mindestens 5 Mio. Euro brutto über die Errichtung geförderter passiver Netzinfrastrukturen einschließlich Netzdokumentation nach GIS-Nebenbestimmung erfolgt sein.
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie über den Umsatz mit der Durchführung mit der zu vergebenen Leistung vergleichbaren Leistungen, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Anzahl der Führungskräfte in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren ersichtlich sind.
Für Bewerbergemeinschaften gilt:Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts:(1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft,(2) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft,(3) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt,(4) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen,(5) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.