Die Mindestreferenzen werden konkretisiert:
Mindestreferenzen(1) Eigenerklärung des Bewerbers über zwei Referenzen über die Erbringungvon Planungs- und Ingenieursleistungen für die Errichtungvon Breitbandnetzen in den letzten fünf Geschäftsjahren (Abschlussder Leistungsphase 8 in Anlehnung an die HOAI frühestens 1.1.2021).Hiervon muss eine Referenz mit einem Bauvolumen über mindestens5 Mio. Euro brutto über die Erbringung von Planungs- und Ingenieursleistungenfür die Errichtung geförderter passiver Netzinfrastruktureneinschließlich Netzdokumentation nach GIS-Nebenbestimmung erfolgtsein.(2) Eigenerklärung des Bewerbers über zwei Referenzen über denBau von vergleichbaren FTTB-Netzen. Der Bewerber muss die Glasfaseranschlüsseinnerhalb von 36 Monaten ab Auftragserteilung/Projektbeginnausgebaut haben. Der Ausbau muss innerhalb der letzten fünf Jahre (frühestens ab 1.1.2021) erfolgt seinHiervon muss eine Referenz mit einem Bauvolumen über mindestens5 Mio. Euro brutto über die Errichtung geförderter passiver Netzinfrastruktureneinschließlich Netzdokumentation nach GIS-Nebenbestimmungerfolgt sein."
Hinweis: - Soweit ein sachlich und örtlich abgrenzbarer Ausbauabschnitt die vorgegebenenAnforderungen erfüllen kann, ist dies als Referenzprojekt zulässig.- Es genügt, wenn ein Teil des Ausbaus, mithin die Fertigstellung bzw.Abnahme/Inbetriebnahme nach dem 1.1.2021 erfolgt ist. Es mussnicht der gesamte Ausbauzeitraum nach dem 1.1.2021 liegen.
Der Teilnahmefrist wurde bis 29. September 2026 um 12.00 Uhr verlängert.