Gegenstand der Ausschreibung ist die Beschaffung von IT-Dienstleistungen zur Weiterentwicklung, zum Support und zur Pflege der bestehenden Fachanwendung ÖGDigital und aller angehörigen Module.
Nähere Informationen zu den Hintergründen und zum Projekt selbst ergeben sich aus der beigefügten "Leistungsbeschreibung - Teilnahmewettbewerb" und den weiteren Vergabeunterlagen
Die Laufzeit ist angesetzt auf eine Grundlaufzeit von vier (4) Jahren, mit einer zweimaligen Verlängerungsoption von jeweils zwei (2) Jahren.
Nähere Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen in Verfahrensstufe 2.
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bewerbern die Nachreichung, Vervollständigung und/oder Korrektur von Unterlagen im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen zu verlangen. Werden Unterlagen nicht fristgemäß nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz mit vergleichbaren IT-Dienstleistungen (Entwicklung/ Weiterentwicklung von Software) in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Es gelten folgende Mindestanforderungen:Es muss ein Mindestumsatz mit vergleichbaren IT-Dienstleistungen (Entwicklung/Weiterentwicklung/ von Software) von durchschnittlich 10 Mio. EUR netto p.A. in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren erzielt worden sein.Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorlage einer Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen zu verlangen.Hinweis: Der geforderte Mindestumsatz ist von Bewerbergemeinschaften in Summe nach-zuweisen.
Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie Vermögensschäden bzw. Eigenerklärung, dass im Auftragsfalle eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
Hinweis: Diese Erklärung ist im Falle einer Teilnahme als Bewerbergemeinschaft nur einmal vorzulegen.
Hinweis: Die Bestätigung einer Versicherungsgesellschaft über das Bestehen der Haftpflichtversicherung bzw. über den Abschluss einer Versicherung mit den vorgenannten Deckungssummen ist nur auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.
Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl der Beschäftigen einzelner Berufsgruppen in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren ersichtlich ist.
Mit seinem Teilnahmeantrag hat der Bewerber zudem folgende Eignungsnachweise vorzulegen:
ISO 27001 auf Basis von BSI-Grundschutz
Zertifikat über IT-Sicherheitsmaßnahmen und über den Betrieb eines Managementsystems für Informationssicherheit (ISMS) auf der Basis von IT-Grundschutz nach BSI-Standard oder gleichwertige Qualifikation
Es gelten folgende Mindestanforderungen:- Vorlage von mindestens zwei Referenzen über die Erbringung von vergleichbaren IT-Dienstleistungen in den letzten vier Jahren (ab 1. Januar 2022), wobei die Referenzleistungen zumindest die Software-Entwicklung bzw. Weiterentwicklung der Fachanwendungslandschaft im öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) umfassen müssen. Es werden auch einschlägige Leistungen berücksichtigt, die zumindest teilweise nach dem 1. Januar 2022 erbracht wurden.
Hinweis: Die geforderten Mindestreferenzen sind von Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen. Die Erklärungen über die Referenzleistungen müssen zudem jeweils folgende Angaben enthalten:- Priorisierung der Referenz für die Bewertung im Rahmen der Bewerberauswahl- Bezeichnung des Referenzprojekts - Name des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner- Beschreibung des Leistungsumfangs - Zeitraum der Leistungserbringung
Für die Bewerberauswahl relevante Aspekte der vorzulegenden Mindestreferenzen:- Öffentlicher Auftraggeber: Wurde die Leistung für eine öffentliche Verwaltung im Gesundheitswesen erbracht? - Funktionaler Umfang: Welche konkreten Leistungen wurden erbracht (z. B. Entwicklung, Weiterentwicklung, Customizing, Betrieb (bzw. Betriebsunterstützung), Support)? - Fachliche Abdeckung: Welche der in der Projektbeschreibung genannten ÖGD-Fachbereiche wurden durch die Lösung abgedeckt? - Zusammenarbeit Rechenzentren: Inwieweit erfolgte in diesem Projekt eine Zusammenarbeit mit öffentlich-rechtlichen Rechenzentren (Kommunal/Land/Bund)?- Cloudfähigkeit: Beschreibung der Cloud-Konnektivität. Inwiefern wurden verknüpfte Dienste aus anderen Applikationen eingebunden?- Datenschutz und IT-Sicherheit: Wie wurden die Themen Datenschutz und IT-Sicherheit bearbeitet? - Barrierefreiheit: Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um Barrierefreiheit innerhalb von Applikationen zu gewährleisten? - Telematikinfrastruktur: Inwieweit spielten die Besonderheiten einer Telematikinfrastruktur in dem Projekt eine Rolle?
Für Bewerbergemeinschaften gilt:Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts:(1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft,(2) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft,(3) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt,(4) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen,(5) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.