Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von vSAN Ready Nodes für die virtuelle Desktopinfrastruktur der L-Bank gemäß der beiliegenden Leistungsbeschreibung.
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von vSAN Ready Nodes für die virtuelle Desktopinfrastruktur der L-Bank gemäß der beiliegenden Leistungsbeschreibung (Anlage 2).
Die Kommunikation zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer erfolgt in deutscher Sprache.
Die vergabegegenständliche Lieferung der erforderlichen Hardware erfolgt nach vorheriger Absprache an die Standorte der Rechenzentren der L-Bank in Appenweier und Stutensee.
Nähere Informationen und Einzelheiten zum Leistungsgegenstand entnehmen Sie bitte insbesondere der beigefügten Leistungsbeschreibung (Anlage 2) sowie dem EVB-IT-Vertragsentwurf (Anlage 3).
Informationen zur L-Bank erhalten Sie unter www.l-bank.de.
Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot. Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis.
Die Bewertung im Kriterium "Preis" erfolgt anhand des im Preisblatt angegebenen Netto-Angebotssumme, die sich aus der Addition aller im Rahmen des Preisblatts angegebenen Kaufpreise für die anzubietenden Komponenten berechnet.
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bewerbern die Nachreichung, Vervollständigung und/oder Korrektur von Unterlagen im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen zu verlangen. Werden Unterlagen nicht fristgemäß nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz mit vergleichbaren Leistungen (Bereitstellung von Hardware für virtuelle Desktop-Infrastrukturen) in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022, 2023, 2024)
Eigenerklärungen über erbrachte vergleichbare Leistungen des Unternehmens im Bereich der Bereitstellung von Hardware für virtuelle Infrastrukturen aus den letzten drei Jahren (d. h. der Abschluss der Leistungserbringung muss nach dem 1. Januar 2023 erfolgt sein).
Es gelten folgende Mindestanforderungen:
Nachweis von mindestens zwei Referenzen über erbrachte vergleichbare Lieferleistungen des Unternehmens im Bereich der Bereitstellung von Hardware für virtuelle Infrastrukturen. Im Rahmen der Referenzprojekte müssen jeweils mindestens 10 Server bereitgestellt worden sein. Die Leistungserbringung muss durch vollständige Lieferung bereits abgeschlossen sein. Die Leistung muss aus den letzten drei Jahren sein, d.h. der Abschluss der Leistungserbringung (vollständige Lieferung) muss nach dem 1. Januar 2023 erfolgt sein.
Hinweis der Vergabestelle: Die geforderte Mindestreferenz ist von Bietergemeinschaften insgesamt nur einmal vorzulegen.
Die Erklärungen über die Referenzprojekte müssen jeweils folgende Angaben enthalten:- Bezeichnung des Auftrags,- Name des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer,- Kurze Beschreibung des Leistungsumfangs, - Anzahl der bereitgestellten Server (inkl. der jeweiligen Hersteller und Modelle),- Zeitraum der Leistungserbringung.
Bitte verwenden Sie für die Einreichung der Referenzen die nachfolgende Eigenerklärung.
Die Vorlage von mehr als zwei Referenzen ist nicht erwünscht.