Verfahrensangaben

L-Bank - Europaweite Vergabe zur Beschaffung von vSAN Ready Nodes für die virtuell...

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
17.12.2025
07.01.2026 12:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank - (L-Bank)
08-A2711-68
Schlossplatz 12
76131
Karlsruhe
Deutschland
DE122
l-bank-vsan@menoldbezler.de
+49 71186040659

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Wirtschaftliche Angelegenheiten

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister

Adresse

Menold Bezler Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Partnerschaft mbB
PR 155 (Registergericht Stuttgart)
Stresemannstr. 79
70191
Stuttgart
Deutschland
DE111
Dr. Alexander Dörr / Melanie Hantschel
l-bank-vsan@menoldbezler.de
+49 71186040659
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
08-A9866-40
Kapellenstr. 17
76131
Karlsruhe
Deutschland
DE122
vergabekammer@rpk.bwl.de
+49 721926-8730
+49 721926-3985

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

30210000-4
30000000-9
30200000-1
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von vSAN Ready Nodes für die virtuelle Desktopinfrastruktur der L-Bank gemäß der beiliegenden Leistungsbeschreibung.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von vSAN Ready Nodes für die virtuelle Desktopinfrastruktur der L-Bank gemäß der beiliegenden Leistungsbeschreibung (Anlage 2).

Die Kommunikation zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer erfolgt in deutscher Sprache.

Die vergabegegenständliche Lieferung der erforderlichen Hardware erfolgt nach vorheriger Absprache an die Standorte der Rechenzentren der L-Bank in Appenweier und Stutensee.

Nähere Informationen und Einzelheiten zum Leistungsgegenstand entnehmen Sie bitte insbesondere der beigefügten Leistungsbeschreibung (Anlage 2) sowie dem EVB-IT-Vertragsentwurf (Anlage 3).

Informationen zur L-Bank erhalten Sie unter www.l-bank.de.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Unbekannt
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Karlsruhe
Deutschland
DE122

Die vergabegegenständliche Lieferung der erforderlichen Hardware erfolgt nach vorheriger Absprache an die Standorte der Rechenzentren der L-Bank in Appenweier und Stutensee.

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot. Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis.

Die Bewertung im Kriterium "Preis" erfolgt anhand des im Preisblatt angegebenen Netto-Angebotssumme, die sich aus der Addition aller im Rahmen des Preisblatts angegebenen Kaufpreise für die anzubietenden Komponenten berechnet.

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZM68C

Einlegung von Rechtsbehelfen

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

55
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bewerbern die Nachreichung, Vervollständigung und/oder Korrektur von Unterlagen im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen zu verlangen. Werden Unterlagen nicht fristgemäß nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

Eigenerklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz mit vergleichbaren Leistungen (Bereitstellung von Hardware für virtuelle Desktop-Infrastrukturen) in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022, 2023, 2024)

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Lieferungen

Eigenerklärungen über erbrachte vergleichbare Leistungen des Unternehmens im Bereich der Bereitstellung von Hardware für virtuelle Infrastrukturen aus den letzten drei Jahren (d. h. der Abschluss der Leistungserbringung muss nach dem 1. Januar 2023 erfolgt sein).

Es gelten folgende Mindestanforderungen:

Nachweis von mindestens zwei Referenzen über erbrachte vergleichbare Lieferleistungen des Unternehmens im Bereich der Bereitstellung von Hardware für virtuelle Infrastrukturen. Im Rahmen der Referenzprojekte müssen jeweils mindestens 10 Server bereitgestellt worden sein. Die Leistungserbringung muss durch vollständige Lieferung bereits abgeschlossen sein.
Die Leistung muss aus den letzten drei Jahren sein, d.h. der Abschluss der Leistungserbringung (vollständige Lieferung) muss nach dem 1. Januar 2023 erfolgt sein.

Hinweis der Vergabestelle:
Die geforderte Mindestreferenz ist von Bietergemeinschaften insgesamt nur einmal vorzulegen.

Die Erklärungen über die Referenzprojekte müssen jeweils folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung des Auftrags,
- Name des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer,
- Kurze Beschreibung des Leistungsumfangs,
- Anzahl der bereitgestellten Server (inkl. der jeweiligen Hersteller und Modelle),
- Zeitraum der Leistungserbringung.

Bitte verwenden Sie für die Einreichung der Referenzen die nachfolgende Eigenerklärung.

Die Vorlage von mehr als zwei Referenzen ist nicht erwünscht.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Noch nicht bekannt

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

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Angaben zur Sicherheitsüberprüfung