Die Stadt Künzelsau hat das Gebäude des früheren Krankenhauses in Künzelsau von der Hohenloher Krankenhaus GmbH erworben. Die Stadt Künzelsau realisiert in dem Gebäude das Projekt "mediKün", ein Gesundheitscampus mit verschiedenen Gesundheits-, Beratungs- und Dienstleistungsangeboten.Für den Umbau des Krankenhauses in den Gesundheitscampus mediKün hat die Stadt Künzelsau bereits einen Architekten sowie einen Fachplaner HLS + Elektro mit der Planung bis einschließlich Leistungsphase 3 beauftragt. Das Ursprungsgebäude des ehemaligen Krankenhauses stammt aus den 60-iger Jahren. Über die Jahre wurden aber teilweiße einzelne Veränderungen und Sanierungen vorgenommen.Das Gebäude wird künftig nicht mehr als Krankenhaus genutzt werden, sondern es soll ein Gesundheitscampus mit verschiedenen unterschiedlichen Angeboten entstehen.Unter anderem sind folgende Nutzungen vorgesehen:- Cafebetrieb im Eingangsbereich- Veranstaltungsbereich im EG- Unterschiedliche Arztpraxen- Therapeutische Angebote- Gesundheitsnahe Beratungsangebote- Kindertagesstätte- Kurzzeitpflege- Aus Kosten- und Zeitgründen soll so wenig wie möglich in die Gebäudesubstanz eingegriffen werden. Die Herausforderung besteht allerdings darin, dies in Einklang mit den unterschiedlichen, spezifischen Vorgaben der verschiedenen Nutzer zu bringen. Außerdem muss teilweiße ein Rückbau der nicht mehr benötigten technischen Anlagen erfolgen.Da zum Zeitpunkt der Auftragserteilung noch nicht alle künftigen Nutzer und deren Umbauvorgaben feststehen werden, kann nur ein sehr unsicherer Kostenrahmen genannt werden.
Die Planung des Umbaus im Erdgeschoss zur Einrichtung einer radiologischen Facharztpraxis ist nicht Gegenstand dieses Verfahrens. Diese wurde gesondert beauftragt, der Umbau des Erdgeschosses muss bereits im Juni 2026 abgeschlossen werden.Die Ausschreibung der erforderlichen Objektplanungsleistungen sowie TGA-Fachplanungsleistungen Elektro erfolgt zeitlich parallel in gesonderten europaweiten Vergabeverfahren. Fachplanungsleistungen Tragwerksplanung und Brandschutz wurden bereits direkt beauftragt.
Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von folgenden Planungsleistungen:Grundleistungen TGA-Fachplanungsleistungen, Anlagengruppen 1 bis 3 (HLS) nach § 55 HOAI i.V.m. Anlage 15.1, LPH 4 bis 9.Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht.
Nähere Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen inVerfahrensstufe 2.
Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht.
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bewerbern die Nachreichung, Vervollständigung und/oder Korrektur von Unterlagen im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen zu verlangen. Werden Unterlagen nicht fristgemäß nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.
Eigenerklärung über zwei Referenzen über die Erbringung von TGA-Fachplanungsleistungen, Anlagengruppen 1 bis 3 (HLS) nach § 55 HOAI i.V.m. Anlage 15.1 für Umbau oder Sanierung eines Krankenhauses, sonstigen öffentlichen Gebäudes oder Funktionsgebäudes mit anrechenbaren Herstellkosten in den Kostengruppen 300 bis 400 von mindestens EUR 1,5 Mio. netto. Bei den Referenzprojekten müssen die Leistungsphasen 4 bis 8 nach HOAI erbracht worden sein. Die Inbetriebnahme und Abnahme muss jeweils in den letzten fünf Jahren (frühestens 1. Januar 2021) und bis zum Ablauf der Teilnahmefrist erfolgt sein.Hinweis: Die geforderten Mindestreferenzen sind von Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen.Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.Stufe 1:Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.Stufe 2:Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. Stufe 3:Schließlich wird für den Fall, dass mehr als drei grundsätzlich geeignete Unternehmen sich beworben haben, unter den Bewerbern anhand der Mindestreferenzen beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.Damit eine vorgelegte Referenz im Rahmen der Auswahlentscheidung berücksichtigt werden kann, müssen kumulativ folgende Voraussetzungen vorliegen:1. Die Referenz muss in der Referenztabelle im Teilnahmeformular (vgl. Seite 21 ff.) als priorisiert gekennzeichnet werden. Erfolgt, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung durch den Bewerber, so wird die Vergabestelle die Referenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen.2. Die als priorisiert gekennzeichneten Referenzen müssen die Mindestanforderungen an die Referenz erfüllen.Im Rahmen der Auswahlentscheidung können maximal 18 Punkte (max. 9 Punkte je Mindestreferenz) erzielt werden. Für den bewerberübergreifenden Vergleich sind nachfolgende Kriterien bei den priorisierten Mindestreferenzen maßgeblich:- Bewertet wird die Art des Gebäudes, für welche die Objektplanungsleistungen erbracht wurden, nach folgender Maßgabe:Umbau oder Sanierung eines sonstigen öffentlichen Gebäudes oder Funktionsgebäudes 2 PunkteUmbau oder Sanierung eines Krankenhauses 3 Punkte- Bewertet wird, ob das Gebäude umgebaut und/oder saniert wurde, nach folgender Maßgabe:Gebäude wurde umgebaut oder saniert 1 PunkteGebäude wurde umgebaut und saniert 3 Punkte- Bewertet wird bei dieser Referenzleistung das Fertigstellungsdatum (Abnahme und Inbetriebnahme) nach folgender Maßgabe:vor dem 01. Januar 2022 1 Punktzwischen dem 1. Januar 2022 und dem 31. Dezember 2023 2 Punkteab dem 1. Januar 2024 3 PunkteFür den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, entscheidet das Los.
Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind (2023, 2024, 2025).
Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen
Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie Vermögensschäden oder Eigenerklärung, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsvertrag zu schließen.
Hinweise der Vergabestelle: Die geforderte Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung ist von Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen.Mit dem Teilnahmeantrag ist neben dieser Eigenerklärung noch keine Erklärung einer Versicherungsgesellschaft vorzulegen.