Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist die Vergabe von Planungsleistungen für die Erneuerung der Schlammentwässerung der Kläranlage Bad Rappenau Mühlbachtal
Gegenstand der Maßnahme:
Die Stadt Bad Rappenau - Eigenbetrieb Stadtentwässerung Bad Rappenau beabsichtigt die Erneuerung der Schlammentwässerung der Kläranlage Bad Rappenau Mühlbachtal durch den Neubau einer zweistraßigen Schlammentwässerungsanlage auf einem neuen Standort innerhalb des Kläranlagengeländes, nördlich des bestehenden Betriebsgebäudes.Hintergrund:Die bestehende Zentrifugenanlage im Klärwerk Mühlbach befindet sich seit rund 13 Jahren in Betrieb und ist technisch sowie wirtschaftlich verschlissen. In den letzten Jahren kam es wiederholt zu kostspieligen Defekten, ohne dass ein dauerhaft stabiler Betrieb gewährleistet werden konnte. Die Maschine ist unterdimensioniert, wird häufig an ihrer Leistungsgrenze betrieben und erzeugt aufgrund von Undichtigkeiten keimbelastete Aerosole, die das Betriebspersonal gesundheitlich belasten. Auch die elektrotechnischen Anlagen sind unzureichend gegen die feuchte und aggressive Atmosphäre geschützt, was den Betrieb zusätzlich gefährdet.Zudem ist der bisherige Standort im 1. Obergeschoss des Betriebsgebäudes betrieblich ungünstig: Der vorhandene Kran bietet nicht die notwendige Hubhöhe für Wartungsarbeiten, das verwendete Teleskopförderband zum Containerfüllsystem ist stark störanfällig und verursacht hohe Folgekosten. Der für den Containerwechsel erforderliche LKW verursacht ebenfalls dauerhafte Mietkosten, erfordert speziell geschultes Personal und stößt in der beengten Schlammabwurfhalle auf erhebliche Rangierprobleme.Variantenuntersuchung:Im Jahr 2025 wurde daher das Büro Klinger & Partner GmbH mit einer umfassenden Variantenuntersuchung beauftragt. Diese ergab, dass lediglich die Variante 3.2 - der Neubau eines eigenständigen zweistraßigen Schlammentwässerungsgebäudes - alle technischen, wirtschaftlichen und betrieblichen Zielvorgaben erfüllt. Die Variante 3.2 stellt insbesondere folgendes sicher:- eine weitgehende Automatisierung zur Entlastung des Betriebspersonals,- die redundante zweistraßige Auslegung der Zentrifugen,- die Möglichkeit, die wöchentliche Schlammmenge innerhalb von 3 Arbeitstagen à 6 Stunden zu entwässern,- einen Schlammaustrag ohne LKW-Einsatz,- optimale Voraussetzungen für Wartung und Betrieb über einen Zeitraum von mindestens 30 bis 40 Jahren,- die parallele Nutzung der mobilen Interimsschlammentwässerungsanlage bis zur Inbetriebnahme sowie- die Option zur Installation einer Photovoltaikanlage auf dem neuen Gebäude.Die Gesamtkosten der Vorzugsvariante belaufen sich auf ca. EUR 2,115 Mio. brutto (vorläufige anrechenbare Herstellkosten in den KG 300 bis 400 nach DIN 276-1:2018-12).Die Umsetzung der Vorzugsvariante 3.2 umfasst folgende vier Gewerke:- Gewerk Nr. 1: Neubau Betriebsgebäude- Gewerk Nr. 2: Maschinentechnik- Gewerk Nr. 3: Elektro-, Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik-Technik- Gewerk Nr. 4: Tief-/StraßenbauDie Leistungen für die Gewerke Nr. 1 bis 4 haben auf den Planungsleistungen des Büros Klinger & Partner GmbH (Mittlerer Pfad 5, 70499 Stuttgart) aufzusetzen. Wir weisen an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass es dem Büro Klinger & Partner GmbH unbenommen ist, sich an der gegenständlichen Ausschreibung zu beteiligen.Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist nun die Vergabe von Planungsleistungen im Leistungsbild Objektplanung, Abschnitt 3, Ingenieurbauwerke gemäß nach § 43 HOAI i.V.m. Anlage 12.1 zur HOAI (Gewerk Nr. 1) sowie Leistungsbild Fachplanung. Abschnitt 2, Technischen Ausrüstung nach § 55 HOAI i.V.m. Anlage 15.1 (Gewerk Nr. 2 und 3) sowie Leistungsbild Objektplanung, Abschnitt 4, Verkehrsanlagen gemäß § 47 HOAI i.V.m. Anlage 13.1 zur HOAI (Gewerk 4) für die Erneuerung der Schlammentwässerung der Kläranlage Bad Rappenau Mühlbachtal. Zeitgleich mit der Bauausführung in diesem Projekt wird mit dem Austausch des Trafos eine weitere Baumaßnahme auf dem Grundstück der Kläranlage Bad Rappenau Mühlbachtal stattfinden. Diese Maßnahme ist nicht Bestandteil dieser Ausschreibung.
Weitere Details zur Ausgestaltung der Zuschlagskriterien sind dem Verfahrensleitfaden zu entnehmen.
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
(1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten;(2) Die Angebotsformulare sind unter der für den Abruf der Unterlagen angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Verfahrensleitfaden. In diesen Vergabeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter dieser Internetadresse werden auch Antworten auf Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots sowie vor Ablauf der Angebotsfrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Angebots zu beachten sind.
Die Vergabestelle behält sich vor, die Bieter im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.Ein Anspruch der Bieter hierauf besteht nicht.
Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen (Objektplanung Ingenieurbauwerk / Verkehrsanlagen /TGA).
Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich (2023, 2024, 2025) sind.
Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 3 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie mind. 2 Mio. EUR Vermögensschäden oder Eigenerklärung, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsvertrag zu schließen.
Hinweis der Vergabestelle: Die geforderte Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung ist von Bietergemeinschaften insgesamt nur einmal vorzulegen.Mit dem Angebot ist neben dieser Eigenerklärung noch keine Erklärung / Bescheinigung einer Versicherungsgesellschaft vorzulegen.
Es gelten folgende Mindestanforderungen:(1) Mindestreferenz "Ingenieurbauwerk" (Betriebsgebäude):Vorlage einer Referenz über die Erbringung von Objektplanungsleistungen, Abschnitt 3, Ingenieurbauwerk nach § 43 HOAI für ein Betriebsgebäude oder ein sonstiges Ingenieurbauwerk für technische Einrichtungen auf einer kommunalen Kläranlage mit einer Ausbaugröße von mindestens 10.000 Einwohnerwerten (Größenklasse 4) in den Kostengruppen 300 bis 400 von mindestens EUR 200.000,- netto. Bei dem Referenzprojekt müssen die Leistungsphasen 3 sowie 5 bis 8 nach HOAI erbracht worden sein. Die Fertigstellung (Abnahme) muss in den letzten 10 Jahren und bis zum Ablauf der Angebotsfrist (frühestens 1. Januar 2016) erfolgt sein.Hinweise: Die geforderte Mindestreferenz ist von Bietergemeinschaften nur einmal vorzulegen.(2) Mindestreferenz "Technische Ausrüstung" (EMSR-Technik):Vorlage einer Referenz über die Erbringung von Fachplanungsleistungen, Abschnitt 2, Technische Ausrüstung nach § 55 HOAI für die verfahrens- und elektrotechnische Ausrüstung (einschließlich EMSR-Technik) einer kommunalen Kläranlage in der Kostengruppe 400 von mindestens EUR 75.000,- netto. Bei dem Referenzprojekt müssen die Leistungsphasen 3 sowie 5 bis 8 nach HOAI erbracht worden sein. Die Fertigstellung (Abnahme) muss in den letzten 10 Jahren und bis zum Ablauf der Angebotsfrist (frühestens 1. Januar 2016) erfolgt sein.Hinweise: Die geforderte Mindestreferenz ist von Bietergemeinschaften nur einmal vorzulegen.- Mindestreferenz "Technische Ausrüstung" (Schlammentwässerung):Vorlage einer Referenz über die Erbringung von Fachplanungsleistungen, Abschnitt 2, Technische Ausrüstung nach § 55 HOAI für eine Zentrifugenanlage oder einer sonstigen maschinelle Schlammentwässerung (z.B. Schneckenpresse, Kammerfilterpresse oder Scheibeneindicker) auf einer kommunalen Kläranlage mit einer Ausbaugröße von mindestens 10.000 Einwohnerwerten (Größenklasse 4) in den Kostengruppen 400 von mindestens EUR 150.000,- netto. Bei dem Referenzprojekt müssen die Leistungsphasen 3 sowie 5 bis 8 nach HOAI erbracht worden sein. Die Fertigstellung (Abnahme) muss in den letzten 10 Jahren und bis zum Ablauf der Angebotsfrist (frühestens 1. Januar 2016) erfolgt sein.Hinweise: Die geforderte Mindestreferenz ist von Bietergemeinschaften nur einmal vorzulegen.Die Erklärungen über die Referenzprojekte müssen jeweils folgende Angaben enthalten:- Bezeichnung des Auftrags,- Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer),- Erbrachte Leistungsphasen nach HOAI,- Zeitraum der Leistungserbringung,- Zeitpunkt des Fertigstellungdatums (Inbetriebnahme und Abnahme),- Herstellkosten in EUR netto,- Kurze Projektbeschreibung in Wort und Bild
Die Vorlage von mehr als jeweils einer Mindestreferenz im Bereich "Ingenieurbauwerk" (Betriebsgebäude), "Technische Ausrüstung" (EMSR-Technik) und "Technische Ausrüstung" (Schlammentwässerung) ist nicht erwünscht.
Siehe Vergabeunterlagen.