Eigenerklärung über zwei Referenzen über die Erbringung von TGA-Fachplanungsleistungen, Anlagengruppen 4 und 5 (Elektro) nach § 55 HOAI i.V.m. Anlage 15.1 für Umbau oder Sanierung eines Krankenhauses, sonstigen öffentlichen Gebäudes oder Funktionsgebäudes mit anrechenbaren Herstellkosten in den Kostengruppen 300 bis 400 von mindestens EUR 1,5 Mio. netto. Bei den Referenzprojekten müssen die Leistungsphasen 4 bis 8 nach HOAI er-bracht worden sein. Die Inbetriebnahme und Abnahme muss jeweils in den letzten fünf Jahren (frühestens 1. Januar 2021) und bis zum Ablauf der Teilnahmefrist erfolgt sein.
Hinweis:
Die geforderten Mindestreferenzen sind von Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2:
Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3:
Schließlich wird für den Fall, dass mehr als drei grundsätzlich geeignete Unternehmen sich beworben haben, unter den Bewerbern anhand der Mindestreferenzen beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Damit eine vorgelegte Referenz im Rahmen der Auswahlentscheidung berücksichtigt werden kann, müssen kumulativ folgende Voraussetzungen vorliegen:
1. Die Referenz muss in der Referenztabelle im Teilnahmeformular (vgl. Seite 21 ff.) als priorisiert gekennzeichnet werden. Erfolgt, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung durch den Bewerber, so wird die Vergabestelle die Referenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen.
2. Die als priorisiert gekennzeichneten Referenzen müssen die Mindestanforderungen an die Referenz erfüllen.
Im Rahmen der Auswahlentscheidung können maximal 18 Punkte (max. 9 Punkte je Mindestreferenz) erzielt werden. Für den bewerberübergreifenden Vergleich sind nachfolgende Kriterien bei den priorisierten Mindestreferenzen maßgeblich:
- Bewertet wird die Art des Gebäudes, für welche die Objektplanungsleistungen erbracht wurden, nach folgender Maßgabe:
Umbau oder Sanierung eines sonstigen öffentlichen Gebäudes
oder Funktionsgebäudes 2 Punkte
Umbau oder Sanierung eines Krankenhauses 3 Punkte
- Bewertet wird, ob das Gebäude umgebaut und/oder saniert wurde, nach folgender Maßgabe:
Gebäude wurde umgebaut oder saniert 2 Punkte
Gebäude wurde umgebaut und saniert 3 Punkte
- Bewertet wird bei dieser Referenzleistung das Fertigstellungsdatum (Abnahme und Inbetriebnahme) nach folgender Maßgabe:
vor dem 01. Januar 2022 1 Punkt
zwischen dem 1. Januar 2022 und dem 31. Dezember 2023 2 Punkte
ab dem 1. Januar 2024 3 Punkte
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punkte-gleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter über-schritten wird, entscheidet das Los.