Es gelten folgende Mindestanforderungen:
- Vorlage einer Referenz über die Erbringung von Planungsleistungen im Bereich der Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1 bis 3 für einen Neubau/die Sanierung eines Feuerwehrhauses, einer Rettungswache, einer Logistikhalle oder ähnlichem mit anrechenbaren Herstellkosten in den Kostengruppen 410 bis 430 von mindestens EUR 300.000 brutto. Bei dem Referenzprojekt müssen die Leistungen der Leistungsphasen 3 bis 8 nach HOAI erbracht worden sein. Die Inbetriebnahme und Abnahme muss in den letzten sieben Jahren (frühestens 1. Januar 2018) und bis zum Ablauf der Teilnahmefrist erfolgt sein.
Hinweise:
Die geforderte Mindestreferenz ist von Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
Die Erklärungen über die Referenzprojekte müssen jeweils folgende Angaben enthalten:
- Projektbezeichnung,
- Auftragnehmer der Referenzleistung,
- Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer),
- Kurze Projektbeschreibung,
- Art der Planungsleistungen,
- Art des Gebäudes,
- Erbrachte Leistungsphasen nach HOAI,
- Anlagengruppen,
- Zeitraum der Leistungserbringung,
- Zeitpunkt des Fertigstellungdatums (Inbetriebnahme und Abnahme),
- Herstellkosten in EUR brutto in den Kostengruppen 410 bis 430,
- Vergleichbarkeit der Nutzungsanforderungen,
- Kurze Projektbeschreibung in Wort und Bild (fakultativ)
Die Vorlage von mehr als 3 Referenzen ist nicht erwünscht.
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2:
Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3:
Schließlich wird für den Fall, dass mehr als drei grundsätzlich geeignete Unternehmen sich beworben haben, unter den Bewerbern anhand von bis zu drei Referenzen, die zugleich die oben genannten Mindestanforderungen erfüllen, beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu er-bringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Die Vorlage von mehr als drei Referenzen ist nicht erwünscht. Im Rahmen der Auswahlentscheidung können maximal 75 Punkte erreicht werden.
Für den bewerberübergreifenden Vergleich sind nachfolgende Kriterien bei den Referenzen maßgeblich:
Kriterium "Herstellkosten KG 410 bis 430 in Euro"
bis 400.000 brutto 3 Punkte
400.000 brutto bis 700.000 brutto 5 Punkte
über 700.000 brutto 10 Punkte
Kriterium "Aktualität"
Fertigstellung / Inbetriebnahme vor dem 01.01.2021 3 Punkte
Fertigstellung / Inbetriebnahme ab dem 01.01.2021 5 Punkte
Kriterium "Vergleichbarkeit der Nutzungsanforderungen"
Sonstige Nutzung 0 Punkte
Logistik/Produktion/Industriegebäude 5 Punkte
Rettungswache/Feuerwehrgerätehaus 10 Punkte
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, entscheidet das Los.