Verfahrensangaben

L-Bank - Europaweite Vergabe eines Rahmenvertrags für Unterstützungsleistungen zur...

VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
30.07.2026
07.08.2026 12:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank - (L-Bank)
08-A2711-68
Schlossplatz 12
76131
Karlsruhe
Deutschland
DE122
l-bank-foerderprogramme@menoldbezler.de
+49 71186040659

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Wirtschaftliche Angelegenheiten

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister

Adresse

Menold Bezler Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Partnerschaft mbB
DE232 078 089
Stresemannstr. 79
70191
Stuttgart
Deutschland
DE111
Dr. Alexander Dörr / Melanie Burger
l-bank-foerderprogramme@menoldbezler.de
+4971186040659
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
08-A9866-40
Kapellenstraße 17
76131
Karlsruhe
Deutschland
DE122
vergabekammer@rpk.bwl.de
+49721926-8730
+49 721926-3985

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

79000000-4
75130000-6
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Beschaffung eines Rahmenvertrages für Unterstützungsleistungen zur Umsetzung des "Gesetzes zur Regelung eines Ausgleichsanspruchs im Zusammenhang mit Coronasoforthilfen des Landes Baden-Württemberg aufgrund der "Richtlinie für die Unterstützung der von der Corona-Pandemie geschädigten Soloselbständigen, Unternehmen und Angehörigen der Freien Berufe ("Soforthilfe Corona")" vom 22. März 2020" vom 3. März 2026, veröffentlicht im Gesetzblatt für Baden-Württemberg vom 6. März 2026, S. 1 - 7 (CoroSHAusglG BW).

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die L-Bank ist das Förderinstitut des Landes Baden-Württemberg. Ihre Geschäftstätigkeit wird von dem gesetzlichen Auftrag bestimmt, das Land bei der Erfüllung seiner öffentlichen Aufgaben, insbesondere in den Bereichen der Struktur-, Wirtschafts- und Sozialpolitik, zu unterstützen und dabei Fördermaßnahmen im Einklang mit den Beihilfevorschriften der Europäischen Union durchzuführen.

Der Leistungsgegenstand erstreckt sich auf die Bearbeitung von insbesondere Ansprüchen nach dem CoroSHAusglG BW, hilfsweise auf die Bearbeitung anderer Förderprogramme. Um eine zeitgerechte Bearbeitung zu ermöglichen, wird mit einem Einsatz von bis zu 110 MAK einschließlich Management gerechnet.

Dazu gehören:
- Sachbearbeitung (ca. 65 %)
- Telefonisten / Call Center Agent (ca. 10%)
- Management (ca. 5 %)
- Forensik-Spezialisten "Betrugsprävention" (ca. 20 %)

Für die Sachbearbeitung geeignet sind Personen mit einer abgeschlossenen Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r, als Verwaltungsfachwirt/in, Kauffrau/Kaufmann für Büromanagement (mit Schwerpunkt Verwaltung).

Für die Call-Center-Tätigkeit geeignete sind Personen mit einer mindestens einjährigen Berufserfahrung als Call-Center-Agent.

Geeignete Personen für das Management-Team SB sind Personen mit einer abgeschlossenen Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r, als Verwaltungsfachwirt/in, Kauf-frau/Kaufmann für Büromanagement (mit Schwerpunkt Verwaltung) und einer mindesten dreijährigen Berufserfahrung und nachweisbarer Führungserfahrung.

Als Spezialisten für die Forensikbearbeitung geeignet sind Personen mit einer abgeschlossenen juristischen Ausbildung mit mindestens einem bestandenen ersten Staatsexamen oder einem Bachelor of Laws (Wirtschaftsjuristen).

Geeignete Personen für das Management-Team Forensik Spezialisten sind Personen mit einer abgeschlossenen juristischen Ausbildung mit mindestens einem bestandenen ersten Staatsexamen oder einem Bachelor of Laws (Wirtschaftsjuristen) und einer mindestens dreiährigen Berufserfahrung und nachweisbarer Führungserfahrung.

Die notwendigen personellen Kapazitäten sind durch den Auftragnehmer bereitzustellen. Die Bearbeitung umfasst die Antragsprüfung und Bescheidung und erfolgt auf Grundlage der einschlägigen gesetzlichen Regelungen und der sonstigen hierzu ergangenen Regelungen (bspw. Verwaltungsvorschriften) und sonstigen Verlautbarungen Die Bearbeitung erfolgt auf den von der
L-Bank bereitgestellten elektronischen Antrags- und Bearbeitungssystemen. Die Leistung ist remote zu erbringen. Durch den Auftragnehmer sind in Abstimmung mit der L-Bank Maßnahmen zum Freigabeprozess (Einhaltung Vier-Augen-Prinzip), zur Qualitätssicherung, zur Sicherstellung eines funktionierenden Berichtswesens, zur Schulung sowie zum Know-How-Transfer für das eingesetzte Personal zu ergreifen. Die Leistungserbringung erfolgt in externen Räumen, die durch den Auftragnehmer gestellt werden müssen. Der Auftragnehmer stellt für die Durchführung der Aufgabe dem eingesetzten Personal die erforderliche technische Infrastruktur und erforderliche Büroausstattung zur Verfügung.

Die Rahmenvereinbarung verpflichtet den Auftragnehmer grundsätzlich zum Einsatz von für die jeweiligen Aufgabenfelder geeigneten Personen mit einem einwandfreien Führungszeugnis. Auf Anforderung des Auftraggebers muss der Auftragnehmer dies jederzeit nachweisen können. Sofern es Eintragungen im Führungszeugnis gibt, hat der Auftraggeber je nach Eintragung ein Vetorecht gegen den Einsatz dieser Personen.

Die vom Auftragnehmer eingesetzten Personen unterliegen bei ihrem Einsatz keinem arbeitsrechtlichen Direktionsrecht des Auftraggebers. Ein Arbeitsverhältnis wird nicht begründet. Vielmehr erbringt der Auftragnehmer die Leistungen nach dem Rahmenvertrag in Eigenverantwortung als selbständiges Unternehmen.

Die Gesamtverantwortung für das Projekt verbleibt beim Auftraggeber.

Der Auftraggeber ist berechtigt, - auch ohne Vorankündigung - regelmäßig oder anlassbezogen die Überprüfung der Qualifikationen der eingesetzten Mitarbeitenden vorzunehmen.

Der Auftraggeber ist berechtigt, - auch ohne Vorankündigung - regelmäßig oder anlassbezogen eine tatsächliche Inaugenscheinnahme der für die Auftragsdurchführung verwendeten Räumlichkeiten des Auftragnehmers und dessen dort arbeitenden Mitarbeiter vorzunehmen.

Der Rahmen für die abzuschließende Rahmenvereinbarung beträgt während der Grundlaufzeit bis zu 15.000.000,00 EUR brutto. Sofern der Rahmenvertrag durch den Auftraggeber einmalig oder mehrmalig verlängert wird, erhöht sich der Rahmen maximal um jährlich weitere 3.333,33 Mio. EUR brutto bis zum Ende der Vertragslaufzeit des Rahmenvertrags (insgesamt daher auf maximal 25.000.000,00 EUR brutto).

Die Rahmenvereinbarung wird mit nur einem Unternehmen / einer Bietergemeinschaft abgeschlossen. Einzelaufträge werden durch den Auftraggeber auf der Grundlage und unter den Bedingungen des Rahmenvertrages erteilt.

Sofern der Auftraggeber die im Rahmenvertrag vereinbarten personellen Kapazitäten für eigene Zwecke nicht vollumfänglich abruft bzw. benötigt, behält sich dieser vor, das nicht benötigte Kontingent entweder für die Bearbeitung anderer Förderprogramme oder im Wege der Amtshilfe anderen Einrichtungen des Landes Baden-Württemberg, insbesondere Ministerien, zur Bearbeitung anderer Förderprogramme zu überlassen. Auftraggeber bleibt auch in diesem Fall die L-Bank.

Nähere Einzelheiten werden den zur Angebotsabgabe ausgewählten Unternehmen mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt.

Informationen zur L-Bank erhalten Sie unter www.l-bank.de.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
12

Der Vertragsschluss ist bis Ende November 2026 vorgesehen. Der Vertrag soll am 1. Dezember 2026 beginnen und eine Laufzeit von zunächst 12 Monaten bis zum 30. November 2027 haben. Der Rahmenvertrag kann optional dreimal um jeweils ein Jahr durch einseitige Erklärung des Auftraggebers verlängert werden. Der Rahmenvertrag endet spätestens zum 30. November 2030, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

3
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Karlsruhe
Deutschland
DE122

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Nähere Angaben zu den Zuschlagskriterien werden den ausgewählten Bietern mit Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zur Verfügung gestellt.

Gewichtung
300,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Bearbeitungskonzept/Projektstruktur

Nähere Angaben zu den Zuschlagskriterien werden den ausgewählten Bietern mit Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zur Verfügung gestellt.

Gewichtung
150,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Qualitätssicherungskonzept/Schulungskonzept

Nähere Angaben zu den Zuschlagskriterien werden den ausgewählten Bietern mit Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zur Verfügung gestellt.

Gewichtung
150,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Personalkonzept

Nähere Angaben zu den Zuschlagskriterien werden den ausgewählten Bietern mit Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zur Verfügung gestellt.

Gewichtung
200,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Implementierungskonzept/Vorlaufzeit

Nähere Angaben zu den Zuschlagskriterien werden den ausgewählten Bietern mit Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zur Verfügung gestellt.

Gewichtung
200,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

1
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZM3FU

Einlegung von Rechtsbehelfen

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

(1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten;
(2) Die Teilnahmeformulare sind unter der für den Abruf der Unterlagen angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter dieser Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags
sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bewerbern die Nachreichung, Vervollständigung und/oder Korrektur von Unterlagen im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen zu verlangen. Werden Unterlagen nicht fristgemäß nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
5
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Durchschnittlicher Jahresumsatz

Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Jahren einschließlich des Umsatzes mit vergleichbaren Leistungen.

Es gelten folgende Mindestanforderungen:
- Es muss ein Mindestumsatz (Gesamtumsatz) von jeweils durchschnittlich EUR 20.000.000,00 netto in den Jahren 2023 bis 2025 erzielt worden sein.

Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorlage einer Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen zu verlangen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 10 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie Vermögensschäden oder Eigenerklärung, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsvertrag zu schließen.

Hinweise der Vergabestelle:
Die geforderte Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung ist von Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen.

Mit dem Teilnahmeantrag ist neben dieser Eigenerklärung noch keine Erklärung einer Versicherungsgesellschaft vorzulegen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Der Bewerber hat folgende Mindestreferenz vorzulegen:
- Mindestens eine Referenz über die Erbringung von Unterstützungsleistungen zur Bearbeitung von Förderprogrammen im Umfang von mindestens 22.000 erbrachten Beratertagen für einen öffentlichen Auftraggeber. Die Leistungserbringung darf dabei nicht vor dem 01.01.2022 abgeschlossen worden sein.

Hinweis:
Die geforderten Mindestreferenzen sind von Bewerbergemeinschaften insgesamt nur einmal vorzulegen.

Im Rahmen der Auswahlentscheidung nach Ziff. 4.2.3 des Bewerbermemorandums werden bis zu drei Referenzen (Mindestreferenz, die die oben genannten Anforderung erfüllt, sowie bis zu zwei weitere Auswahlreferenzen) berücksichtigt.

Die zwei weiteren Referenzen (Auswahlreferenzen) müssen folgende Kriterien erfüllen, damit diese zur Bewertung zugelassen werden:
- Referenz über die Erbringung von Unterstützungsleistungen zur Bearbeitung von Förderprogrammen im Umfang von mindestens 5.000 erbrachten Beratertagen für einen öffentlichen Auftraggeber. Die Leistungserbringung darf dabei nicht vor dem 01.01.2022 abgeschlossen worden sein.

Die Erklärungen über das Referenzprojekt müssen folgende Angaben enthalten:
- Projektbezeichnung,
- Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer,
- Kurze Beschreibung der Leistungserbringung,
- Leistungsart und -inhalt (Themenfelder),
- Leistungszeitraum,
- Leistungsumfang (Beratertage)
- ggf. weitere Beschreibung in Wort und Bild (fakultativ)

Die Vorlage von mehr als drei Referenzen ist nicht gewünscht.

Auswahl der Bewerber:
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.

Stufe 1:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.

Stufe 2:
Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.

Stufe 3:
Schließlich wird für den Fall, dass mehr als drei grundsätzlich geeignete Unternehmen sich beworben haben, unter den Bewerbern anhand von bis zu drei Referenzen (Mindestreferenz, die die Anforderung nach der EU-Bekanntmachung erfüllt, sowie bis zu zwei weitere Auswahlreferenzen), beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Um eine objektive Vergleichbarkeit und Bewertung der Bewerber zu gewährleisten, müssen die Referenzen zwingend gemäß der im Anhang befindlichen Vorlage (s. Anlage 1 "Teilnahmeformular") eingereicht werden.

Die zwei weiteren Referenzen (Auswahlreferenzen) müssen folgende Kriterien erfüllen, damit diese zur Bewertung zugelassen werden:
- Referenz über die Erbringung von Unterstützungsleistungen zur Bearbeitung von Förderprogrammen im Umfang von mindestens 5.000 erbrachten Beratertagen für einen öffentlichen Auftraggeber. Die Leistungserbringung darf dabei nicht vor dem 01.01.2022 abgeschlossen worden sein.

Im Rahmen der Auswahlentscheidung werden bis zu drei Referenzen (Mindestreferenz, die die Anforderung nach der EU-Bekanntmachung erfüllt, sowie bis zu zwei weitere Auswahlreferenzen) berücksichtigt und wie folgt bewertet (je Referenz max. 90, insgesamt daher max. 270 Punkte möglich):

Kriterium "Aktualität" (max. 20 Punkte)
Leistungserbringung nach 1.1.2024 20 Punkte
Leistungserbringung zw. 1.1.2022 und 31.12.2023 10 Punkte

Kriterium "Anzahl der erbrachten Beratertage" (max. 30 Punkte)
Über 30.000 Beratertage: 30 Punkte
über 25.000 bis 30.000 Beratertage: 20 Punkte
über 22.000 bis 25.000 Beratertage: 10 Punkte
5.000 bis 22.000 Beratertage: 0 Punkte

Kriterium "Art und Inhalt der Leistung" (max. 40 Punkte)
Folgende sechs Themenfelder werden zur Beurteilung des Deckungsgrades herangezogen:
1. Antragsbearbeitung einschließlich Bescheidung (insb. Bewilligung und Ablehnung) entlang der Vorgaben des Landes und der L-Bank mit den für das Förderprogramm zur Verfügung gestellten Bearbeitungssysteme
2. Prüfung von Betrugsverdachtsfällen
3. Einsatz und Steuerung qualifizierter Arbeitskräfte zur operativen Durchführung der Aktivitäten
4. Einsatz und Steuerung erfahrener Teamleiter zur Koordination des Tagesgeschäfts und als Multiplikatoren in das Sachbearbeiterteam. Teamleitung im fachlichen Austausch
5. Einrichtung einer Projektorganisation und Verantwortlichkeiten zur regelmäßigen Abstimmung mit dem Auftraggeber.
6. Unterstützungsleistungen Corona-Soforthilfe sowie Corona Soforthilfe-Rückmeldeverfahren

Das Kriterium "Art und Inhalt der Leistung" wird wie folgt bepunktet:
Deckungsgrad: alle 6 Themenfelder: 40 Punkte
Deckungsgrad: 4-5 Themenfelder: 30 Punkte
Deckungsgrad: 2-3 Themenfelder: 20 Punkte
Deckungsgrad: 1 Themenfeld: 10 Punkte
Deckungsgrad: 0 Themenfelder: 0 Punkte

Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, entscheidet das Los.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
270,00

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Für Bewerbergemeinschaften gilt:
Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts:
(1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft,
(2) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft,
(3) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt,
(4) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen,
(5) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung