Es gelten folgende Mindestanforderungen:
Nachweis von mindestens einer Referenz über vergleichbare Planungsleistungen im Bereich Regionales Verkehrsmanagement gemäß Auftragsbekanntmachung und den Angaben aus Kapitel 1 des Bewerbermomorandums in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mit folgenden Mindestanforderungen:
- enthaltene "Leistungsdisziplinen":
(A) Verkehrssteuerung / Verkehrsmanagement
Planung oder Umsetzung verkehrssteuernder Strategien oder Maßnahmen (z. B. Netzsteuerung, Koordinierung, Verkehrsleitsysteme) im Rahmen des Regionalen Verkehrsmanagements gemäß Auftragsbekanntmachung und Kapitel 1 des Bewerbermemorandums
(B) Leistungsphasen 5-9 Verkehrstechnik
Mindestens Leistungsphasen 5-9 im Bereich Verkehrstechnik, insbesondere bei Erstellung, Optimierung oder Parametrierung von Lichtsignalanlagenprogrammen mit ÖPNV-Priorisierung
(C) Verkehrsmodell
Anwendung, Fortschreibung, Kalibrierung oder Aufbau eines mikro-, meso- oder makroskopischen Verkehrsmodells.
(D) C-ITS / digitale verkehrstechnische Systeme
Projekte mit C-ITS-Architektur, Testfeldern, digitalen Schnittstellen (OCIT, DATEX II) oder intelligenter Ampel-/Backend-Infrastruktur
Die Referenzanforderung kann entweder durch eine Referenz über die gesamthafte Beauftragung mit mind. allen vorgenannten Planungsdisziplinen nachgewiesen werden oder mit verschiedenen Referenzen über die genannten Einzeldisziplinen, wobei sich diese nicht auf dasselbe Projekt beziehen müssen (kumulierte Referenz).
Die Bewertung der Teilnahmeanträge im Rahmen der Phase 1 (Teilnahmewettbewerb) und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2:
Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nach-weisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3:
Schließlich wird für den Fall, dass mehr als drei bis fünf grundsätzlich geeignete Unter-nehmen sich beworben haben, unter den Bewerbern anhand der (ggf. kumulierten) Mindestreferenz beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Die (ggf. kumulierte) Mindestreferenz wird wie folgt bewertet:
- zusätzlich zu den Mindestanforderungen an die Referenzplanungsleistung (A) bis (D) enthaltene Leistungsdisziplinen:
(E) Moderation heterogener Akteurslandschaften
Nachweis von Koordination/Moderation verschiedener Behörden, Kommunen oder externer Partner.
Nicht enthalten 0 Punkt
Teilweise enthalten 1 Punkte
Voll Enthalten 2 Punkte
(F) Grafik- und Visualisierungsleistungen
Erstellung verkehrsbezogener Visualisierungen, Infografiken oder Simulationsdarstellungen
Nicht enthalten 0 Punkt
Teilweise enthalten 1 Punkte
Voll Enthalten 2 Punkte
(G) Internet-/Informationsauftritt Mobilität
Aufbau oder Pflege eines projektbezogenen Webauftritts oder Informationsportals
Nicht enthalten 0 Punkt
Teilweise enthalten 1 Punkte
Enthalten 2 Punkte
* Für den Fall, dass die Erfüllung der Mindestanforderungen durch mehrere kumulierte Referenzen nachgewiesen wird, erfolgt die Bewertung der Auswahlkriterien (E) bis (H) ausschließlich anhand derjenigen Referenz, die die höchste Punktzahl nach den Auswahlkriterien (E) bis (H) erzielt. Eine referenzübergreifende Kumulation der Bewertungskriterien (E) bis (H) findet nicht statt.
Es können somit im Rahmen der Bewerberauswahl max. 6 Punkte erzielt werden.
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punkte-gleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter über-schritten wird, entscheidet ggf. das Los.